Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

07. April 2017

Vertrieb eines Werbeblockers kann gezielte unlautere Behinderung von Mitbewerbern darstellen

ein Erledigt-Haken auf einem Puzzleteil, das mit einem weiteren Puzzleteil mit der Aufschrift "werbefrei" verbunden ist
Urteil des LG Hamburg vom 03.05.2016, Az.: 308 O 46/16

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Werbeblocker um ein neutrales Produkt, das auf die eigene Absatz-Förderung abzielt und sich nicht gegen bestimmte Marktteilnehmer richtet, mitunter also um ein allgemeines Handwerkszeug. Greift ein solcher Blocker allerdings aktiv auf bestimmte Listen zu, die die Werbung auf konkreten Webseiten ausblendet - wie im vorliegenden Fall eines Online-Angebots einer Tageszeitung -, so kann nicht mehr von einer bloß mittelbaren, reflexartigen Nebenfolge des eigenen geschäftlichen Handels ausgegangen werden. Ein solches Vorgehen stellt dann eine gezielte unlautere Behinderung des Mitbewerbers dar.

Weiterlesen
31. März 2017

Werbung eines Schornsteinfegers in Feuerstättenbescheid unzulässig

Figur eines Miniatur-Schornsteinfegers, der auf einem Stapel von Geldmünzen steht und noch weitere vor sich hat
Urteil des LG Dortmund vom 23.11.2016, Az.: 10 O 11/16

Wer seine Stellung als hoheitlich beliehener Schornsteinfeger nutzt, um seine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten zu bewerben, handelt wettbewerbswidrig. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in einem Feuerstättenbescheid darauf hingewiesen wird, dass bei privater Beauftragung keine Formblätter verschickt werden müssen. Zulässig ist es hingegen, bei Übernahme eines Kehrbezirks den Vorgänger in einem Vorstellungsschreiben namentlich zu benennen. Zulässig ist es auch, wenn die Anwohner im Bezirk auf Fehler des Vorgängerns hingewiesen werden.

Weiterlesen
24. März 2017

Werbung mit „Optiker-Qualität“ kann im Online-Brillen-Handel als irreführend anzusehen sein

Brillengestell mit schwarzem Rahmen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 03.11.2016, Az.: I ZR 227/14

a) Die Werbung mit der Angabe "Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität" für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG.

b) Die Bezeichnung einer solchen Brille als "hochwertig" kann je nach den Umständen eine Werbeaussage ohne Informationsgehalt darstellen, bei der es sich bereits nicht um eine Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG handelt.

c) Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schädigung sind bei § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG umso geringer anzusetzen, je schwerwiegender sich die eintretende Gefahr auswirken kann.

Weiterlesen
24. März 2017

Zur Herkunftstäuschung und Rufausbeutung von Rotationsrasierern

Abbildung eines elektronischen Rasierers mit Rotationsscheren
Urteil des LG Köln vom 10.01.2017, Az.: 31 O 191/16

Eine betriebliche Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis durch die Ausgestaltung des fraglichen Produkts den Eindruck gewinnt, es handele sich um ein Originalprodukt. Erhält ein Elektrorasierer mit Rotationskopf aber zusätzlich einen „Schutzkragen“ an der charakteristischen Verbindung zwischen Schereinheit und Körper, ist davon nicht auszugehen. Dagegen spricht auch der gänzlich abweichende Schriftzug auf dem Produkt. Ob die „Manschette“ nach dem Kauf demontiert werden kann und das Gerät dann eine Nachahmung darstellt, ist in der speziellen Kaufsituation nicht relevant. Eine Rufausbeutung scheidet daher aus.

Weiterlesen
23. März 2017

Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Rabattaktionen von Taxivermittler

Taxi-Service-App auf Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 29/16

Rabattaktionen eines Taxi-Vermittlungsdienstes, die den Fahrgästen 50% der Taxikosten erstatten, verstoßen gegen die in den §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG vorgeschriebenen Tarifpflicht und stellen eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG dar. Es ist Taxiunternehmen untersagt die amtlich festgelegten Beförderungsentgelte zu über- bzw. zu unterschreiten. Diese festgesetzten Fahrpreise sollen einen Preiswettbewerb der Taxiunternehmen verhindern und die Existenz kleinerer Taxiunternehmen schützen. Nur so kann ein gerechtes Wettbewerbsverhältnis aufrechterhalten werden.

Weiterlesen
22. März 2017

Gesundheitliche Werbeaussage „Heilen mit Licht“ ohne Wirksamkeitsnachweis unzulässig

Der Schriftzug "Lichttherapie" erscheint in weißen Buchstaben auf dem Display eines Tablets. Daneben liegt ein Stethoskop.
Urteil des LG Potsdam vom 24.02.2016 Az.: 52 O 80/15

Werbeangaben für ein medizinisches Behandlungsverfahren („Heilen mit Licht“) sind nach § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG auch dann als irreführende Aussage einzustufen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse über die therapeutische Wirksamkeit der Behandlungsweise noch nicht oder zumindest noch nicht vollständig vorliegen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung können Angaben auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung nur zulässig sein, wenn auch eine hinreichend wissenschaftliche Grundlage für die medizinische Wirkung der Behandlung besteht

Weiterlesen
22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

Weiterlesen
21. März 2017

Die Kennzeichnung „Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ ohne wissenschaftlichen Nachweis stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

Forscher beobachten konzentriert einen Bildschirm
Urteil des LG Cottbus vom 19.05.2016, Az.: 11 O 76/15

Die Wirksamkeit bilanzierter Diäten muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten erwiesen werden. Die Eine Studie, welche die Wirksamkeit eines anderen Produkts - mit teilweise gleichen Inhaltsstoffen - betrifft, genügt nicht um diesen Nachweis zu führen. Entscheidend sind die Inhaltsstoffe in ihrer konkreten Zusammensetzung. Das Anbieten eines Produkts ohne Wirksamkeitsnachweis als "bilanzierte Diät" stellt das Bewerben einen Wettbewerbsverstoß dar.

Weiterlesen
24. Februar 2017

Kein Verstoß gegen Datenschutzrecht durch Ärztebewertungsportal

Person sitzt vor einem geöffneten Laptop und ruft ein Arztservice-Portal auf
Urteil des OLG Köln vom 05.01.2017, Az.: 15 U 121/16

Die Profilseite eines Arztes auf einem Internet-Ärztebewertungsportal, die sowohl persönliche Daten als auch Anzeigen konkurrierender Ärzte aufzeigt, verstößt weder gegen das Datenschutzrecht, noch gegen das Wettbewerbsrecht. Der betreffende Arzt hat daher keinen Anspruch auf Entfernung seiner öffentlich zugänglichen Daten, da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verneinen ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch den Verweis auf konkurrierende Ärzte liegt aufgrund fehlender, unangemessener Einwirkung auf potentielle Kunden ebenfalls nicht vor.

Weiterlesen
24. Februar 2017

Werbung mit Testergebnissen erfordert nicht zwingend Verlinkung zum Testergebnis

Button mit der Schrift Top Ergebnis
Beschluss des BGH vom 08.12.2016, Az.: I ZR 88/16

Wirbt ein Online-Händler mit dem Testergebnis-Emblem eines Vergleichsportals, so ist die entsprechende Fundstelle des Tests mit anzugeben. Im Bereich der Testsiegelwerbung ist dafür nicht zwingend die Verlinkung auf das Testergebnis erforderlich, vielmehr kann die Angabe einer Internetseite ausreichend sein, sofern die Lesbarkeit der Angabe gewährleistet ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a