Deutscher YouTube-Star wegen Volksverhetzung verurteilt

Seit dem 15.02.2016 ist die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wie angekündigt online gegangen. Bereits seit 09.01.2016 sind Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungen in der Pflicht, auf das Vorhandensein der Plattform hinzuweisen. Da die EU-Plattform zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht online war, war der Link bislang nicht zielführend.
Der Rechtsstreit zwischen den Filmrechteauswertern des Filmklassikers „Das Boot“ aus dem Jahr 1981 und dem Chef-Kameramann Jost Vacano geht in eine weitere Runde. Seit fast zehn Jahren streitet der 81-jährige Filmemacher mit der Bavaria Film, deren Tochter Eurovideo und dem WDR um einen sogenannten Fairnessausgleich. Vacano hatte für seine Leistungen in dem weltweit erfolgreichen Film nur ein umsatzunabhängiges Pauschalhonorar erhalten. Vor dem Landgericht München I ist nun ein Verfahren anhängig, welches erstmals über die Höhe einer nachträglichen Vergütung entscheiden soll.
Am 16. März 2016 hat der BGH in einem Verfahren (Az.: VIII ZR 146/15) die Frage zum Widerrufsrecht in einem Fernabsatzvertrag zu klären. Der Kläger nimmt die Beklagte in Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund Widerrufs, wobei die Beklagte die Abweisung der Klage begehrt.
Ab dem 01. August 2016 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ in Kraft. Bislang können Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden die Benutzung eines bestimmten Internetrouters vorschreiben. Mit dem neuen Gesetz haben Inhaber eines Internetanschlusses künftig die freie Wahl, welches Endgerät sie verwenden möchten.
Das am 17. Dezember 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts enthält einige Änderungen des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen – insbesondere auf Betreiber von Online-Shops – dargestellt werden.
Die Musikverwertungsgesellschaft „GEMA“ scheitert vor dem OLG München abermals mit ihrer Schadensersatzanforderung gegen YouTube. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und damit das Urteil des LG München aus dem Jahre 2015 bestätigt.
Die Antwort lautet: David Siegel. Der US-amerikanische Doppelgänger des langjährigen Nespresso-Werbegesichts Clooney spielt die Hauptrolle im neuesten Werbespot des Kaffee-Herstellers Espresso Club und sorgt damit für Aufsehen. Nespresso klagt nun wegen Irreführung der Verbraucher, Espresso Club deklariert: Alles nur Spaß!
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