Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

24. Mai 2022

Wettbewerbswidrige Irreführung durch „Presseschau“

kleine Würfel, die das Wort Presse bilden, im Hintergrund eine Zeitung
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 04.04.2022, Az.: 6 W 8/22

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung des Begriffs „Presseschau“ geboten. Das OLG Frankfurt a. M. stellte klar, dass es für den Verkehr irreführend ist, wenn in einer „Presseschau“ ausschließlich eigene Pressemitteilungen eingefügt werden. Es wird vielmehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane erwartet. Diese Entscheidung wurde dahingehend begründet, dass der Presse gewisse Sorgfaltspflichten obliegen und Presseberichterstattungen ein größeres Vertrauen entgegengebracht wird.

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06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

Das Wort Garantie wird durch eine Lupe vergrößert.
Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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06. Mai 2022

Werbung mit der Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 217/20

Zahnärzte dürfen mit der Bezeichnung "Kinderzahnarztpraxis" auch dann werben, wenn sie nicht über besondere fachliche Kenntnisse der Kinderzahnheilkunde verfügen. Maßgeblich ist, dass die Zahnärzte in ihrer Praxis zahnärztliche Leistungen anbieten und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, Kinder und die damit verbundenen besonderen emotionalen Bedürfnisse zu behandeln. Des Weiteren bedarf es zwar einer kindgerechten Praxiseinrichtung, nicht jedoch weiterer Fachkenntnisse, die ein normaler Zahnarzt nicht habe oder die erst im Rahmen einer umfassenden Weiterbildung, an deren Ende eine staatliche Prüfung steht, erworben werden müssten. Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass der Begriff "Kinderzahnarztpraxis" den Bezug zu Kindern allein in der Praxisbezeichnung ausdrückt und kein personaler Bezug zum Arzt hergestellt wird.

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22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

Kind füttert Hühner im Gras
Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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04. April 2022

Unzulässige Werbung mit Rabattaktionen

Verschiedene Werbeplakate mit Rabattaktionen
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2021, Az.: 6 U 62/21

Das Bewerben einer zeitlich befristeten Rabattaktion stellt dann eine irreführende geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die erste Aktion, ein vergleichbarer weiterer Rabatt angeboten wird. Durch die zeitliche Befristung entsteht beim Verbraucher der Eindruck, er müsse innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist eine geschäftliche Entscheidung treffen. Wird nach Ablauf der Frist weiterhin der reduzierte Preis verlangt, wird der Verbraucher in seiner Erwartung getäuscht. Ein Verstoß gegen § 5 UWG liegt außerdem auch dann vor, wenn bei zeitlich befristeten Rabattaktionen für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um individuell zugeschnitten Fristen handelt.

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01. April 2022

Keine irreführende Werbung bei riskanten Kapitaleinlagen

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des OLG München vom 15.04.2021, Az.: 29 U 2664/20

Wenn im Rahmen einer „Immobilien-Kapitalanlage“ damit geworben wird, dass Anleger sich so eine Grundschuld ins amtliche Grundbuch eingetragen lassen können, es sich tatsächlich aber nicht um eine besonders sichere Geldanlage, sondern um eine riskante Inhaberschuldverschiebung handelt, stellt dies eine irreführende Werbung dar.

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01. April 2022

Firmierung als „Manufaktur“

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Die Werbung eines Unternehmens als "Manufaktur" ist nicht irreführend, wenn das Produkt überwiegend durch Handarbeit hergestellt wird. Der Begriff "Manufaktur" suggeriere eine traditionelle und qualitativ hochwertige Produktion, weshalb ein Unternehmen nur unter diesen Voraussetzungen die Bezeichnung "Manufaktur" tragen dürfe. Es sei dennoch erlaubt, gewisse Produktionsschritte von technischen Geräten durchführen zu lassen, solange der Großteil durch Handarbeit angefertigt werde.

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30. März 2022

Herkunftstäuschung trotz abweichender Kennzeichnung

Bunte Armbanduhren vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.02.2022, Az.: 6 U 202/20

Der Vertrieb von aus Plastik hergestellten Uhren kann trotz einer markenähnlichen Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Zwar liegt in einem solchen Fall keine unmittelbare Herkunftstäuschung vor, in Betracht kommt allerdings eine mittelbare Herkunftstäuschung, wenn sich die streitgegenständlichen Uhren sehr ähnlich sind. Es sei auf dem Uhrenmarkt üblich, dass mit Zweitmarken oder Lizenzverträgen gearbeitet werde, so dass der Verkehr annehme, es würden lizenzrechtliche Beziehungen zwischen beiden Unternehmen bestehen oder eine Zweitmarke vorliegen, so das Gericht. Außerdem hat das OLG festgestellt, dass auch niedrigpreisige Produkte einer Rufausbeutung unterliegen können.

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21. März 2022

Sandalen als Werke der angewandten Kunst

Urteil des LG Köln vom 03.03.2022, Az.: 14 O 366/21

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 03.03.2022 den Begriff der persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG konkretisiert. Unter anderem darf das Werk kein Produkt aus zwingenden Regeln sein, sondern muss die freie kreative Entscheidung seines Urhebers zum Ausdruck bringen. Dabei kann das Vorhandensein von Individualität und Originalität nicht nur anhand des konkreten Werkes beurteilt werden, vielmehr muss auch die Relation zum konkreten Schaffungsprozess und dem Schöpfer beachtet werden. Das Gericht ist außerdem der Auffassung, dass die Beurteilung zwar dem Unionsrecht entsprechen muss, den nationalen Gerichten aber in diesem Rahmen dennoch ein eigener Beurteilungsspielraum zukommt. Das LG gab so einem Schuhhersteller Recht, der wegen Urheberrechtsverletzungen an einer Sandale geklagt hatte.

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18. März 2022

Keine Haftung für wettbewerbswidriges Verhalten von Affiliates

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des OLG Köln vom 11.02.2022, Az.: 6 U 84/21

Auf der Internetseite „www.schlafbook.de“, welche den Eindruck eines redaktionellen Online Magazins vermittelt, wurde ein Ranking zu den „besten Matratzen 2019“ veröffentlicht. Zu jeder Matratze wurden sog. Affiliate-Links eingefügt, die alle zu Angeboten der jeweiligen Matratze auf der Internetseite der Beklagten, Amazon, führten. Dies war aus Sicht der Klägerin, einer Matratzenherstellerin und -vertreiberin, irreführend gem. § 5a Abs. 2 UWG, sowie ein Fall der verschleierten Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG. Die Klägerin ging deshalb gegen Amazon selbst vor. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Beklagten das Handeln der Betreiber von schlafbook.de nicht zugerechnet werden kann, da letzterer kein Mitarbeiter oder Beauftragter i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG ist. Dafür fehle es an der notwendigen Eingliederung in die Organisation der Beklagten, sowie an einem bestimmenden Einfluss auf die Werbung.

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