Neuer Gesetzesentwurf zum Wettbewerbsrecht
Mit ihrem neuen Entwurf vom 01.04.2015 zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beabsichtigt die Bundesregierung in erster Linie eine Rechtsvereinfachung, da sich der Regelungsgehalt der jeweiligen Normen in Zukunft klarer aus dem Gesetzeswortlaut selbst ergeben wird. Die Änderungen sind dabei nicht von geringer Bedeutung.