Verkauf auf Amazon darf von Hersteller untersagt werden
Ein Hersteller von Markenprodukten darf Händlern untersagen, seine Produkte über den Amazon-Marketplace zu vertreiben. Auf Preisvergleichsportalen hingegen darf der Hersteller die Werbung des Händlers für seine Produkte nicht untersagen. Dies entschied der Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 22.12.2015 – Aktenzeichen 11 U 84/14 (Kart) – Rucksäcke; vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.6.2014, 2-3 O 158/13).

