Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

30. Juni 2023

Eine Werbung mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ darf nicht als irreführend untersagt werden

Handy mit Datenströmen und Bildern im Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 30.03.2023, Az.: 15 U 63/22

Das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 20.06.2022 wurde dahingehend teilweise abgeändert, dass die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der dazugehörige Antrag einer Mobilfunknetzanbieterin abgewiesen wird. Durch die Werbung mit den Begriffen "D-Netz", "D-Netz Qualität" und "D-Netz Garantie" wird keine Irreführung beim Endverbraucher erzeugt, solange mit den angebotenen Tarifen das Telefonieren und Surfen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafone möglich ist. Außerdem wird durch die Äußerungen in der Werbung der Mobilfunkproviderin keine unlautere, vergleichende Werbung gem. § 6 UWG vorgenommen.

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02. Juni 2023

Gemeinschaftspraxis bestehend aus zwei Ärzten wird als medizinisches „Zentrum“ geführt – unlauter und irreführend?

Arzt mit Stethoskop
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 11.05.2023, Az.: 6 U 4/23

Das OLG Frankfurt am Main entschied in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis als "Zentrum für ästhetische und plastische Chirurgie" nicht irreführend und unlauter ist, auch wenn sich diese nur aus zwei Ärzten zusammensetzt. Zwar erwarte die Allgemeinheit bei einer solchen Bezeichnung eine personelle Struktur, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe, allerdings sei zumindest im medizinischen Bereich keine erforderliche Mindestgröße vonnöten. Insbesondere wegen dem häufigen Auftreten medizinischer Versorgungszentren sei der Bürger an solche Begrifflichkeiten gewöhnt. Dies wirke der Auffassung entgegen, dass es sich dabei um überdurchschnittlich große Praxen handeln muss.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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16. Februar 2023 Top-Urteil

Wettbewerbsrechtliche Zurechnung von „Affiliate“-Betreibern

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des BGH vom 26.01.2023, Az.: I ZR 27/22

Wettbewerbswidrige Webseiten mit „Affiliates-Links“ sind dem Betreiber nicht zuzurechnen. Sog. „Affiliates“ steht es im Rahmen eines Amazon-Partnerprogramms zu, Links auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, die auf Angebote der Handelsplattform Amazon verweisen. Bei Kaufabwicklung über einen solchen Link erhält der „Affiliate“ eine anteilige Provision. Mangels einer Beherrschung des Risikobereichs sowie einer Einflussmöglichkeit Amazons auf die Webseite des „Affiliate“, sei laut BGH kein zurechnungsbegründendes Beauftragtenverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG gegeben. Dafür spreche außerdem das Eigeninteresse, das der „Affiliate“ durch das Generieren von Provision verfolgt.

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10. Februar 2023

Die wettbewerbsrechtliche Haftung von Affiliate-Partnern

offener laptop, auf dem ein Fester geöffnet ist mit der Aufrschrift "Affiliate Program"
Pressemitteilung des I. Zivilsenates des BGH zum Urteil vom 26.01.2023 (Az.: I ZR 27/22)

Die Klägerin hatte die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Grund hierfür ist, dass Dritte im Rahmen des Affiliate-Programms von Amazon auf der eigenen Webseite Links zu Angeboten auf der Plattform setzen können. Wird darüber ein Verkauf vermittelt, erhalten sie einen Anteil des Verkaufspreises. Es wurde festgestellt, dass die bemängelte Werbung wettbewerbswidrig ist, allerdings die Voraussetzungen für die Haftung der Betreiber gem. § 8 II UWG fehlen. Diese würde dann angenommen werden, wenn der Geschäftsbetrieb des Betreibers erweitert worden wäre. Dies liegt vor, wenn diesem etwas zugutekommen würde und er ein gewisses Risiko tragen würde. Zudem wird die Werbung im eigenen Interesse der Dritten getragen. Somit stellt sie keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs dar.

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10. Februar 2023

Werbung eines Automobilherstellers mit Abgaswerten irreführend

Auto bei der Abgasuntersuchung
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 07.02.2023, Az.: 1 HK O 4969/22

Einem Automobilhersteller wurde die Werbung mit dem Zusatz „WLTP“ in räumlicher Nähe zu Verbrauchs- und Emissionswerten untersagt. Bei den angegebenen Werten handelte es sich in Wahrheit um NEFZ-Werte, die wegen der verschiedenen Berechnungsmethoden regemäßig höher sind als die WLTP-Werte. Dies sei irreführend für Verbraucher. Das Zeichen „WLTP“ setzt sich optisch nicht genug von den Werten ab, sodass eine gedankliche Verbindung der Verbraucher wahrscheinlich ist. Eine Beeinflussung der Verbraucher sei dadurch zu bejahen, da v.a. nach dem sog „Dieselskandal“ Abgas- und Verbrauchswerte in den Vordergrund gerückt sind.

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24. Januar 2023

Rabattaktionen müssen bestimmbar sein

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des LG München I vom 12.01.2023, Az.: 17 HKO 17393/21

Das LG München hat der Klage des Vereins stattgegeben. Im besagten Fall sei es für Kunden nicht ersichtlich gewesen, wann die Rabattaktion, welche von der Beklagten als "Küchentage" auf ihrer Website beworben wurde, enden würde. Weiterhin sei es nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, wie hoch der Rabatt ist und auf welche Produkte er Anwendung findet. Diese Informationen müssten ebenso blickfangmäßig wie die Aktion selbst sein, um den Kunden nicht zu täuschen.

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19. Januar 2023

Zu hohe Preisforderungen aufgrund eines Irrtums können irreführend sein

Verschiedene Preise stehen auf einem Blatt und werden teilweise durchgestrichen
Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2022, Az.: 6 U 276/21

Nachdem ein Kunde zu einem rabattierten Preis im Online-Shop der Beklagten einen Artikel erworben hatte, wurde die Bestellung von Seiten der Beklagten mit der Begründung storniert, der Preis auf der Internetseite war fehlerhaft. Nachdem die Beklagte abgemahnt wurde, bot sie dem Kunden den Artikel wieder zum niedrigeren Preis an, da es sich bei der Stornierung um einen Fehler eines Mitarbeiters gehandelt haben soll. Es handelt sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 Abs. 1 UWG, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der angesprochene Verkehrskreis damit rechne in Einzelfällen den bestellten Artikel nur für einen höheren Preis als bei Vertragsschluss zu erhalten.

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22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.
Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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19. Dezember 2022

Informationspflichten zur Herstellergarantie erst bei zentraler Bedeutung für das Angebot

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Nachdem der EuGH auf die Vorlagefrage des BGH hin entschied, dass ein Unternehmer einen Verbraucher vor Abschluss eines Kaufvertrages nur dann über die Herstellergarantiebedingungen informieren muss, wenn die Garantie ein zentrales Merkmal des Angebots ist, fällte der BGH im Streit zwischen Vertreibern von Taschenmessern im Internet ein Urteil. Es handelte sich bei der Herstellergarantie nicht um ein wesentliches Merkmal des Angebots des Beklagten. Ein Verstoß gegen § 3a UWG lag also nicht vor. Auch die Informationspflicht aus § 479 Ab. 1 BGB wurde nicht verletzt, da durch den Link, der zu den Informationen zur Herstellergarantie führte, noch kein verbindliches Garantieversprechen abgegeben wurde.

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