Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

07. Juli 2023

Durch Gewinnspiel beeinflusst: Werbung mit Bewertungen nicht zulässig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19

Werbung mit Kundenbewertungen, die unter dem Einfluss eines Gewinnspiels entstanden sein könnten ist nicht erlaubt. In diesem Fall konnte ein Whirlpool durch Lose gewonnen werden, welche man erhielt, indem man unter anderen Dingen, wie kommentieren und liken der Internetseite des Unternehmens, eine Bewertung der Seite vornahm. Die Bewertungen waren somit zwar nicht bezahlt im eigentlichen Sinne, jedoch konnten sie auch nicht mehr als objektiv angesehen werden, da sie durch den möglichen Gewinn eher positiv ausfielen, was mögliche Kunden des Unternehmens beeinflussen könnte.

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07. Juli 2023

Irreführende Werbung eines Autohauses mit angeschlossener Kfz-Werkstatt

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Urteil des OLG Hamm vom 25.09.2019, Az.: 4 U 113/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Verfügungsklägerin gegen den Verfügungsbeklagten, beides Autohäuser mit angeschlossenen Kfz-Reparaturwerkstätten, einen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm nun in 2. Instanz. Hierbei hatte das Gericht zu prüfen, ob die Aussage "neuer Mobilitätspartner" eine irreführende Werbeaussage sein könnte.

Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass der Verfügungsbeklagte zunächst kein "neuer" Markteilnehmer sei, da er in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Vertriebs- und Reparaturwerkstatt betrieb und darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck erwecke, dass er nun der einzige verbliebene Mobilitätspartner der Region für VW sei, änderte das Oberlandesgericht Hamm die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab. Mit der Begründung. dass mit dem Begriff "neu" lediglich kundgetan werde, dass eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Umkreis ausgeführt werde, konnte der Verfügungsklage nicht gegen den Verfügungsgrund vorgehen.

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07. Juli 2023

Zulässigkeit von Mitarbeiterabwerbungen „von innen heraus“

Urteil des OLG Hamburg vom 25.07.2019, Az.: 3 U 12/16

Eine Vereinbarung von zwei Mitbewerbern, die zum Inhalt hat, dass Führungskräfte eines Unternehmens einen Großteil der Mitarbeiter zugunsten des anderen Unternehmens abwerben, kann den Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG erfüllen. Danach handelt unlauter, wer gezielt Mitbewerber behindert. Wird eine solche Abwerbung „von innen heraus“ vorgenommen, stelle dies normalerweise eine unlautere Störung des Betriebsablaufs dar. Jedoch sei erforderlich, dass eine Behinderung in der Gestalt eintritt, dass das betroffene Unternehmen, nicht mehr in der Lage sei, seine Leistungen am Markt in angemessener Weise durch eigene Anstrengungen zu erbringen. Dies könne in diesem Fall allerdings nicht festgestellt werden, so das OLG Hamburg.

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30. Juni 2023

Eine Werbung mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ darf nicht als irreführend untersagt werden

Handy mit Datenströmen und Bildern im Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 30.03.2023, Az.: 15 U 63/22

Das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 20.06.2022 wurde dahingehend teilweise abgeändert, dass die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der dazugehörige Antrag einer Mobilfunknetzanbieterin abgewiesen wird. Durch die Werbung mit den Begriffen "D-Netz", "D-Netz Qualität" und "D-Netz Garantie" wird keine Irreführung beim Endverbraucher erzeugt, solange mit den angebotenen Tarifen das Telefonieren und Surfen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafone möglich ist. Außerdem wird durch die Äußerungen in der Werbung der Mobilfunkproviderin keine unlautere, vergleichende Werbung gem. § 6 UWG vorgenommen.

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02. Juni 2023

Gemeinschaftspraxis bestehend aus zwei Ärzten wird als medizinisches „Zentrum“ geführt – unlauter und irreführend?

Arzt mit Stethoskop
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 11.05.2023, Az.: 6 U 4/23

Das OLG Frankfurt am Main entschied in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis als "Zentrum für ästhetische und plastische Chirurgie" nicht irreführend und unlauter ist, auch wenn sich diese nur aus zwei Ärzten zusammensetzt. Zwar erwarte die Allgemeinheit bei einer solchen Bezeichnung eine personelle Struktur, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe, allerdings sei zumindest im medizinischen Bereich keine erforderliche Mindestgröße vonnöten. Insbesondere wegen dem häufigen Auftreten medizinischer Versorgungszentren sei der Bürger an solche Begrifflichkeiten gewöhnt. Dies wirke der Auffassung entgegen, dass es sich dabei um überdurchschnittlich große Praxen handeln muss.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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16. Februar 2023 Top-Urteil

Wettbewerbsrechtliche Zurechnung von „Affiliate“-Betreibern

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des BGH vom 26.01.2023, Az.: I ZR 27/22

Wettbewerbswidrige Webseiten mit „Affiliates-Links“ sind dem Betreiber nicht zuzurechnen. Sog. „Affiliates“ steht es im Rahmen eines Amazon-Partnerprogramms zu, Links auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, die auf Angebote der Handelsplattform Amazon verweisen. Bei Kaufabwicklung über einen solchen Link erhält der „Affiliate“ eine anteilige Provision. Mangels einer Beherrschung des Risikobereichs sowie einer Einflussmöglichkeit Amazons auf die Webseite des „Affiliate“, sei laut BGH kein zurechnungsbegründendes Beauftragtenverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG gegeben. Dafür spreche außerdem das Eigeninteresse, das der „Affiliate“ durch das Generieren von Provision verfolgt.

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10. Februar 2023

Die wettbewerbsrechtliche Haftung von Affiliate-Partnern

offener laptop, auf dem ein Fester geöffnet ist mit der Aufrschrift "Affiliate Program"
Pressemitteilung des I. Zivilsenates des BGH zum Urteil vom 26.01.2023 (Az.: I ZR 27/22)

Die Klägerin hatte die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Grund hierfür ist, dass Dritte im Rahmen des Affiliate-Programms von Amazon auf der eigenen Webseite Links zu Angeboten auf der Plattform setzen können. Wird darüber ein Verkauf vermittelt, erhalten sie einen Anteil des Verkaufspreises. Es wurde festgestellt, dass die bemängelte Werbung wettbewerbswidrig ist, allerdings die Voraussetzungen für die Haftung der Betreiber gem. § 8 II UWG fehlen. Diese würde dann angenommen werden, wenn der Geschäftsbetrieb des Betreibers erweitert worden wäre. Dies liegt vor, wenn diesem etwas zugutekommen würde und er ein gewisses Risiko tragen würde. Zudem wird die Werbung im eigenen Interesse der Dritten getragen. Somit stellt sie keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs dar.

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10. Februar 2023

Werbung eines Automobilherstellers mit Abgaswerten irreführend

Auto bei der Abgasuntersuchung
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 07.02.2023, Az.: 1 HK O 4969/22

Einem Automobilhersteller wurde die Werbung mit dem Zusatz „WLTP“ in räumlicher Nähe zu Verbrauchs- und Emissionswerten untersagt. Bei den angegebenen Werten handelte es sich in Wahrheit um NEFZ-Werte, die wegen der verschiedenen Berechnungsmethoden regemäßig höher sind als die WLTP-Werte. Dies sei irreführend für Verbraucher. Das Zeichen „WLTP“ setzt sich optisch nicht genug von den Werten ab, sodass eine gedankliche Verbindung der Verbraucher wahrscheinlich ist. Eine Beeinflussung der Verbraucher sei dadurch zu bejahen, da v.a. nach dem sog „Dieselskandal“ Abgas- und Verbrauchswerte in den Vordergrund gerückt sind.

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24. Januar 2023

Rabattaktionen müssen bestimmbar sein

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des LG München I vom 12.01.2023, Az.: 17 HKO 17393/21

Das LG München hat der Klage des Vereins stattgegeben. Im besagten Fall sei es für Kunden nicht ersichtlich gewesen, wann die Rabattaktion, welche von der Beklagten als "Küchentage" auf ihrer Website beworben wurde, enden würde. Weiterhin sei es nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, wie hoch der Rabatt ist und auf welche Produkte er Anwendung findet. Diese Informationen müssten ebenso blickfangmäßig wie die Aktion selbst sein, um den Kunden nicht zu täuschen.

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