

Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10
Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.
Pressemitteilung Nr. 139/2010 des BGH zum Urteil vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07
Der BGH entschied nunmehr erwartungsgemäß, dass der Käufer die Kosten der Hinsendung der Ware nicht zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Auf Vorlagefrage des BGH entschied der EuGH, dass Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen ist, dass dieser einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.
Beschluss des OLG Braunschweig vom 10.08.2009, Az.: 2 W 68/09
Auch bei einem einmaligen Verkauf eines Artikels entfällt die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes nur, wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dies stellte das OLG Braunschweig im Rahmen der Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags klar und wies diesen zurück. Der Beklagte war der Ansicht, dass die Wiederholungsgefahr entfallen sei, da das Bild nur bei einem Artikel verwendet wurde und er auch keine weiteren Artikel eingestellt habe. Auch 300,- EUR als Schadensersatz sah das OLG als berechtigt an.
Urteil des LG Bremen vom 27.08.2009, Az.: 12 O 59/09
Beim Warenverkauf auf der Internetplattform eBay darf in der Artikelbeschreibung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer beworben werden. Dies stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Zum einen ist wie vorliegend bei Kleinbeträgen unter 150,- EUR der separate Ausweis der MwSt. entbehrlich. Weiterhin könnte es sich beim Verkäufer um einen Kleinunternehmer handeln, der von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Somit wird gerade keine Selbstverständlichkeit angepriesen.
Urteil des OLG München vom 02.07.2009, Az.: U (K) 4842/08
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
Urteil des AG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 8B C 209/09
Das wahrheitsgemäße Bewerten bei eBay gehört zu den Nebenpflichten jedes eBay-Mitgliedes. Gibt ein Mitglied eine negative Bewertung ohne nachvollziehbare sachliche Begründung ab und ist die Negativbewertung nicht durch das dem Geschäft zugrunde liegende Verhalten des Bewerteten gerechtfertigt, steht diesem ein Anspruch auf Bewilligung der Löschung des Eintrages zu. Ferner ist auch ein gegebenenfalls entstandener Schaden zu ersetzen.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09
Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08
Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09
Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09
Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009, Az.: 6 U 222/08
Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.
Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 15.01.2010, Az.: 12 W 1/09
Sehen AGB eines Internetportals detailliert vor, dass der Anbieter zur Sperrung von Mitgliedskonten berechtigt ist, so ist dies zur Wahrung der Seriosität und Verlässlichkeit der Handelsplattform zulässig. Bietet ein Nutzer über ein fremdes Mitgliedskonto seine Waren an, obwohl sein eigenes Konto bereits wegen zahlreicher Negativbewertungen gesperrt wurde, so kann wegen dieser Strohmanngeschäfte auch das fremde Mitgliedskonto gesperrt werden. Zur Aufhebung der Sperrung muss der Kontoinhaber hinreichend glaubhaft machen, dass es sich um kein Strohmanngeschäft handelt.
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2009, Az.: (4) 1 Ss 181/09 (130/09)
Mit falschen Personalangaben einen eBay-Account zu eröffnen und darüber Waren zu verkaufen kann den Tatbestand der "Fälschung beweiserheblicher Daten“ gemäß § 269 Abs. 1 StGB erfüllen. Will jedoch der Verkäufer ungeachtet der falschen Namensnennung an seinen Kaufverträgen festhalten und für diese somit rechtlich einstehen, liegt kein strafrechtlich relevantes Handeln vor.
Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-511/08
Der Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler gegebenenfalls anfallende Hinsendekosten für Waren dann zu erstatten haben, wenn der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag wirksam widerruft. Lediglich die Rücksendekosten können dem Besteller auferlegt werden. Alles andere würde der zugrunde liegenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zuwider laufen.
Urteil des OLG Hamm vom 29.10.2009, Az.: 4 U 145/09
Erscheint auf der Angebotsseite der Internetplattform eBay neben einer zutreffenden Widerrufsbelehrung eine zweite, die mit Steuerzeichen durchsetzt ist, so ist anzunehmen, dass die abweichende Darstellung auf einer technischen Panne seitens eBay beruht. Trotz anfänglicher Irritation ist bei genauerem Vergleich der Pannencharakter der abweichenden Belehrung zu erkennen. Nimmt der Verkäufer den falschen Belehrungstext in einer angemessenen Zeitspanne aus dem Angebot heraus, so nutzt er die Störung nicht für seine Vorteile aus.
Urteil des LG St. Pölten (Österreich) vom 31.03.2010, Az.: 4 Cg 144/08i
Das bekannte Auktionshaus eBay wurde in einem kürzlich verkündeten Urteil zu Schadensersatz gegenüber einem betrogenen Käufer verpflichtet. Die österreichischen Richter verglichen in ihrem Urteil die Kommunikationsstrukturen von eBay mit der "Trägheit sowjetischer Beamtenapparate".
Beschluss des KG Berlin vom 11.04.2008, Az.: 5 W 41/08
Das Impressum einer Website einer juristischen Person muss neben der vollständigen Firmenbezeichnung auch den ausgeschriebenen Vornamen des Geschäftsführers enthalten. Wird jedoch der Vorname des Geschäftsführers vorschriftswidrig abgekürzt dargestellt, hingegen aber der Name der juristischen Person korrekt und vollständig angegeben, ist dies als Bagatelle zu werten. Dieser Verstoß ist nicht geeignet, den Wettbewerb mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
* kanzlei.biz weist darauf hin, dass das KG Berlin bei der Entscheidung die UGP-Richtlinie nicht berücksichtigte. Mittlerweile ist diese unmittelbar anwendbar, so dass nach Art.6 Abs. 1 lit.f, § 5 Abs. 1 S.2 Nr.3 UWG kein Bagatelleverstoß mehr vorliegen dürfte.
Pressemitteilung des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 34/08
Richtet sich ein Angebot eines gewerblichen Verkäufers bei eBay auch an Verbraucher, so ist ein Angebot, welches die Mängelgewährleistung ausschließt, wettbewerbswidrig. Zugleich stellte der BGH klar, dass auch unzulässige AGB-Klauseln durch Mitbewerber abgemahnt werden können.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09
Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
Urteil des BGH vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08
Im Rahmen einer Widerrufsbelehrung ist eine genaue Bestimmung des Fristbeginns inkl. der ausdrücklichen Definition der Textform der zuzugehenden Widerrufsbelehrung Pflicht. Außerdem muss dem Verbraucher im Detail erschließbar sein wofür er Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware zu leisten hat und wann er diesen nicht zu leisten hat.
Allerdings darf eine Widerrufsbelehrung gesetzliche Vorschriften dem Kunden vorenthalten, sofern diese nicht eintreffen und der Kunde keinen Nachteil dadurch erleidet. Im vorliegenden Fall war es unwesentlich dass ein Rücktrittsrecht für telefonisch geschlossene Verträge vorhanden sein konnte, das die Widerrufsbelehrung nur für ebay-Verkäufe Verwendung fand.
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