Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

05. Oktober 2006

Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr – Pietra di Soln

Urteil des BGH vom 05.10.2006, Az.: I ZR 229/03 Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.
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06. Juli 2006

„Gehen Sie auf Nummer sicher“!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05 Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
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29. Juni 2006

Streitwert bei Untersagung von Werbe-E-Mails

Urteil des OLG Koblenz vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06 Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10000 Euro betragen.
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01. Juni 2006

Telefax-Werbung II

Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03 Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 – I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 – Telefax-Werbung I).
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06. April 2006

Werbung für Handy-Klingeltöne

Urteil des BGH vom 06.04.2006, Az.: I ZR 125/03 Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen.
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30. März 2006

Arzneimittelwerbung im Internet

Urteil des BGH vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03 a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden. b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht. c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.
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03. November 2005

Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

Urteil des BGH vom 03.11.2005, Az.: I ZR 29/03 1. Dem Markeninhaber stehen keine berechtigten Gründe i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG zu, sich der Auslobung der Markenware als Gewinn, versehen mit einem Zeichen des Sponsors des Gewinns, zu widersetzen, wenn der Verkehr in der Anbringung des Zeichens neben der Marke lediglich einen Hinweis auf die Sponsoreneigenschaft sieht und auch nicht der Eindruck erweckt wird, zwischen Sponsor und Markeninhaber bestünden geschäftliche Beziehungen. 2. Die mit dem Versprechen einer Luxusware als Gewinn einhergehende Werbewirkung der Großzügigkeit des auslobenden Unternehmens ist eine der Natur der Sache nach gegebene Folge des konkreten Gewinnspiels. Diese Transferwirkung fällt auch dann nicht aus dem rechtlich zulässigen Rahmen, wenn ein Luxusfahrzeug einer bekannten Marke ausgelobt wird.
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27. Oktober 2005

Werbung mit Garantie

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.10.2005, Az.: 6 U 198/04 Bewerbung eines Produktes mit Hinweis, dass der Verkäufer eine 40-jährige Garantie gibt, ist wettbewerbswidrig.
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