Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

03. November 2017

Zur irreführenden Werbung von Briefkästen und der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Schild für geprüfte Qualität
Urteil des OLG Celle vom 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16

Wird für Briefkästen mit deren besonderen Umweltfreundlichkeit oder deren geprüften Qualität geworben, so liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Kontrolle intern und nicht durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgt, da dies vom Verbraucher erwartet wird.

Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wurde vom Gericht nach einer umfassenden Gesamtabwägung verneint. Ein Missbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG liegt dann vor, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden. Ein derartiges Verhalten wurde der Klägerin allerdings nicht nachgewiesen, allein die Aussprache von 203 Abmahnungen reiche hierfür insbesondere nicht aus. Der Verletze ist auch nicht darauf beschränkt, allein gegen den Hersteller vorzugehen.

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03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

Paragraphenzeichen mit eingerollten Geldscheinen in der Mitte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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03. November 2017

BGH: Informationspflichten von Immobilienmaklern zum Energieverbrauch

Infrarotbild eines Hauses vor dem Foto eines Hauses
Pressemitteilung Nr. 156/2017 zu den Urteilen des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17

Immobilienmakler müssen in Werbeanzeigen u.a. die Art des Energieausweises, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse angeben. Diese Pflicht ergibt sich zwar nicht aus § 16a EnEV, der insoweit nur Verkäufer und Vermieter betrifft. Allerdings kann das Fehlen derartiger Informationen eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen nach § 5a Abs. 2 UWG darstellen und begründet daher einen Anspruch gegen die Immobilienmakler.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

Mann und Frau stehen Rücken an Rücken während beide eine gewaltige Dampfwolke ausatmen, die durch einen Vaporizer erzeugt wurde
Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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26. Oktober 2017

Werbung in Autorespondern ist Spam

Finger berührt digitales E-Mail-Symbol
Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17

Wer E-Mail-Nachrichten mit Werbung verschickt, ohne die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt zu haben, handelt in der Regel rechtswidrig. Durch E-Mails, die unerwünschte Werbung enthalten, wird der Adressat in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen steht in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt zwar grundsätzlich noch keine Werbung dar, jedoch kann eine im Autoresponder enthaltene Werbung die Nachricht rechtswidrig machen.

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26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

Angebotsvergleich auf Tablet
Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wordcloud bestehend aus Worten, die etwas mit Subdomain und Domain zu tun haben
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

Personen zeigen Hashtags auf ihren Smartphones
Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

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09. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs bei wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung

Laptop mit Spam-Mails
Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2017, Az.: 14 U 50/17

Versendet ein Verkäufer von Frankiermaschinen unerlaubt Werbe-E-Mails, so muss er einem Unternehmer, welcher mit dem Verkäufer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (Mitbewerber), Auskunft über die an ihn zum Zweck des Vertriebs von Frankiermaschinen, unerlaubt versandten E-Mails geben. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich dagegen nicht auf die Anzahl, den Zeitraum, die Namen und Anschriften aller anderen unerlaubt angeschriebenen Personen.

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05. Oktober 2017

Gratis-Inspektion bei Hörgeräten ist nicht unlauter

Frau testet beim Ohrenarzt verschiedene Hörgeräte aus
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.08.2017, Az.: 6 U 35/17

Eine von einem „Hörzentrum“ angebotene Gratis-Inspektion von Hörgeräten ist nicht unlauter. Der durchschnittliche Verbraucher fühlt sich allein deshalb nicht dazu verpflichtet, weitere kostenpflichtige Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen; es folgt daraus mit anderen Worten kein „psychischer Kaufzwang“. Unzulässig ist hingegen die Firmenbezeichnung mit dem Zusatz „Zentrum“, wenn es sich in Wahrheit um ein einzelnes, kleines Ladengeschäft handelt.

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