

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 17.11.2011, Az.: 12 U 33/11
Die Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ist lauter, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich einverstanden ist. Zum Nachweis des Einverständnisses des Verbrauchers, welches über eine Internetpräsenz generiert wurde, ist das Double-Opt-In-Verfahren notwendig.
Urteil des LG Kiel vom 18.01.2012, Az.: 14 O 88/11
Mit Testergebnissen darf nur in der Art und Weise geworben werden, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle des Tests eindeutig und leicht auffindbar wiedergegeben wird. Außerdem muss die Fundstelle des Testergebnisses ausreichend lesbar sein um dem Zweck der leichten und eindeutigen Nachprüfbarkeit der Angaben des Tests zu gewährleisten.
In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zum eCommerce-Recht haben wir Ihnen bereits u.a. die aktuelle Rechtsprechung zur 40-Euro-Klausel, den Anforderungen an ein Garantieversprechen, der Angabe von Lieferkosten und der Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook aufgezeigt.
Im letzten Teil dieser Serie werden wir Ihnen darlegen, wie die Gerichte z.B. zur Werbung mit Markenlogos, dem nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung, der Zulässigkeit von Ersatzzustellungen an Nachbarn und zu Google AdWords entschieden haben.
Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012, Az.: 31 O 47/11 KfH
Wird mit angeblichen positiven medizinischen oder ökologischen Auswirkungen eines Produkts (Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung) geworben, so ist dies irreführend, wenn ein Hinweis auf die wissenschaftlich umstrittene Wirkung unterlassen wird.
Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12
Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.
Urteil des LG Freiburg vom 23.04.2012, Az.: 12 O 44/12
Die kostenlose aber umsatzabhängige Gabe eines iPad an Augenoptiker durch einen Brillenglashersteller stellt, sofern das iPad zur Kundenberatung eingesetzt wird, keine unzulässige Werbegabe dar. Es kann angenommen werden, dass die Gewährung des iPad weniger dazu dienen soll, die Optiker dazu anzureizen, verstärkt die Gläser des jeweiligen Herstellers zu verkaufen. Vielmehr hat das iPad die Aufgabe, den Absatz des Augenoptikers, soweit es um von dem Brillenglashersteller hergestellte Gläser geht, zu fördern.
Urteil des OLG Köln vom 03.02.2012, Az.: 6 U 76/11
Die von der Rechtsprechung zur sogenannten Störerhaftung der Medien entwickelten Kriterien können, obwohl die Rechtsfigur der Störerhaftung für das Lauterkeitsrecht inzwischen aufgegeben worden ist, für diese Beurteilung weiter herangezogen werden. Danach beschränkt sich die Prüfpflicht angesichts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) und wegen des im Anzeigengeschäft herrschenden Zeitdrucks grundsätzlich auf die Vermeidung grober und eindeutiger, unschwer erkennbarer Verstöße. Dem Verleger einer Zeitschrift ist es zuzumuten, Werbeanzeigen auf ihre Wettbewerbswidrigkeit hin zu kontrollieren. Dies gilt vor allem im Bereich der Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Schlankheitswerbung und wenn dem Verleger die Wettbewerbswidrigkeit aufgrund einer vorherigen Abmahnung bezüglich des beworbenen Produkts bekannt ist.
Der erste Teil unserer dreiteiligen Artikelserie beschäftigte sich mit der Werbung mit Produktbildern, Statt-Preisen, Garantien und dem Ort der Nacherfüllung sowie der sogenannten doppelten 40-Euro-Klausel.
Der zweite Teil unserer dreiteiligen Artikelserie beleuchtet u.a. die Spielzeugrichtlinie und die Belehrung über ein Nichtbestehendes Widerrufsrecht. Den klassischen Problemkreisen, wie der Grundpreisangabe auf eBay und der Verwendung fremder Produktbilder, wurden neue Facetten hinzugefügt. Schließlich entschied der BGH über die Frage, wer die Kosten der Ein- und Ausbaukosten der defekten Ware zu tragen hat.
Urteil des LG Kiel vom 30.09.2011, Az.: 14 O 56/11
Nimmt ein Unternehmen eine Gegenüberstellung des „Listenpreises“ mit dem „XXX-Abholpreis“ vor, so stellt dies auf Grund des mehrdeutigen Begriffs „Listenpreis“ eine irreführende Angabe dar. Ein erheblicher Teil der Verbraucher versteht diesen ohne irgendeinen klarstellenden Zusatz nicht als eigenen Preis des Werbenden, sondern vielmehr als Preisliste des Herstellers oder des Großhändlers oder einer Einkaufsgemeinschaft. Dem Verbraucher wird somit ein Preisvorteil suggeriert, dessen Existenz und Höhe er nicht nachvollziehen kann.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.11.2011, Az.: I-20 U 110/11
„Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“, „empfohlen von unabhängigen Dermatologen“, „Von Dermatologen empfohlen“ und „Dermatologically recommended“ stellen wettbewerbswidrige Werbeaussagen eines Kosmetikprodukts dar. Es wird der unzutreffende Eindruck einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts hervorgerufen. Es wird nicht offen gelegt, dass das Produkt lediglich in bestimmten Beziehungen untersucht und als für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet eingeschätzt wurde.
Urteil des OLG Hamm vom 02.08.2011, Az.: I-4 U 93/11
Die Einschränkung einer Preisgarantie "Wir garantieren den niedrigsten Preis" auf einer Internetseite im Rahmen des "Kleingedruckten" auf einen Vergleich nur mit "autorisierten Händlern" und einer Abgabemenge in "handelsüblichen Mengen" ist nicht irrführend. Die Beschränkung auf sog. "autorisierte Händler" ist nicht ganz klar, regelmäßig wird der Verbraucher ihn aber so verstehen, dass der jeweilige Händler zum Vertrieb der Ware berechtigt sein muss.
Urteil des OLG München vom 08.03.2012, Az: 29 U 3837/11
1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung liegt im Wettbewerbsprozess grundsätzlich beim Kläger.
2. Dem Beklagten kann eine prozessuale Erklärungspflicht treffen; das setzt allerdings voraus, dass der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vorgetragen hat.
Urteil des OLG München vom 01.03.2012, Az.: 6 U 1738/11
Wird Milch mit dem Zusatz „Kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beworben, geht der Verbraucher davon aus, dass die Milch aus dem Bundesland stammt, in dem sie angeboten wurde. Entspricht dies nicht der Wahrheit ist dies irreführend. Andererseits ist der Zusatz „Die faire Milch“ weder unter dem Aspekt der Alleinstellungsbehauptung noch unter dem Gesichtspunkt der an die Erzeuger gezahlten Preise irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11
Die naturgetreue Abbildung von Früchten oder Pflanzenteilen, wie eine Orangenblüte auf der Flasche des Erfrischungsgetränks „Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ und die Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“, erwecken beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass Fruchtsaft und/oder Fruchtmark der abgebildeten Frucht bzw. des Pflanzenteils enthalten sind. Insoweit dies nicht der Wahrheit entspricht, verstößt die Aufmachung des Produkts gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittelgesetzes.
Betreibt ein Unternehmer in Deutschland einen eigenen Online-Shop, so hat er nicht nur die Vorschriften des Fernabsatzrechts, sondern neben vielen anderen Regelungen insbesondere auch die Normen des Wettbewerbsrechts zu beachten, um die Verfolgung von Rechtsverstößen durch die Konkurrenz zu verhindern. Die stetig steigenden Anforderungen an einen rechtskonformen Internet-Shop durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind dabei jedoch nicht nur wesentlich strenger als im „klassischen“ Ladenhandel, sondern für Internethändler kaum noch zu überblicken.
Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 223/06
Das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (10 Abs. 1 HWG) gilt nicht für solche Informationen auf einer Internetseite, die nur denjenigen zugänglich sind, die sich selbst um sie bemühten, und entweder in der getreuen Wiedergabe der Umhüllung eines solchen Mittels und/oder in der wörtlichen und vollständigen Wiedergabe der Packungsbeilage und/oder in der von der zuständigen Behörde genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Mittels bestehen.
Urteil des LG Köln vom 22.12.2011, Az.: 81 O 72/11
Der Nachlass der Selbstbeteiligung gegenüber einem Kunden bei Reparaturen ist wettbewerbswidrig. Hierin liegt einerseits eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen, unsachlichen Einfluss (§ 4 Nr. 1 UWG), da dem Verbraucher ein Angebot unter Umgehung der Selbstbeteiligung bei Mitwirken der Beklagten unterbreitet wird, das allerdings zugleich eine Verleitung zum Vertragsbruch darstellt. Zum anderen stellt dieses Verhalten eine gezielte Behinderung der Klägerin dar (§ 4 Nr. 10 UWG), da deren Kunden der Anreiz genommen wird, durch Zahlung der Selbstbeteiligung die Notwendigkeit einer Auswechslung zu hinterfragen und ggf. davon Abstand zu nehmen.
Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2012, Az.: I- 4 U 143/11
Die Gestaltung der Flaschen des Schweppes Produkts „Sparkling Tea“ stellt keine irreführende Werbung dahingehend dar, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk um Tee im Sinne der Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen handelt oder dass das Produkt unter Verwendung aufgebrühten Tees hergestellt werde. Es entsteht nicht der Eindruck, dass hier aufgebrühter Tee angeboten wird, weil das Getränk der Beklagten eben nicht nur "Tea", sondern "Sparkling Tea" heißt und die Aufmachung an einen Eistee erinnert.
Beschluss des OLG Hamm vom 13.10.2011, Az.: I-4 W 84/11
Werbeprospekte, in denen Angaben zur Identität, Rechtsform und Anschrift des Unternehmens fehlen, stellen eine irreführende Werbung dar. Ein Verweis auf die Internetseite des Unternehmens, welches dem Verbraucher ermöglicht, Kontakt mit diesem aufzunehmen, genügt nicht. Wenn der Verbraucher erst Internetseiten abrufen muss oder sich zum Geschäftslokal begeben muss, um die erforderlichen Informationen zu erhalten, wird dem Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan.
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2012, Az.: I-4 U 129/11
1. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Kläger einen Gerichtsstand nach den Erfolgsaussichten auswählt.
2. Es stellt keine irreführende Alterswerbung dar, wenn zum 5-jährigen Geburtstag eines Unternehmens mit einem Geburtstagsrabatt geworben wird, der gegenwärtige Unternehmensinhaber das Unternehmen aber nicht seit 5 Jahren betreibt. Die Behauptung ist wahr, da es nicht auf die Identität des Unternehmensträgers, sondern auf die Kontinuität des Unternehmens ankommt.
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