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04. April 2017

Störerhaftung 3.0 – Bundeswirtschaftsministerium plant dritte Änderung des Telemediengesetzes und setzt vermehrt auf Netzsperren

Hand hält ein Smartphone und ist mit freiem WLAN verbunden

Um dem fortschreitenden digitalen Wandel gerecht werden zu können, setzt sich die Bundesregierung bereits seit längerem dafür ein, den Ausbau offener WLAN-Netze in Deutschland voranzutreiben. Das Bereitstellen solcher Hotspots birgt aber für die Betreiber insbesondere im Hinblick auf die Haftung für über ihren Anschluss begangene Rechtsverletzungen nach wie vor erhebliche Risiken. Auch wenn mit der erneuten Nachbesserung des Telemediengesetzes (TMG) im Juli 2016 auf den ersten Blick der richtige Weg eingeschlagen wurde, so hat sie ihr eigentliches Ziel, die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der sog. Störerhaftung zu beseitigen, offensichtlich verfehlt, denn diese bleibt weiterhin bestehen. Als Reaktion soll nun jedoch für die Betreiber eines öffentlichen WLAN-Netzes das Abmahnrisiko minimiert und die Haftung bei Rechtsverletzungen weiter beschränkt werden.

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27. März 2017

Blackberry wirft Nokia mehrere Patentverletzungen vor

Das Feld mit der Aufschrift "Patent" ist auf einem Touch-Screen ausgwählt

Nachdem Nokia Ende des vergangenen Jahres bereits mehrere Klagen gegen Apple wegen angeblicher Patentverletzungen eingereicht hat, sieht sich der finnische Konzern nun seinerseits derartigen Anschuldigungen ausgesetzt: Blackberry wirft seinerseits den Finnen vor, einige ihrer Patente zu verletzen und geht in den USA gerichtlich gegen den Konzern vor.

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24. März 2017

Neue EU-Richtlinie: Stärkere Bekämpfung von Propaganda im Internet

maskierter Mann, der symbolisch für einen Internetverbrecher steht, sitzt vor dunklem, verrauchten Hintergrund am Laptop

Den Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht die Umsetzung einer umfangreichen Anti-Terror-Richtlinie bevor. Darin wird der Terrorismusbegriff ausgeweitet und neue Vorgehensweisen, insbesondere gegen extremistischer Propaganda im Internet eingeführt. Um den immer zunehmenden Gefahren durch terroristische Gewalt im Gebiet der Europäischen Union wirksam zu begegnen, werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet mit neuen Straftatbeständen sowie dem Einsatz von Websperren und dergleichen frühzeitig und effektiv Terrorgefahren abzuwehren.

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21. März 2017

Spionierender Vibrator kostet Sexspielzeug-Hersteller Millionen

Frau mit Handy im Bett

Der Sexspielzeug-Hersteller Standard Innovation hat sich zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,75 Millionen US-Dollar an US-Kunden verpflichtet, um eine Sammelklage beizulegen. Die Klage betraf eine Vibratoren-Serie, die sensible Daten ihrer Nutzer an den Hersteller übermittelte. Zwei Kunden hatten vor einem Bezirksgericht auf Entschädigung geklagt. Geschädigte können nun auf bis zu 10.000 US-Dollar hoffen.

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21. März 2017

Wettbewerbsverstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH durch irreführende Werbung

Wichtige Briefsendung!

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH versendete Werbeschreiben, in denen Verbraucher dazu aufgefordert wurden, sich unter Fristsetzung bei dem Unternehmen telefonisch zu melden. Diese Werbesendungen erweckten den Eindruck eines behördlichen Schreibens und führten zu einer Täuschung der Empfänger. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Zustellung der Schreiben mittlerweile gestoppt wurde.

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21. März 2017

Verfahren um die Domain „fc.de“ – Mandant und 1. FC Köln schließen Vergleich

FC-Wimpel

Vor wenigen Monaten lautete es vor dem LG Köln noch: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Entsprechend verurteilten die Richter unseren Mandanten dazu, die auf ihn registrierte Domain „fc.de“ für den 1. FC Köln freizugeben (Urteil vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15). Dieser Ansicht erteilten die Richter am OLG Köln in der Berufungsverhandlung Ende letzter Woche jedoch eine deutliche Absage und folgten nach vorläufiger Rechtsauffassung vielmehr unserer Argumentation: es mag zwar nur einen 1. FC Köln geben, aber ganz sicherlich nicht nur den einen „FC“, da dies eben auch schlicht die gängige Abkürzung für „Fußballclub“ darstellt.

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21. März 2017

Neue Google-Bildersuche rechtmäßig ?

farbige Logosammlung

Seit Februar 2017 ist in Deutschland der neue Bilder-Suchdienst von Google freigeschaltet. Im Unterschied zur vorherigen Suchfunktion werden die gefundenen Bilder fortan ohne Umweg über die Website des Urhebers in Originalgröße angezeigt. Wer sich als Webseitenbetreiber mit öffentlichen Bildern zusätzliche Besucher erhoffte, wird darüber nicht erfreut sein. Bereits mehrere Verbände haben Google dafür kritisiert und machen Urheberrechtsverletzungen geltend.

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07. März 2017

Netflix und Co. bald auch auf Reisen nutzbar

junge Frau liegt mit ihrem Laptop auf einer Luftmatratze im Meer, im hintergrund eine Yacht

Immer mehr Menschen nutzen neben den klassischen Unterhaltungsmedien wie Radio oder Fernsehen auch Online-Angebote für Filme, Sportevents, E-Books, Videospiele oder Musik. Allerdings waren viele dieser Online-Inhalte bisher auf das jeweilige Heimatland des Nutzers beschränkt. Dies soll sich nun ändern: Künftig sollen die Dienste auch auf Reisen innerhalb der EU uneingeschränkt abrufbar sein.

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21. Februar 2017

„My Friend Cayla“: Bundesnetzagentur fordert Eltern zur sofortigen Vernichtung auf

Zerbrochener Puppenkopf mit blondem Haar

Mit langem blonden Haar und großen blauen Augen sollte sie das Kinderzimmer erobern. Nun stellt sich heraus: Ganz so unschuldig wie ihr Blick vermuten lässt, ist die sprechende Puppe keineswegs. Einem aktuellen Rechtsgutachten zufolge soll die 2014 vom Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels als „Top 10 Spielzeug des Jahres“ ausgezeichnete Puppe vielmehr eine nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verbotene Sendeanlage darstellen. Die Bundesnetzagentur untersagte nun den weiteren Verkauf und forderte die Eltern, die bereits im Besitz des Spielzeugs sind, zur sofortigen Vernichtung der Puppe auf.

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16. Februar 2017

Erneute Verhandlung des BGH zur Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen

Schriftzug Bundesgerichtshof mit Adler

Der Bundesgerichtshof wollte eigentlich vergangenen Dienstag darüber entscheiden wie anonym das Surfen im Internet sein darf. Nach der mündlichen Verhandlung ist jetzt jedoch klar, dass eine Entscheidung bezüglich der Speicherung von IP-Adressen der Nutzer erst Mitte Mai zu erwarten ist. Ein Urteil hätte sich zwar in erster Linie auf die von der Bundesregierung betriebenen Websites bezogen, allerdings nicht ohne Folgen, die weit darüber hinaus gehen.

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