Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

14. Oktober 2022

Anforderungen zur hinreichenden Kennzeichnung von Newsletter Werbung

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des LG Berlin vom 28.06.2022, Az.: 28.06.2022

Werbung in einem Newsletter ist mit einem deutlichen und ins Auge fallenden Hinweis auf den Werbecharakter zu kennzeichnen. Eine Verlinkung mit dem Wort "Anzeige" in kleiner Schrift und unauffälliger Farbe genügt nicht. Das LG Berlin gab somit der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Obergsellschaft einer Verlagsgruppe statt. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere an, dass zwar das Wort "Anzeige" grundsätzlich für eine hinreichende Kennzeichnung genügt, jedoch eine kleine Schriftart in Verbindung mit einer hellgrauen Schrift auf einem weißen Hintergrund nicht mehr ausreichend den durchschnittlichen Empfänger des Newsletters davon abhält, ungewollt Kenntnisnahme der mit den Anzeigen verlinkten Werbebotschaften zu nehmen.

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14. September 2022

Eine Zeichenkombination ist lediglich Gestaltungsmittel

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des KG Berlin 5. Zivilsenat vom 12.05.2022, Az.: 5 U 139/19

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der Vertrieb von Kapuzenpullovern mit dem Aufdruck „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ auf der Internetplattform eBay gegen das Recht an einer von der Beklagten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke verstößt. Ein entsprechendes Angebot zu solchen Kapuzenpullovern wurde zuvor von eBay mit der Begründung, Markenrechte verletzt zu haben, gelöscht. Der Vertreiber des Angebots klagte gegen die Entscheidung eBays. Das Landgericht Berlin gab der Klage des Vertreibers mit der Begründung statt, dass es an einer markenmäßigen Nutzung des Aufdrucks „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ fehle. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wies der Senat zurück, da bei einem auf einem Kleidungsstück abgedruckten Zeichen oder einer Zeichenkombination, die dem angesprochenen Verkehr als „Botschaft nach außen“ entgegentritt, der angesprochene Verkehr in den Zeichen lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erkenne.

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19. August 2022

Die Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

Schild mit der Aufschrift "Bio" und Gemüseauswahl drumherum
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.11.2021, Az.: 6 W 90/21

Im vorliegenden Fall hatte die Antragsgegnerin zahlreiche verschiedene Produkte mit der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ohne sich einem hierfür erforderlichen Kontrollsystem zu unterstellen, wie es nach Art. 27 ÖkoVO zu tun ist. Bei der Frage nach dem Streitwert hatte das OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden, ob § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG eine Vorgabe für dessen Bemessung machen dürfe. Dies verneinte das Gericht und fügte - entgegen der Ansicht des LG Darmstadt - an, dass diese Norm auch nicht zu einer Reduzierung des Streitwerts verwendet werden darf.

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12. August 2022 Top-Urteil

BGH zu den Grenzen kommunaler Internetportale

Mann sitzt vor Laptop auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 14.07.2022, Az.: I ZR 97/21

Ein Verlag klagte gegen eine Stadt, die ein Internetportal betreibt, das nicht nur zur Veröffentlichung amtliche Mitteilungen, sondern auf für redaktionelle Inhalte genutzt wird. Der Verlag klagte auf Unterlassung, da ihrer Meinung nach die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschritten werden und wegen Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse ein Wettbewerbsverstoß vorliege (§ 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG). Der BGH wies die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass es bei Online-Informationsangeboten – im Gegensatz zu Druckerzeugnissen – weniger auf das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen ankommt. Maßgebend für eine Gesamtbetrachtung ist vor allem, ob durch die das Gebot der Staatsferne verletzende Beiträge das Gesamtangebot geprägt wird.

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04. August 2022

Irreführende Werbung durch golden umrahmtes Zusatzsiegel über Testsiegel der Stiftung Warentest

Ein goldenes Siegel mit der Aufschrift Testsieger
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2022, Az.: 6 U 12/22

Im Streit zweier Matratzenhersteller hat das Gericht entschieden, dass mit einem Testsieg geworben werden darf, wenn mittels eines Mouse-Over erklärt wird, dass sich der Testsieg nicht auf alle, sondern nur auf die ausgezeichnete Matratze bezieht. Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung sei dies zulässig. Hingegen qualifizierte das Gericht ein über dem Testsiegel der Stiftung Warentest golden umrahmtes Zusatzsiegel "AUSGEZEICHNET" als irreführend. Der Verkehr würde dieses fälschlicherweise der Stiftung Warentest zuordnen.

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02. August 2022

Unterlassungsansprüche stehen auch ausländischen Herstellern zu

kleine Sektflasche neben einem Sektglas
Beschluss des OLG München vom 12.07.2022, Az.: 29 W 739/22

"Premium Spritz" ist eine unlautere Nachahmung des "Chandon Garden Spritz". Dies stellte das OLG München in seinem Beschluss fest und verwies insbesondere darauf, dass auch ausländische Hersteller, welche in Bezug auf den deutschen Markt eigene Waren nur über konzernangehörige Gesellschaften vertreiben, Mitbewerber darstellen und sich folglich auf Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz berufen können. Zudem führte das OLG aus, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis auch zwischen Parteien ungleicher Vertriebsstufe, also wie im vorliegenden Fall zwischen Hersteller und Händler, gegeben sein kann.

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30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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15. Juni 2022

Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei der Gestaltung von Preisetiketten

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Urteil des OLG Nürnberg vom 29.03.2022, Az.: 3 U 3358/21

Eine wettbewerbliche Eigenart kann Preisetiketten aufgrund ihrer farblichen Gestaltung zukommen. Eine Herkunftstäuschung bestehe hierbei nach Ansicht des Gerichts nicht, wenn das Produkt, auch wenn es aufgrund seiner Farben auf einen bestimmten Filialisten hinweise, unter unterschiedlich benannten Domainnamen verkauft werde. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass Preisetiketten als Geschäftsabzeichen gelten können, wenn sie in den Unternehmensfarben gestaltet seien. Soll das Preisetikett hierbei neben der Preisangabe auch die Unternehmensfarben zur Geltung bringen, beziehe sich hierbei der Schutz auf die Unternehmensfarben und nicht das Etikett an sich.

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14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

Die Taste einer Tastatur ist mit Test sehr gut beschriftet
Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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