Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Wettbewerbsrecht gilt auch für gesetzliche Krankenkassen
Eine gesetzliche Krankenkasse kann als Unternehmen angesehen werden, soweit sie nicht nur im Rahmen ihres gesetzlichen Versorgungsauftrages handelt, sondern auch wirtschaftlich tätig wird. Dem steht eine richtlinienkonforme Auslegung des UWG nicht entgegen.
Mietwagenwerbung im Telefonbuch unter „T“ nicht wettbewerbswidrig
„Side-by-Side-Vergleich“ in Werbung nicht wettbewerbswidrig
Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Waschmittelhersteller in einer Vorher-Nachher-Werbung für ein Fleckentferner -Pulver ein Wäschestück zeigt, wobei das Nachherbild deutlich aufgehellt präsentiert wird. Diese Form der Werbung ist nicht irreführend. Sie ist nicht geeignet, bei dem Durchschnittsverbraucher die falsche Vorstellung hervorzurufen, der Fleckenentferner verfüge über eine aufhellende Wirkung. Die angesprochenen Verkehrskreise wird vielmehr davon ausgehen, dass ein Fleckentferner, allein dazu dient, Flecken aus der Wäsche zu entfernen. Sollte das beworbene Waschmittel noch zusätzlich aufhellende Wirkung haben, so würde der angesprochene Verkehr erwarten, dass diese Wirkung auch ausdrücklich in der Werbung angesprochen würde.
Auch Parallelimporteur trifft Beweislast
Die Darlegungspflicht besteht auch dann, wenn der Anbieter damit wirbt, das importierte Produkt sei mit dem Ausgangsprodukt " chemisch identisch".
Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, der die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 11 UWG vorbereiten soll, verjährt in der gleichen Zeit wie eben dieser Schadensersatzanspruch.
„Heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbsgemäß
Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.Haftung auch für Auftragswerbung
Mietwagen kein Jahreswagen aus erster Hand
Einen PKW, der zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde, als „Jahreswagen erster Hand“ zu bezeichnen, stellt eine Irreführung dar. Für die Wertermittlung eines gebrauchten Kfz ist es von Bedeutung, ob es als Mietfahrzeug verwendet wurde, da ein solches nicht so sorgfältig wie ein eigenes Kfz gepflegt wird. Ein Hinweis auf die Nutzung als Mietfahrzeug ist damit zwingend erforderlich.
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 27/08
Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.Siegel „Tiergerechte Haltungsform“ auf Verkaufsverpackung unzulässige Werbung
Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmen dann, wenn es mit dem Siegel "Tiergerechte Haltungsform" auf einem Eierkarton wirbt, da der Verbraucher vorliegend durch eine irreführende Aussage mit Selsbstverständlichkeiten getäuscht wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher trotz objektiver Richtigkeit der Angaben annimmt, dass mit der Werbung gegenüber anderen Erzeugnissen ein Vorzug verbunden ist, obwohl es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen Umstand handelt.

