Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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03. November 2004

Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei eBay

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
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08. Juli 2004

Irreführende Preisgestaltung eines Formulars

Urteil des BGH vom 08.07.2004, Az.: I ZR 142/02 Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
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01. April 2004

Wettbewerbsverstöße durch ein Glückspielunternehmen

Urteil des BGH vom 01.04.2004, Az.: I ZR 317/01 a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet. b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.
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17. März 2004

Kein konkludenter Vertragsschluss durch Energieentnahme

Urteil des BGH vom 17.03.2004, Az.: VIII ZR 95/03 Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
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11. März 2004

Dienstanbieter muss nach Kenntnisnahme einer Rechtsgutverletzung Maßnahmen gegen erneute Verletzungen ergreifen

Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 304/01 a) Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muß er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, daß es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. b) Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als „Replika“ oder „Nachbildung“ bezeichnet wird.
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11. März 2004

Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung unzulässig

Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 81/01 a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann. b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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12. Februar 2004

Unerwünschte E-Mail-Werbung per E-Card

Urteil des OLG München vom 12.02.2004, Az.: 8 U 4223/03 1. Einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers nach §§ 823, 1004 BGB stellt die einmalige Zusendung von unerwünschter E-Mail-Werbung dar. 2. Werden über einenr Anbieter von Versandmöglichkeiten für E-Cards unerwünschte Werbe-E-Mails verschickt, so haftet dieser als mittelbarer Störer. 3. Es besteht keine Verpflichtung, Filter gegen unerwünschte E-Mail-Werbung einzusetzen.
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