Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

29. März 2007

Keine Fristangabe bei Räumungsverkauf erforderlich

Urteil des OLG Stuttgart vom 29.03.2007, Az.: 2 U 122/06 Der Veranstalter eines Räumungsverkaufs wegen Geschäftsaufgabe handelt nicht unlauter, wenn er zu dessen tatsächlich nicht festgelegtem Zeitraum in der Werbung nichts angibt. 
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21. März 2007

Keine unlautere Ausnutzung einer Marke bei tabellenartigem Werbevergleich

Urteil des BGH vom 21.03.2007, Az.: I ZR 184/03 Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter i.S. von §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt. Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stellt regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.
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08. März 2007

Fußballstar darf nicht verwurstet werden

Pressemitteilung des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06 Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht.
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08. Februar 2007

Internet-Werbung mit befristeter Preissenkungsaktion wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Stuttgart vom 08.02.2007, Az.: 2 U 136/06 1. Die Bewerbung einer Preisreduzierung durch einen Lebensmittel-Discounter im Internet unter der Bezeichnung "billiger" verstößt dann gegen §§ 3, 4 Nr. 4 UWG, wenn die Reduzierung bereits im Zeitpunkt der Werbung als eine befristete geplant ist und die Befristung weniger als 1 Monat beträgt. ...
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24. Januar 2007

„Der beste Preis der Stadt“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.01.2007, Az.: 5 U 204/05 In dem vom OLG Hamburg zu entscheidenden Fall bewarb ein Händler seine Produkte mit der Aussage: "Der beste Preis der Stadt." Dies stellt eine Spitzen- bzw. Alleinstellungswerbung dar. Eine solche ist nur dann zulässig, wenn sie wahr ist. Es genügt dabei nicht, wenn den derart beworbenen Produkten lediglich ein geringfügiger Vorsprung vor vergleichbaren Erzeugnissen zukommt, vielmehr ist es erforderlich, dass das so beworbene Produkt eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung aufweist. ...
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16. November 2006

Telefonwerbung für „Individualverträge“

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. 3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll. 4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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19. Oktober 2006

Eine „Geld-zurück-Garantie“ muss Hinweise auf die Inanspruchnahme der Vergünstigung enthalten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.10.2006, Az.: 13 O 20/06 Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie u.a. Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Das OLG Frankfurt am Main erachtete die Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" dabei als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die "Geld-zurück-Garantie" muss deshalb klare und deutliche Hinweise enthalten, wie die Verbraucher in den Genuss der Vergünstigungen kommen können. Dies war im vom Gericht zu entscheidenenen Sachverhalt nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß bejaht wurde.
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