Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

28. April 2016

An beschränkte Unterlassungserklärung sind hohe Anforderungen zu stellen

Geschäftsmann im weißen Hemd unterschreibt etwas.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.12.2015, Az.: 2 W 46/15

Eine Unterlassungserklärung kann zwar grundsätzlich mit Einschränkungen versehen werden, in diesem Fall entfällt die Wiederholungsgefahr jedoch nie vollständig, sie wird vielmehr ebenfalls beschränkt. Das Unterlassungsversprechen kann dennoch als ernsthaft angesehen werden, wenn die Beschränkung auf einem berechtigten Interesse beruht. Die Einschränkung muss sich ferner auf einen Teil der Unterwerfungserklärung beziehen, der sicher und klar abgegrenzt werden kann, um spätere Zweifel bei der Auslegung auszuräumen.

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28. April 2016

Rechtswidrige Werbeanlage für Apotheke darf bleiben

ein weißes Schild ist an einer Hauswand angebracht
Urteil des VG Trier vom 25.11.2015, Az.: 5 K 1466/15.TR

Ein Werbeschild, das ohne die grundsätzlich erforderliche Genehmigung angebracht wurde und auch gegen die maßgeblichen Normen der Werbeanlagen-Satzung der betreffenden Stadt verstößt, weil es die danach zulässige Größe überschreite, kann dennoch zulässig sein, wenn die Stadt bei Erlass der Beseitigungsanordnung das ihr zustehende Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat. Dies ist vorliegend der Fall, da im selben Umfeld eine Vielzahl von Werbeanlagen bestehe, die ebenfalls gegen die Satzung verstoßen. Auch die Ausnahme der Stadt auf die Beschränkung der Regelung eines Einzelfalls ist hier nicht zulässig.

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28. April 2016

Formulierung „Grundsätzlich“ in Versicherungswerbung zulässig

zwei Personen diskutieren vor einem zwei zusammengestoßenen PKW
OLG Bamberg vom 23.09.2015, Az.: 3 U 77/15

Die Werbeaussage eines Versicherungsunternehmens, dass in Schadensfällen bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich 85 Prozent der Kosten geleistet würden, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Diese verstehen die Aussage im Zusammenhang mit dem davor erteilten Hinweis, dass die Leistung je nach dem Grad des Verschuldens gekürzt oder gestrichen werden kann, dahingehend, dass es sich eben um einen Grundsatz handelt, von welchem es Ausnahmen geben kann. Selbst wenn der durchschnittlich verständige Verbraucher die Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ im Sinne von „ausnahmslos“ oder „immer“ auffassen würde, wäre die so verstandene Werbung für den Verbraucher nicht nachteilig, da dann im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung stets 85 Prozent geschuldet wären.

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26. April 2016

Zur Abgrenzung von unlauterer progressiver Kundenwerbung

Schaubild eines Vertriebsnetzwerks beim Handel mit Gütern
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az. 6 W 7/16

Die Anwerbung neuer Vertriebspartner mittels eines Vergütungsplans ist nur solange als zulässiger Strukturvertrieb anzusehen, soweit der Prozess nach der Gesamtbetrachtung in erster Linie einer Steigerung des Warenverkaufs dient. In Abgrenzung dazu ist ein unzulässiges System der progressiven Kundenwerbung („Schneeballsystem“) stets dann anzunehmen, wenn die Mechaniken des Vergütungssystems hauptsächlich darauf abzielen neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden, indem den Teilnehmern besondere Vorteile versprochen werden, die nach ihrer Beeinflussungswirkung geeignet sind, die typische Dynamik eines Systems der progressiven Kundenwerbung in Gang zu setzen.

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15. April 2016

Drosselung bei „unbegrenztem Datenvolumen“ nicht zulässig

Ortschild mit Flatrate und Drosselung
Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14

Wird ein Mobilfunktarif mit der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“ beworben, so ist eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann unzulässig, wenn die Internetverbindung nach Erreichen der vereinbarten Verbrauchsgrenze immer noch mittels einer deutlich reduzierten Datenrate hergestellt werden kann. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dem Begriff des „unbegrenzten Datenvolumens“ die dauerhafte Möglichkeit der Internetnutzung mittels einer zumutbaren Datenaustauschgeschwindigkeit. Gemessen am heute üblichen Nutzungsverhalten des mobilen Internets kommt die Reduzierung der Übertragungsrate in den Kilobit-Bereich dabei einer unzulässigen Nichtleistung seitens des Telekommunikationsunternehmens gleich.

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14. April 2016

Küchenwerbung muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

Einbauküche mit schwarzer Arbeitsplatte und Küchengeräten
Urteil des LG Würzburg vom 17.12.2015, Az.: 1 HKO 1781/15

Bei einer Prospektwerbung für eine Einbauküche handelt es sich nicht nur um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung, wenn der Verbraucher durch die mitgeteilten Angaben der Anzeige in die Lage versetzt wird, eine geschäftliche Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Ware treffen zu können. Die Anzeige muss folglich alle relevanten Tatsachen für die Kaufentscheidung des Verbrauchers enthalten. Darunter fallen neben Preis und Warenmerkmalen auch die genauen Produktbezeichnungen der enthaltenen Elektrogeräte, da es dem Verbraucher gerade bei Küchenkäufen auf eine qualitative Einordnung der verwendeten Geräte, sowie eine Vergleichsmöglichkeit mit Konkurrenzangeboten ankommt.

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12. April 2016

Einblendung einer Tickethotline begründet Pflicht, einen Trailer als Werbung zu kennzeichnen

Eine Hand hält eine Fernbedienung, im Hintergrund läuft ein Fernseher
PM des VG Köln zum Urteil vom 31.03.2016, Az.: 6 K 4476/14

Von einem Fernsehsender ausgestrahlte Trailer für eine Fernsehsendung stellen eine kennzeichnungspflichtige Werbung und keine kennzeichnungsfreien programmbegleitenden Hinweise dar, wenn der Zuschauer über eine eingeblendete Hotline die Möglichkeit bekommt, Tickets für Live Tourneen des Moderators zu bestellen. Für eine Kennzeichnung als Werbung spricht auch, wenn die Trailer gerade nach Ende eines Werbeblocks - das regelmäßig durch den Hinweis auf weitere Sendungen und die Einblendung des Senderlogos gekennzeichnet ist - ausgestrahlt werden.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hand mit Würfel, auf dem Paragraphenzeichen abgebildet ist
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

Eine Hand tippt auf dem Laptop. Zahlreiche E-Mails sind dort zu finden. Spam-Mails
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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