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Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
12. Dezember 2006 Urteil des BGH vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 188/05 Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.
Weiterlesen 07. Dezember 2006 Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03 a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind.
b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
Weiterlesen 28. November 2006 Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06 Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
Weiterlesen 16. November 2006 Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt.
2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen.
3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll.
4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
Weiterlesen 13. November 2006 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2006, Az.: 5 W 162/06 Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden die Richter erneut über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Auktionen über eBay.
Der Antragsteller sah in den Verwendungen folgender Klauseln Verstöße gegen die Paragraphen §§ 307 ff. BGB und § 4 Nr. 11 UWG: Angebotsbindung des Kunden von einer Woche, Teillieferungen, Vorausüberweisung und eine Gewährleistungsfrist von Gebrauchtware von einem Jahr.
Weiterlesen 13. November 2006 Urteil des OLG Köln vom 13.01.2006, Az.: 6 U 148/05 Anbieter von Flüssiggas dürfen in ihren langfristigen Lieferverträgen keine Preisanpassungsklauseln verwenden, wenn diese dem Grund und Umfang nach eine Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen.
Die Kunden werden durch solche Klauseln ansonsten unangemessen benachteiligt. Dies wird auch nicht durch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht beseitigt.
Weiterlesen 06. November 2006 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06 1. Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
2. eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
Weiterlesen 19. Oktober 2006 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.10.2006, Az.: 13 O 20/06 Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie u.a. Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Das OLG Frankfurt am Main erachtete die Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" dabei als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die "Geld-zurück-Garantie" muss deshalb klare und deutliche Hinweise enthalten, wie die Verbraucher in den Genuss der Vergünstigungen kommen können. Dies war im vom Gericht zu entscheidenenen Sachverhalt nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß bejaht wurde.
Weiterlesen 20. September 2006 Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
Weiterlesen 15. August 2006 Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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