Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“
„Goldankauf im Bäckereicafè“
Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11
Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.Anscheinsbeweis bei gestohlener EC-Karte
Pressemitteilung Nr. 30/12 des AG München vom 18.06.2012, Az.: 233 C 3757/11
Wird mit einer gestohlenen EC-Karte unter Verwendung der richtigen PIN-Nummer an einem Automaten Geld abgehoben, spricht der Anschein des ersten Beweises dafür, dass der Karteninhaber die PIN-Nummer direkt auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat.Wettbewerbswidrige Abwerbung über XING
Urteil des LG Heidelberg vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11
Es ist wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen des XING-Netzwerkes der Versuch unternommen wird, Mitglieder abzuwerben und hierbei gleichzeitig der Arbeitgeber in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.Inkrafttreten der Preisangabepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 01. August 2012
Beschluss des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12
1. Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes kann es rechtfertigen, eine einstweilige Anordnung gegen ein vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz schon vor dessen Verkündung zu erlassen. 2. Jedenfalls vor dem Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 78 GG dürfen von einem Unternehmen im Regelfall keine schwer rückgängig zu machenden Umstrukturierungen oder umfangreichen Investitionen im Hinblick auf beabsichtigte neue gesetzliche Anforderungen an die Berufsausübung erwartet werden; ob eine gesetzliche Übergangsfrist erforderlich ist, muss deshalb grundsätzlich ohne Rücksicht auf einen solchen Vorlauf entschieden werden.Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen aufgeschoben
Pressemitteilung des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12
Gemäß des am 03. Mai 2012 ausgefertigten § 66b Telekommunikationsgesetz (TKG), muss vor Beginn eines sogenannten Premium-Dienst-Telefongespräches (z.B. Call-by-Call) durch den Telekommunikationsanbieter eine Preisansage erfolgen. Erfolgt während des Telefonats eine Tarif-Änderung, muss auch hierüber der Kunde informiert werden. Unterlässt der Anbieter eine solche Preisangabe, besteht für den Kunden keine Zahlpflicht und der Anbieter kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Da diese Verpflichtung zur Preisansage jedoch ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll, rügte ein Telekommunikationsanbieter erfolgreich die Verletzung seiner Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht. Aus diesem Grunde darf die Neufassung des Gesetzes nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft treten.
