Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

18. Januar 2021

Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

Arzt mit blauem Kittel hält ein Tablet in der Hand.
Urteil des OLG Hamburg vom 05.11.2020, Az.: 5 U 175/19

Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die lediglich auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basiert, ist laut dem OLG Hamburg rechtswidrig. Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot aus § 9 HWG. Das Gericht bemängelt, dass das streitbefangene Geschäftsmodell nicht ausreichend Möglichkeiten aufbiete, dass der diagnostizierende Arzt sich einen umfassenden Eindruck verschaffen könne.

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18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

Strichmännchen zeigt verägert auf Copyright-Symbol.
Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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21. Dezember 2020

BGH: Kein Markenrechtsverstoß bei Täuschung über den Anbieter

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des BGH vom 15.10.2020, Az.: I ZR 210/18

1. Die Täuschung über die Identität eines Anbieters, die keine unzutreffende Vorstellung über die Herkunft eines mit der Marke beworbenen Produkts aus dem Betrieb des Markeninhabers verursacht, liegt außerhalb des Schutzbereichs der markenrechtlichen Herkunftshinweisfunktion.

2. Der Umstand, dass ein bestimmter Markenhersteller zum Kreis der auf einem Online-Marktplatz vertretenen Anbieter gehört, kann ein wesentliches Merkmal dieses Dienstleistungsangebots im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Nr. 1 UWG darstellen.

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18. Dezember 2020

Werbung mit „grünem Regionalstrom“ stellt irreführende Werbung dar

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Schleswig vom 03.09.2020, Az.: 6 U 16/19

Werbeaussagen über „grünen Regionalstrom“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der gelieferte Strom objektiv betrachtet nicht unmittelbar aus der Anlage desjenigen Betreibers stammt, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen hat, sondern der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom lediglich in das allgemeine Stromnetz einspeist.

Auch die Aussage, dass die Beklagte grünen Strom vermittele, sei unlauter, weil der beworbene Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stamme.

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02. Dezember 2020 Top-Urteil

Amazon-Verkäufer haftet nicht für unlautere Werbung des Affiliates

Lupe auf Papier mit Haftung im Fokus
Urteil des OLG Hamburg vom 20.08.2020 (Az.: 15 U 137/19)

Das Amazon-Affiliate-Programm bietet Externen die Möglichkeit, Produkte zu verlinken, so dass diese bei erfolgreicher Kaufvermittlung von Amazon eine Provision erhalten. Das Affiliate-Marketing ist hierbei eine Voraussetzung für das Anbieten von Produkten auf der Plattform. Wirbt der Affiliate-Partner mit unlauteren Aussagen, so kann der Anbieter, der die Ware über Amazon vertreibt und auf dessen Produkt der Link verweist, nicht wegen der unlauteren Werbung in Mithaftung genommen werden. Das entscheidende Gericht verneinte die Zurechnung des Fehlverhaltens damit, dass der Anbieter keinen Einfluss auf den Affiliate hätte und dieser ohnehin im eigenen Geschäftsbereich tätig wäre.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

Espresso mit Löffel auf Kaffeebohnen
Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

AdobeStock_368383781; Sorry, we are closed Schild vor verschwommenem Fitnessstudio.
Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

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23. Oktober 2020

Aceto Balsamico II

Aceto Balsamico
Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 253/19

Der Umstand, dass sich der Schutz einer geschützten geografischen Angabe (hier: "Aceto Balsamico di Modena") nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Bestandteile (hier: "Aceto", "Balsamico", "Aceto Balsamico") in einer Produktbezeichnung erstreckt, entbindet nicht von der Prüfung, ob eine angegriffene Produktaufmachung unter Berücksichtigung ihrer weiteren sprachlichen und bildlichen Gestaltungsmerkmale eine Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 darstellt.

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12. Oktober 2020

Schaumwein aus Italien?

Zwei Korken vor einem Korkenzieher
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.09.2020, Az.: 6 W 95/20

Ein Schaumwein dessen Trauben in Italien geerntet werden und deren erste Verarbeitung zu Wein ebenfalls in Italien erfolgt, darf auch dann mit „Schaumwein aus Italien“ beworben werden, wenn dem Grundwein in einer „zweiten Gärung“ Likör, Zucker und Hefe hinzugefügt werden und dies in Spanien stattfindet. Da die Trauben in Italien geerntet werden und auch dort zu Wein verarbeitet werden, handele es sich nicht um eine irreführende Werbung. Der Ort der zweiten Gärung könne alternativ als Herkunftsangabe gewählt werden, so das OLG.

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