Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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10. Juli 2013

Bußgeld wegen offenen Email-Verteilers

Pressemitteilung des BayLDA vom 28.06.2013 Die Verwendung eines offenen Email-Verteilers mit Email-Adressen, die sich aus Vor- und Nachnahme zusammensetzen, ist datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig und rechtfertigt ein Bußgeld. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, muss in eine Übermittlung dieser Daten an Dritte, eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegen.
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09. Juli 2013

Werbung mit Garantien auf eBay

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12 Die Werbung mit Garantien auf eBay ist unzulässig, wenn nicht den verbraucherschützenden Vorschriften entsprechend der Inhalt der Garantie klar angegeben wird, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers.
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09. Juli 2013

Versicherungswerbung ist irreführend beim Verschweigen von Ausschlussgründen

Urteil des LG Köln vom 14.08.2012, Az.: 33 O 74/12 Bei der Werbung eines Versicherungstarifs kann das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen. Auch bei der Darstellung einer Vorher-Nachher-Situation, bei der die Werbebotschaft plakativ satirisch überzeichnet ist, kann von einer ernst genommenen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden und kommt nicht ohne weitere Informationen auf den Gedanken, dass man von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Es kann sich zudem nicht darauf berufen werden, dass die Beschränkungen des Tarifs allgemein üblich sind, da für den angesprochenen Endverbraucher eben solche Besonderheiten des Versicherungsrechts gerade nicht ersichtlich sind.
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01. Juli 2013

Werbung mit Garantie II

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 146/11 Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen.
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01. Juli 2013

Unwirksame AGB-Klauseln in Samsungs App-Store

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 06.06.2013, Az.: 2-24 O 246/12 In einem weiteren Verfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass auch Samsung 12 verschiedene unzulässige AGB-Klauseln in seinen Apps-Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen und der Endanwender-Lizenzvereinbarung für Applikationen verwendet. Das südkoreanische Unternehmen behielt sich unter anderem die völlige Änderung von Leistungen gegenüber dem Kunden vor und beschränkte in unzulässiger Weise die eigene Haftung. Zudem forderte es die umfassende Zustimmung des Verbrauchers in die Schaltung von Werbung.
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01. Juli 2013

Einfacher Verweis auf die gesetzlich zustehenden Rechte des Verbrauchers nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 Der Hinweis auf die Rechte, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen zustehen, stellen nur dann einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sie als Besonderheit hervorgehoben werden wie zum Beispiel durch eine andere Schriftgröße oder als kennzeichnende Eigenschaft des Angebots. Sie müssen also den Eindruck erwecken, dass sich dieses Angebot gegenüber anderen durch diese Besonderheit hervorhebt. Vorliegend wurde mit der Formulierung "Unsere Kunden gehen kein Risiko ein" lediglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen, womit eine Irreführung nicht gegeben ist.
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27. Juni 2013

Kumulation unerheblicher Mängel kann zum Rücktritt berechtigen

Pressemitteilung Nr. 26/13 des AG München zum Urteil vom 07.02.2013, Az.: 275 C 30434/12 Weist das Erzeugnis eines Werkvertrags mehrere Mängel auf, die jeweils für sich genommen unerheblich sind, kann der Besteller dennoch zum Rücktritt berechtigt sein, wenn alle Fehler zusammen nicht mehr unerheblich sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 10 % des Werklohns ausmachen.
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