Ab Mitte Januar 2018 gilt im Onlinehandel ein Gebührenverbot für bestimmte Zahlarten
Der Onlinehandel ist ein hart umkämpfter Markt. Um in diesem Anbieterfeld dennoch Kunden auf sich aufmerksam zu machen, räumt so mancher Händler freiwillig Vorteile ein. Beliebt ist hierbei beispielsweise das Anbieten vielfältiger kostenfreier Zahlungsmöglichkeiten, obwohl Verkäufer hierzu häufig weder verpflichtet sind und ihnen dabei häufig zusätzliche Kosten entstehen. Zwar sah der Gesetzgeber bislang bereits vor, dass zumindest eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit unentgeltlich vorgehalten musste. Die dem Verkäufer für die Nutzung aller weiteren angebotenen Zahlungsmittel anfallenden Kosten konnten jedoch auf den Kunden umgelegt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist damit nun jedoch für bestimmte Zahlarten ab dem 13.01.2018 auch Schluss.