Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

06. Juli 2006

Zum Flatrate-Begriff

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 234/05 Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.
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30. Juni 2006

Unverlangte Marktforschung am Telefon unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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14. Juni 2006

Anforderungen für Kenntnisverschaffung der AGB bei Bestellung im Internet

Urteil des BGH vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03 Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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01. Juni 2006

Telefax-Werbung II

Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03 Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 – I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 – Telefax-Werbung I).
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24. Mai 2006

Nicht angeforderte E-Mails unzumutbare Belästigung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.05.2006, Az.: I-15 U 45/06 Nach der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt die unverlangte, d.h. die ohne das vorherige ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis des Adressaten abgeschickte E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar. Die Unzumutbarkeit der Belästigung durch unverlangte E-Mail-Werbung folgt zum einen aus dem Kostenaufwand (Telefonkosten plus ggf. Nutzungsgebühren) und zum anderen aus dem Aufwand an Mühe und Zeit für die Wahrnehmung und Aussonderung unerbetener E-Mails.
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17. Mai 2006

Anforderung an eine Anbieterkennzeichnung bei Werbung im Internet

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter. Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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06. April 2006

Werbung für Handy-Klingeltöne

Urteil des BGH vom 06.04.2006, Az.: I ZR 125/03 Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen.
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10. Februar 2006

Unwirksame Fälligkeitsklausel

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2006, Az.: 11 W 5/06 1. Eine vom Schuldner einer Werklohnforderung durch formularmäßige Verwendung eines Vordrucks (für ein sog. Verhandlungsprotokoll) ausbedungene Zahlungsfrist von 90 Tagen verstößt gegen das gesetzliche Leitbild aus § 286 Abs. 3 BGB und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies folgt aus einer Wertung, die sich an der EGRichtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und den hiermit verfolgten Schutzzwecken orientiert. Dies ergibt sich ferner aus den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Literatur zur Verlängerung der zweimonatigen Prüfungsfrist aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entwickelt worden sind. 2. Die Unwirksamkeit der Fälligkeitsklausel bewirkt, dass die gesetzliche Regelung des § 286 Abs. 3 BGB an die Stelle der vertraglichen Regelung tritt. 3. Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung aus § 286 Abs. 3 BGB zahlt, gibt dem Gläubiger Veranlassung zur Klage (§§ 91 a, 93 ZPO).
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26. Januar 2006

Verfall von Prepaid Karten bei Handys unzulässig

Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05 Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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