

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12
Das Bewerben von Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün.“ sowie „unendlich recyclebar“ und „FE“ stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Umweltbewusstsein spielt für Verbraucher eine immer größere Rolle. Doch aus Blech gefertigte Dosen sind gerade nicht umweltfreundlich, genau dieser Eindruck wird jedoch durch die Slogans erweckt. So greift der Verbraucher eher zum beworbenen Produkt, was eine Behinderung der Wettbewerber darstellt und nun gerichtlich untersagt wurde.
Urteil des OLG Köln vom 19.04.2013, Az.: 6 U 206/12
Der Werbeslogan für ein Spülmittel: „kämpft am besten gegen Fett“ ist in Verbindung mit einem Schauexperiment, welches keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellt, irreführend. Die beanstandete werbliche Präsentation ist zur Täuschung des angesprochenen Verkehrskreises geeignet, da ein falscher Eindruck von der Beweiskraft des Schauversuchs erweckt wird.
NEU im abmahnBAROMETER:
Rechtsanwälte Volke 2.0 mahnen im Namen der Internetmarketing Bielefeld GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab.
Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10
Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
Urteil des OLG Celle vom 21.03.2013, Az.: 13 U 134/12
Eine Preisangabe mit einem "ab-Zusatz" in der Werbung einer Fahrschule ist gem. § 19 FahrlG unzulässig, da allgemein nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Fahrschulkosten für einzelne Fahrschüler tatsächlich sein können. In diesem Rahmen verstößt eine solche "ab-Angabe" gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit.
Urteil des BGH vom 31.10.2012, Az.: I ZR 205/11
Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit „Preisrätsel“ überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.03.2013, Az.: 6 U 170/12
Wird ein Werbeschild einer Marke blickfangartig an ein Ladengeschäft angebracht ohne einen entsprechend gut sichtbaren Hinweis darauf, dass der Vertrieb nicht als Vertragspartner erfolgt, so ist darin eine irreführende Verwendung dessen und somit eine Markenverletzung zu sehen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere dann notwendig, wenn die Marke in der Vergangenheit ausschließlich über ein Vertretersystem vertrieben wurde.
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12
Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.
Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11
Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität ist bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich sind. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2013, Az.: 1 U 41/12-13
Ein Werbeprospekt eines Unternehmens muss die Geschäftsanschrift des Unternehmens tragen; die Anschrift einer Filiale reicht nicht aus.
Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13
Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
NEU im abmahnBAROMETER:
Die Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.), vertreten durch deren Geschäftsführer Albrecht Gerlach, mahnt durch Rechtsanwalt Fortemeyer einen unserer Mandanten wegen angeblicher Boykottaufrufe ab.
Urteil des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 62/11
a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält.
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12
Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13
Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 6 U 28/12
Die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter dem Zusatz eines Doktortitels kann irreführend sein, sofern aus ihr nicht hervorgeht, dass der Doktortitel nicht im Bereich der Medizin sondern der Chemie erworben wurde. Für angehende Heilpraktiker stellt die Angabe, ob der Doktortitel ihres Lehrers auf dem Gebiet der Medizin oder der Chemie erworben wurde, eine relevante Information dar.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vor, in der unserer Mandantschaft ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorgeworfen wird.
Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 29.01.2013, Az.: I-4 U 171/12
Der Werbeslogan einer Tanzschule, dass ein 100%iger Lernerfolg garantiert wird, ist irreführend. Der Tanzschulenbetreiber erzeugt bei seinen Kunden mit einer solcher Werbung die Fehlvorstellungen, dass auch tatsächlich ein 100%ig Lernerfolg garantiert werden könne. Der jeweilige Erfolg hängt jedoch vielmehr maßgeblich vom einzelnen Schüler ab, zudem gibt es auch Personen, die einfach nicht das Tanzbein schwingen können, egal wie oft sie das Tanzen erlernen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10
Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.
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