Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“
Wirksamer Ausschluss von Gewährleistungsrechten auch bei gewerblichem Händler
Nachvertragliche Wettbewerbsabreden im Arbeitsverhältnis
1. Nachträgliche Wettbewerbsverbote sind gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 1 HGB insoweit unverbindlich, als sie nicht einem schützenswerten Interesse des Arbeitgebers dienen. ...
Einfirmenvertreter kraft Vertrag
Der Weg zu den Arbeitsgerichten steht einem Handelsvertreter nur dann offen, wenn der Handelsvertrag gewerbliche Tätigkeiten ausdrücklich untersagt oder von einer Genehmigung des Unternehmers abhängig macht. Nur mittelbar wirkende vertragliche Einschränkungen, wie ein Wettbewerbsverbot, begründen die Eigenschaft als Einfirmenvertreter kraft Vertrags nicht, denn die Regelung geht sachlich nicht über dasjenige hinaus, was die gesetzliche Vorschrift des § 86 I HGB ohnehin untersagt.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines Arbeitsvertrags
Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB, dagegen unterliegt die Unterlassungsverpflichtung des Arbeitnehmers nicht der AGB-Inhaltskontrolle, da diese eine typusgeprägte Hauptleistungspflicht darstellt. Ein Wettbewerbsverbot ist bei der Dauer der Karenz von einem Jahr auch bei bundesweiter Vereinbarung nicht unbillig hinsichtlich des Fortkommens des ausgeschiedenen Arbeitnehmers.
Jobticket als Werbungskosten
Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.
Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen
Erbringt ein Arbeitnehmer über seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus urheberrechtsschutzfähige Sonderleistungen, sind die Arbeitsgerichte für Urheberstreitigkeiten diesbezüglich nur zuständig, wenn für die fraglichen Leistungen ausdrücklich eine Vergütung vereinbart wurde.
Mobbing im Internet-Forum als wichtiger Kündigungsgrund
Ehreverletzende Äußerungen sowie Markenrechtsverletzungen in einem vom Vertragspartner eingerichteten Internet-Forum kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen, sofern dieser als Domain-Inhaber die Einträge selbst verfasst oder nach Kenntnis geduldet hat.
Telefonwerbung ohne Einwilligung
1. Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig. ...
Probezeitbefristung bei einem befristeten Arbeitsvertrag als überraschende Klausel
Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

