Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

06. August 2013

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen: Ein Meister kann für zwei Filialen reichen

Pressemitteilung Nr. 125/13 des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 222/11 Unter engen Voraussetzungen kann ein Meister zwei Hörgeräteakustik-Filialen leiten, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz darstellt. Liegen die Geschäftsstellen nicht weit voneinander entfernt, sodass der Meister jeden Tag zur Hälfte in dem einen und dem anderen Geschäft anwesend sein kann und dies auch tatsächlich ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.
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05. August 2013

Zulässigkeit von Werbe-Emails

Urteil des LG Hagen vom 10.05.2013, Az.: 1 S 38/13 Die Wiederholungsgefahr wird bei Zusendung rechtswidriger Werbe-Emails nicht dadurch beseitigt, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beschränkt auf die Nutzung bestimmter Email-Adressen abgegeben wird. Es besteht vielmehr das Erfordernis an ein allgemeines Verbot, unaufgefordert im geschäftlichen Verkehr ohne Einverständnis per Email Werbung jeglicher Art zu versenden.
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05. August 2013

Gestohlener Artikel auf eBay: Anfechtung des Kaufvertrages

Urteil des LG Karlsruhe vom 15.05.2013, Az.: 6 O 375/12 Mit Ablauf einer eBay-Auktion wird zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer wirksam ein Kaufvertrag geschlossen. Die Artikelbeschreibung oder auch etwaige Fotos werden hierbei Vertragsbestandteil. Ein bei Abholung des Artikels nochmals geschlossener, schriftlicher Vertrag ersetzt nicht den bereits bei Beendigung der Auktion entstandenen Kaufvertrag. Weist der Artikel schwerwiegende Mängel auf und handelt es sich sogar um einen gestohlenen Kaufgegenstand, kann der Käufer den Vertrag anfechten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
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05. August 2013

Kein Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten in einer Versicherungsdatenbank

Urteil des AG Kassel vom 11.05.2013, Az.: 435 C 584/13 Der Halter eines Fahrzeugs, der an einem Unfall beteiligt war, hat keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten in der Datenbank für Versicherungen. Bei diesen Daten handelt es sich nicht um personenbezogene Daten wie zum Beispiel den Namen des Fahrzeughalters. Es werden lediglich die Merkmale des zum Zeitpunkt des Unfalls gehaltenen Fahrzeugs gespeichert. Zudem gibt es ein verständliches Interesse zur Speicherung, da so der unbefugten Forderung von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden vorgebeugt werden kann.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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10. Juli 2013

Bußgeld wegen offenen Email-Verteilers

Pressemitteilung des BayLDA vom 28.06.2013 Die Verwendung eines offenen Email-Verteilers mit Email-Adressen, die sich aus Vor- und Nachnahme zusammensetzen, ist datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig und rechtfertigt ein Bußgeld. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, muss in eine Übermittlung dieser Daten an Dritte, eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegen.
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