

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 27/08
Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10
Ein Fremdsprachenfernkurs darf mit den Worten "Der Beste Powerkurs aller Zeiten" werben, da hier keine Behauptung einer Alleinstellung vorliegt, weil der Durchschnittsverbraucher die Werbeaussage von vornherein als reklamehafte Übertreibung wertet und nicht annimmt, dass andere Kurse von verschiedenen Anbietern grundsätzlich schlechter sind.
Urteil des OLG Oldenburg vom 03.06.2010, Az.: 1 U 6/10
Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmen dann, wenn es mit dem Siegel "Tiergerechte Haltungsform" auf einem Eierkarton wirbt, da der Verbraucher vorliegend durch eine irreführende Aussage mit Selsbstverständlichkeiten getäuscht wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher trotz objektiver Richtigkeit der Angaben annimmt, dass mit der Werbung gegenüber anderen Erzeugnissen ein Vorzug verbunden ist, obwohl es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen Umstand handelt.
Urteil des OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08
Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.
Beschluss des KG Berlin vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10
Wird ein Produkt mit der Angabe einer DIN-Norm beworben, die zu bestimmten Werten Angaben des ermittelnden Verfahrens fordert, ist die Nennung der Verfahrensangaben in der Werbung nicht erforderlich. Daher wird der verständige Durchschnittsverbraucher durch ein Fehlen dieser Angaben in der Werbung nicht irregeführt. Der Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Angabe einer DIN-Norm lediglich, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspricht.
Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08
Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.
Urteil des LG Essen vom 11.11.2009, Az.: 44 O 96/09
Lässt eine Schülernachhilfe seine Unternehmensabläufe und das eigene Qualitätsmanagementsystem vom TÜV untersuchen und entsprechend zertifizieren, so sagt dies noch nichts über die Qualität der Nachhilfe als Dienstleistung aus. Entsprechend ist die Werbung mit "TÜV-geprüfter Nachhilfe" insofern irreführend, als dass potentielle Kunden davon ausgingen, dass der Unterricht vom TÜV auf Inhalt und Qualität überprüft und für gut befunden worden ist.
Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07
Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10
Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07
Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10
Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussauge nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehrskreis die beanstandete Werbung versteht. Auszugehen ist hierbei von dem Wortsinn der Werbeaussage. In der Bewerbung eines Sprachkurses mit dem Spruch "Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine Alleinstellungsbehauptung zu sehen. Der angesprochene Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich um eine zulässige werbetypische und reklamehafte Anpreisung handelt.
Urteil des LG Mannheim vom 09.07.2010, Az.: 7 O 265/09 (Kart.)
Eine Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist kein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts. Bei der Beurteilung ist die solidarische Prägung des von der Anstalt betriebenen Systems und das Maß der staatlichen Aufsicht entscheidend.
Eine solidarische Prägung liegt insbesondere dann vor, wenn die entrichteten Beiträge und die erworbenen Ansprüche nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und die Anstalt vorrangig ein soziales Anliegen verfolgt.
Beschluss des VG Karlsruhe vom 04.05.2010, Az.: 3 K 2526/09
Das VG Karlsruhe hat der Betreiberin eines Sportinformationsportal mit Sitz in Hamburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für das Gebiet des Landes Baden- Württemberg untersagt, Werbung für Sportwetten auf ihrer Internetseite zu platzieren.
Werbung seien hierbei auch die Darstellung der Namen und die Verlinkung der Internetauftritte der Anbieter von Sportwetten. Ob der Betreiberin die Werbung für Sportwetten in anderen Bundesländern oder innerhalb der EU erlaubt sei, sei unbeachtlich. Werbung finde dort statt, wo sie wahrgenommen werden könne.
Die Betreiberin könne dem Verbot dadurch entsprechen, dass sie den Zugang zu den Werbeinhalten für Internetbenutzer aus Baden- Württemberg im Wege des Geolokalisationsverfahrens sperre oder indem sie die Werbeinhalte deutschlandweit von ihrer Internetseite entferne.
Urteil des OLG Hamm vom 22.04.2010, Az.: I-4 U 205/09
Werden Produkte über das Internet angeboten, ohne dass hierbei ein Hinweis auf die Verfügbarkeit des Produktes erfolgt, bedeutet dies, dass die Waren unverzüglich versandt werden können. Können die Waren jedoch nicht unmittelbar geliefert werden, ist die Werbung mit diesen Waren ohne einen entsprechenden Hinweis auf den Liefertermin irreführend und daher wettbewerbswidrig.
Urteil des BGH vom 24.06.2010, Az.: I ZR 182/08
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.
Urteil des LG Freiburg vom 12.07.2010, Az.: 12 O 37/10
Im Rahmen einer Werbung ist die Aussage "sehr sparsam im Energieverbrauch" für eine Kühlgefrierkombination mit Energieeffizienzklasse "A+" irreführend. Denn in der Aussage "sehr sparsam" sehe der durchschnittliche Verbraucher im Vergleich zu einem "sparsamen Gerät" ein Plus. Ein Kühlgerät der Energieklasse "A+" ist aber gerade nicht der tatsächlich "sehr sparsamen" Spitzen-Energieklasse "A++" zuzuordnen. Daher wurde diese Werbeaussage als wettbewerbswidrig eingestuft.
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 13.07.2010, Az.: 6 U 58/09
Wird mit dem Begriff „autorisierte Goldverwertungs-Agentur“ geworben, so weckt dies nach dem allgemeinen Verkehrsverständnis die Vorstellung, dass das beworbene Unternehmen gewisse Standards in Bezug auf Qualität, Kontrolle und Ausbildung einhält und insofern auch einer Kontrolle der autorisierenden Stelle unterliegt. Erfolgt innerhalb der Werbung jedoch keine eindeutige und transparente Benennung der autorisierenden Stelle, so ist diese Werbung im Hinblick auf die Eigenschaften des beworbenen Unternehmens irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2010, Az.: I-20 U 28/10
Die Werbung mit Statt-Preisen im eigenen Online-Shop ist auch dann zulässig, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, auf welchen Preis sich der durchgestrichene Preis bezieht. Ein Verbraucher ist solche Preiswerbungen gewohnt und versteht unter dem „Statt“-Preis den Preis, den der Händler früher selbst für den Artikel forderte. Ein Wettbewerbsverstoß liegt damit nicht vor.
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.07.2009, Az.: 5 W 76/09
Wettbewerbswidrig handelt eine Buchhandlung dann, wenn sie mit einem früheren Erscheinungsdatum als dem vom Verlag festgelegten Veröffentlichungstermin wirbt. Der Verbraucher wird hier aufgrund einer Falschinformation in die Irre geführt.
Urteil des AG Berlin-Mitte vom 12.01.2010, Az.: 14 C 1016/09
Bietet ein Mobilfunkdienst seinen Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um einen angebotenen Dienst zu beantragen und versendet dieser im Anschluss daran eine Bestätigungs-SMS, stellt dies keine unerwünschte Werbung dar. Die SMS wird hier nicht mit dem Ziel der Absatzförderung, sondern auf Erfüllung der Informationspflichten und Einholung der Einwilligung des Nutzers versendet.
kanzlei.biz - bietet Ihnen mit über 2.500 einschlägigen News & Urteilen aus dem Bereich Internet /IT, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Recherchemöglichkeit nach Stichwort, Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich.
|
| ||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||