Neue EU-Datenschutzgrundverordnung – Teil III – Rechte der betroffenen Personen
Welche Rechte Betroffenen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustehen, haben wir Ihnen nachfolgend im dritten und letzten Teil unserer Reihe „Neue EU-Datenschutzgrundverordnung“ aufbereitet. Zuvor wurden bereits die Grundzüge der DSGVO sowie die von Unternehmen zu beachtenden Besonderheiten nach der Verordnung thematisiert. Die Rechte der Betroffenen werden mit Geltung der DSGVO ab 25.05.2018 noch einmal verstärkt. Insbesondere stehen ihnen umfassendere Auskunftsrechte zu, sowie weitere Rechte wie das „Recht auf Vergessenwerden“, das erstmals gesetzlich normiert wurde.