Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

ein schwarzes und ein weißes Klebeband
Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

Viele Briefe vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

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18. August 2016

Verkaufspreis eines Neuwagens muss Überführungskosten beinhalten

Verbrauchswerteinformation eines Neuwagens in einem Autohaus
Urteil des EuGH vom 07.07.2016, Az.: C-476/14

Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

Elektrogeräte, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Mirkrowelle
Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

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16. August 2016

Irreführung: Verein darf sich nicht als „Deutsche Sachverständigenkammer“ bezeichnen

Ein Goldfisch mit Haiflosse symbolisiert eine Irreführung
PM des LG Traunstein zum Urteil vom 22.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16

Bezeichnet sich eine Vereinigung privater Sachverständiger auf ihrer Homepage als „Deutsche Sachverständigenkammer“ und ist sie unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen, so ist der Vereinsname irreführend, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf nationaler Ebene handle. Die Begriffe „Kammer“ und „Deutsche“ implizieren, dass der Verein berufsständische Aufgaben übernimmt, eine Irreführung ist damit unter anderem in Bezug auf Rechte und Status der Vereinigung zu bejahen.

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12. August 2016

Werbung von gesundheitsschädlichen Reinigungsprodukten ohne entsprechende Kennzeichnung ist irreführend

Reinigungsmittel vor und in Eimer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.07.2016, Az.: 6 U 227/15

Werden gefährliche Gemische (hier: Milizid-Reinigungsprodukte, welche die Gefahr einer Ätzwirkung und Augenreizung hervorrufen) im Sinne der CLP-Verordnung (zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) beworben, gilt eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten, da ansonsten eine Irreführung der Verbraucher hervorgerufen wird.

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11. August 2016

Vertriebsverbot von Markenprodukten auf Internetplattformen zulässig

Ein blaues at-Zeichen in einem orangen Einkaufswagen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.12.2015, Az.: 11 U 84/14 (Kart)

Vertriebsverbote durch ein selektives Vertriebssystem unterfallen nicht dem Verbot gemäß § 1 GWB, solange an objektive Kriterien qualitativer Art angeknüpft wird, die der qualifizierten Beratung und der Sicherstellung einer hohen Produktqualität dienen. Somit kann ein Hersteller seinen Vertragshändlern den Vertrieb der Markenprodukte über amazon.de untersagen, nicht jedoch die Nutzung von Preissuchmaschinen.

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10. August 2016

Wortmarke „Oui“ besitzt hinreichende Unterscheidungskraft

Markengesetz mit farblicher Markierung
Beschluss des BGH vom 31.05.2016, Az.: I ZB 39/15

1. Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht.

2. Auf Beispiele, in denen das Markenwort (hier: "OUI") nicht in Alleinstellung, sondern stets im Zusammenhang mit anderen Worten benutzt wird, aus denen sich seine werbliche Bedeutung erschließt (hier: Bezugnahme auf Frankreich oder französische Produkte, "sagen sie oui zu ..."), kann die Annahme einer allgemeinen Werbeaussage des Markenwortes ohne jegliche Unterscheidungskraft nicht gestützt werden.

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03. August 2016

Voraussetzungen für zulässige vorformulierte Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

schwarzer Füller auf einem Blatt mit Kontrollkästchen
PM des LG Berlin zum Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15

Fordert eine Krankenkasse auf einem Werbeflyer den Betroffenen unter anderem dazu auf, in zukünftige Telefonwerbung einzuwilligen, so muss die vorformulierte Erklärung optisch hervorgehoben sein, der Flyer muss den genauen Zweck der Datennutzung bezeichnen, auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung hinweisen und die Folgen der Einwilligungsverweigerung aufzeigen. Wird diesen Anforderungen nicht genügt, so verstößt der Werbeflyer gegen § 67b SGB X, die Datenerhebung und Datennutzung ist damit unzulässig.

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03. August 2016

Rechtsverstöße von Amazon sind einem Marketplace-Händler zuzurechnen

Frau hält Amazon-Paket in den Händen
Beschluss des OLG Köln vom 06.05.2015, Az.: 6 W 29/15

Einen Amazon-Marketplace-Händler trifft eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für seine Angebote angezeigten Produktinformationen. Der Händler kann sich in einem Ordnungsmittelverfahren wegen der Angabe falscher UVP nicht darauf berufen, er habe keinen Einfluss auf den Algorithmus, der die verschiedenen Angebote bei Amazon miteinander verknüpft. Die Verletzung der Kontrollpflicht des Händlers begründet ohne weiteres das für die Verhängung eines Ordnungsgeldes erforderliche Verschulden.

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