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05. September 2017

Amazons „1-Click-Patent“ läuft in wenigen Tagen aus

Word-Cloud Software-Patent

Nach 20 Jahren läuft Amazons berüchtigtes „1-Click-Patent“ aus. Für Kritiker handelt es sich dabei um das Musterbeispiel für ein banales Software-Patent, das jeder erfinderischen Anstrengung entbehrt und zu Unrecht gewährt worden sei. Gleichwohl setzte sich das Patent sowohl in einem Einspruchsverfahren als auch gegen eine gerichtliche Klage der Konkurrenz (zumindest eingeschränkt) durch. Viele Online-Händler werden aufatmen und sich die Funktion auf ihren Websites zu eigen machen. Für Verbraucher dürfte das Online-Shopping auf anderen Webseiten als Amazon bald erheblich leichter werden.

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05. September 2017

Unerlaubte Werbeanrufe: Bundesnetzagentur verhängt Rekordbußgeld

Telefonterror

Nachdem sich zahlreiche Verbraucher über Telefonterror beschwerten, wurde gegen einen deutschen Energievertragsanbieter von der Bundesnetzagentur ein Rekordbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Privatpersonen dürfen in Deutschland ohne vorherige Zustimmung nicht zu Werbezwecken angerufen werden.

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22. August 2017

Microsoft unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen automatischen Windows 10 Downloads

Update eines Computers

Der anfängliche Ärger der Verbraucher um das Vorgehen Microsofts bei der Einführung von Windows 10 vor mehr als 1 ½ Jahren mag zwar mittlerweile verflogen sein, doch die Justiz beschäftigte das Thema bis vor wenigen Tagen weiterhin. Nun vermeldet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Das Unternehmen aus Redmond hat sich verpflichtet, Windows-Nutzern ohne deren Zustimmung keine unerwünschten Installationsdateien für neue Betriebssysteme auf die Festplatte aufzuspielen.

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21. August 2017

Bundestag beschließt Netzwerkdurchsuchungsgesetz: Unternehmen drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro

Hand hält Handy mit symbolischem Mülleimer auf Display

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz kommt. Die Regierung reagiert damit auf die Flut von Hasskommentaren und diffamierenden Äußerungen im Netz. Unternehmen wie Facebook, Twitter oder YouTube sind demnach dafür verantwortlich, innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte zu löschen. Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen. Bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld können verhängt werden. Gegenstimmen gibt es reichlich. Es stellt sich die Frage: Bleibt die Meinungsfreiheit dabei auf der Strecke? Der Bundestagspräsident geht von einer Verfassungsklage gegen das Gesetz aus.

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10. August 2017

Ferrari unterliegt im Markenrechtsstreit um den Namen „Testarossa“

roter Sportwagen

Das LG Düsseldorf hat Ferrari aufgegeben, in die Löschung seiner Marke „Testarossa“ einzuwilligen, da der italienische Automobilhersteller diese nicht mehr genutzt habe und somit keinen Schutz mehr beanspruchen könne (Entscheidung vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16). Geklagt hatte der Nürnberger Spielzeughersteller Autec AG, welcher den Markennamen für Fahrräder, E-Bikes oder auch Rasierer nutzen möchte.

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10. August 2017

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig

Schild mit Aufschrift Vorratsdatenspeicherung durchgestrichen

Nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die deutsche Regelung gegen Europarecht verstößt. Die neue Regelung, dass Verbindungsdaten der Internetnutzer zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen zu speichern sind, sollte eigentlich ab 1.Juli 2017 gelten. Aufgrund des neuersten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 22.06.2017 können Telekommunikationsunternehmen vorerst nicht verpflichtet werden die vorgeschriebene Speicherpflicht umzusetzen.

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07. August 2017

Zu Zwecken des Verbraucherschutzes: Verbraucherschutzbehörden können künftig Webseiten sperren

Handelszone Europa

Durch die Novellierung der „Consumer Protection Cooperation“-Verordnung (CPC-Verordnung) soll Verbraucherschutzbehörden künftig die Möglichkeit zustehen, Internetangebote zu sperren oder zu löschen - ohne Richtervorbehalt. Kritiker befürchten, dass der Verbraucherschutz als Zensurinstrument in den Händen der Regierungen fungieren könnte. Der Verbraucherverband der Verbraucherschützer begrüßt die Neuerung hingegen.

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25. Juli 2017

App-zocke: Kostenlose Handyspiele oft richtig teuer

Apps_kostenpflichtig

Hinter Gratis-Apps verbergen sich häufig unentdeckte Kostenfallen. Gerade in für Kinder gedachten Spielen wimmelt es nur so von sogenannten In-App-Käufen. Ein falscher Klick und es kann richtig teuer werden. Stiftung Warentest hat 50 solcher Anwendungen auf Herz und Nieren geprüft - und kommt nicht nur im Bereich Jugendschutz zu einem alarmierenden Fazit. Auch der Datenschutz bleibt gerne auf der Strecke und Eltern sind entsprechend in der Pflicht. Die zuständige Projektleiterin bestätigt: „Was wir gefunden haben, ernüchtert.“

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