Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

26. Juni 2018

„Gewohnt gute Qualität“ ist kein wettbewerbliches Alleinstellungsmerkmal

Frau über eine Dienstleistung
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 243/16

a) Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Er ist dabei grundsätzlich nicht gehindert, sein bisheriges Vorbringen zu ändern und insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Eine durch Änderungen etwa entstehende Widersprüchlichkeit in seinem Vortrag ist allein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

b) Eine "gute und professionelle Beratung" und ein „Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung und daher nicht geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen.

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26. Juni 2018

Zur Zertifizierungspflicht betreffend Online-Händler im Hinblick auf den Handel mit BIO-Produkte

Schild mit der Aufschrift "Bio" und Gemüseauswahl drumherum
Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 243/14

Eine direkte Abgabe von Erzeugnissen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 durch Unternehmer an Endverbraucher oder -nutzer im Sinne von § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz setzt voraus, dass die Abgabe unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers oder -nutzers erfolgt.

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26. Juni 2018

Irreführende Werbung einer Fahrschule

Dachzeichen Fahrschule
Urteil des LG Aschaffenburg vom 12.07.2016, Az.: 2 HK O 38/15

Die Werbung mit Dienstleistungen in Ausbildungsklassen, für die eine Fahrschule keine Erlaubnis hat, ist gem. § 3 Abs. 1 UWG eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung.

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26. Juni 2018

Produkt-Bewerbung mit „Award“ stellt Werbung mit Testergebnis dar

Drei Awardauszeichnungen in bronze, silber und gold
Urteil des LG Aachen vom 23.02.2018, Az.: 42 O 118/17

Wird ein Kosmetik-Produkt als „Winner“ beworben, so wird diese Bezeichnung vom Verkehr als Testergebnis und nicht als verliehener Award aufgefasst. Der Verbraucher geht davon aus, dass das Produkt im Vergleich zu anderen eine besondere Qualität aufweist. In diesem Zusammenhang müssen die Bewertungskriterien, die für die Gewinn-Ermittlung ausschlaggebend waren, als wesentliche Informationen angegeben werden. Unter Umständen kann dabei auch auf die Angabe einer Fundstelle zurückgegriffen werden, wenn die Kriterien dort einsehbar sind. Geschieht dies nicht, ist die Werbung mit dem Testergebnis unzulässig.

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26. Juni 2018

Keine Herkunftstäuschung bei Uhren im Vintage-Stil

Luxuriöse Uhren, die zum Verkauf ausgestellt sind
Urteil des LG Köln vom 22.05.2018, Az.: 33 O 36/16

Die Vintage-Uhr einer Luxusuhrenherstellerin besitzt weder eine wettbewerbliche Eigenart, noch die erforderliche Markenbekanntheit am Markt, weshalb ihr kein Anspruch gegen ihren Mitbewerber unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 a) UWG zusteht. Die Gestaltungsmerkmale der Uhren gehen auf vorbekannte Stilmittel zurück, die für Vintage-Uhren üblich geworden sind. Das Gericht geht davon aus, dass die Uhren lediglich gut informierte Abnehmer – wie Uhrensammler – ansprechen, die kleinste Unterscheide zwischen den Uhren wahrnehmen. Somit unterliegen die Verbraucher keiner Gefahr der Herkunftsverwechslung, wodurch auch eine unlautere Rufausbeutung i.S.d § 4 Nr. 3 b) UWG durch den Mitbewerber ausscheidet.

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26. Juni 2018

„Größter Zweiradfachmarkt“ muss über größten Verkaufsraum verfügen

Ein Mann zeigt einer Frau ein Fahrrad
Urteil des LG Köln vom 08.05.2018, Az.: 31 O 178/17

Wenn ein Fahrradhändler damit wirbt „der größte Zweiradfachmarkt“ zu sein, erweckt dies bei dem Verbraucher den Anschein, das Geschäft verfüge jedenfalls auch über den größten Verkaufsraum. Hat der Werbende allerdings eine kleinere Verkaufsfläche als sein Mitbewerber, ist die Werbung für den Verbraucher irreführend. Da die räumliche Verkaufs- und Ausstellungsfläche eines Fahrradhändlers als das entscheidende Merkmal für die „Größe“ anzusehen ist, muss man die Sortimentsbreite und den Umsatz des Geschäfts bei der Bemessung der Unternehmensgröße nicht mehr beachten. Selbst eine geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche kann eine aktuelle Werbung nicht rechtfertigen, da die Erwartungen des Verbrauchers auf die Gegenwart gerichtet sind.

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12. Juni 2018

Garantiewerbung auf Produktverpackung ist wettbewerbswidrig, wenn Garantiebedingungen fehlen

Mann hält Bild mit 3 Jahre Garantie hoch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.01.2018, Az.: 6 U 150/17

Wenn der Hersteller auf der Verpackung seines Produkts mit „3 Jahre Garantie“ wirbt, ist er wegen § 5a Abs. 2 UWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher weitere Informationen zu den Garantiebedingungen auf oder in der Verpackung zu geben. Diese Informationspflicht des Herstellers ist noch nicht erfüllt, wenn er die Garantiebedingungen lediglich auf seiner Internetseite einstellt und dabei zum Auffinden der Bedingungen keinen diesbezüglichen Hinweis auf der Verpackung anbringt.

Eine grundsätzliche Bereitschaft der einen Partei, eine vergleichsweise Regelung zu vereinbaren statt den Unterlassungsanspruch weiter zu verfolgen, stellt nicht automatisch Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG dar.

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12. Juni 2018

„30% Rabatt auf fast alles“ irreführend, sofern zahlreiche Waren und Hersteller ausgeschlossen sind

Sofa/Couch bzw. Möbel unter einem Screen mit "-30%"
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 153/17

Wirbt ein Möbelhaus mit einem „Rabatt von 30% auf fast alles“, so ist dies irreführend, sofern in diesem Zusammenhang suggeriert wird, dass sämtliche Produkte davon umfasst sind. Sind aber in einer zusätzlichen Anmerkung als Ausnahmen von der Rabattaktion neben reduzierter Ware auch 40 Hersteller angeführt, handelt es sich dann um eine unwahre Angabe. Damit seien die Angaben in der Blickfangwerbung als objektiv falsch anzusehen, wobei eine solche sog. „dreiste Lüge“ auch nicht durch die zusätzliche Anmerkung entkräftet werden könne.

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12. Juni 2018 Kommentar

Vereinbarung hinsichtlich einer Werbeanzeige unter einer bestimmten Domain stellt grundsätzlich wirksamen Werkvertrag dar

Icons mit Schraubenschlüssel, Tablet, Zettel mit $-Symbol und Symbol für Weltkugel
Kommentar zum Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

Nicht jede Domain eignet sich dafür, um auf ihr eine Werbeanzeige zu schalten, zumal man sich davon doch eine möglichst erfolgversprechende Werbewirksamkeit erhofft. Ob die Vereinbarung hinsichtlich der Schaltung einer elektronischen Werbeanzeige einen Werkvertrag darstellt und bereits dann wirksam ist, wenn eine bestimmte Werbewirksamkeit nicht explizit zwischen den Parteien geregelt wurde, darüber hatte der Bundesgerichtshof kürzlich zu urteilen und das Verfahren an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen.

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12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

silbernes Zahnrad mit Aufschrift "Online" greift in goldenes Zahnrad mit Aufschrift "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

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