Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“
Welches Recht ist bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit anzuwenden?
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 1/3
Popcorn und Nachos zum ermäßigten Umsatzsteuersatz
Deutsche Handwerker werden nicht diskriminiert!
Anbringen eines GPS-Senders an ein fremdes Kraftfahrzeug ist strafbar!
Beschluss des LG Lüneburg, Az.: 26 Qs 45/11
Mit Hilfe der (personenbezogenen) GPS-Daten kann ein vollständiges Bewegungsprofil des Betroffenen erstellt werden. Dies ist nur mit dessen Einwilligung oder bei Eingreifen einer Rechtsvorschrift erlaubt.Führung eines ausländischen Doktortitels als „Dr.“ ohne erläuternden Zusatz ist wettbewerbswidrig
Das Schleswig-Holsteinische-Oberlandesgericht verurteilte in seiner Entscheidung einen Steuerberater auf Unterlassung, welcher in der Slowakei die Berufsbezeichnung "dr filozofie" erworben hatte und diese in Deutschland in abgekürzter Form als "Dr." auf seinen Briefbögen neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" nutzte.
Neuer Basiszinssatz seit 01.07.2011
Information:
Seit 01.07.2011 liegt der Basiszinsatz bei 0,37%. Damit ist er von vormals 0,12 % leicht angestiegen. Der Basiszinssatz wird vor allem zur Berechnung der Verzugszinsen benötigt im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Berufsschädigende Restaurantkritik nach nur einem Besuch unzulässig
Urteil des OLG Köln vom 03.05.2011, Az.: 15 U 194/10
Das OLG Köln entschied im vorliegenden Fall, dass eine sehr negative und dadurch auch berufsschädigende Restaurantkritik in einem viel gelesenen Restaurantführer unzulässig ist, sofern die Kritik lediglich aufgrund eines einzigen Restaurantbesuchs abgegeben wurde. Vielmehr müssten hierbei höhere Anforderungen an die Bewertung gestellt werden, damit diese representativ sei.Lohnsteuerhilfeverein Preußen: Anforderung an die Werbung eines Vereins
Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 5/09
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.