Rügefrist bei Transportschäden
Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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