Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 31.03.2011, Az.: 14 O 127/09 Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass ein Kunde erst bei einer Preisänderung von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten kann ist unwirksam, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, das dies bereits ab einer Preisänderung von mehr als 5% vorsieht.
Urteil des OLG Köln vom 30.03.2007, Az.: 6 U 249/06
Die gesetzlichen Vorschriften über AGB gelten nicht als Marktverhaltensregeln. Zwar bezwecken sie den Schtz von Verbrauchern als Marktteilnehmer, jedoch ist der wettbewerbsrechtliche Schutz des Verbrauchers nicht mit dem allgemeinen zivilrechtlichen Verbraucherschutz gleichzusetzen.
Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 45/11 a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
b) Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
c) Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11
Eine AGB-Klausel, nach der Entgelte für Kartensperrungen erhoben werden können, ist unwirksam, soweit dadurch ein Entgelt auch für Kartensperrungen verlangt werden kann, die entweder eine gesetzliche Verpflichtung, eine vertragliche Nebenpflicht der Bank darstellen oder die die Bank in eigenem Interesse vornimmt.
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08 Die in einem Internetauftritt verwendete AGB-Klausel "Offensichtliche Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen." kann nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da diese nicht dazu bestimmt sei, das Marktverhalten zu regeln. Von dieser Klausel betroffen ist auf diese Weise ausschließlich ein gewährleistungsrechtliche und damit eine Frage der Abwicklung und nicht des Abschlusses des Kaufvertrages.
Urteil des AG Mannheim vom 22.07.2015, Az.: 10 C 169/15
Eine AGB-Klausel eines Frachtversenders, welche die Fälligkeit der Forderung des Auftragnehmers nach 90 Tagen ab Rechnungseingang vorsieht, ist im unternehmerischen Rechtsverkehr unwirksam. Diese stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da die Frachtführer dadurch vorleistungspflichtig sind.
Urteil des BGH vom 21.09.2011, Az.: VIII ZR 47/11 Die vorformulierte Klausel, dass der Mieter regelmäßig das Weißen der Wände vornehmen muss, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da er dadurch auch während des Mietverhältnisses -nicht erst beim Auszug- die Wohnung in der vorgegebenen Farbwahl streichen muss. Dies schränkt ihn jedoch unzumutbar in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein.
Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 13.02.2012, Az.: 6 O 2527/11
Ein im Internet zur Verfügung gestellter vorformulierter Kaufvertrag stellt AGB dar. Ein wirksam formulierter Gewährleistungsausschluss muss deshalb nicht nur eine Einschränkung bezüglich Schadensersatzansprüche, sondern auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten.
Urteil des LG Bochum vom 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12 Eine eBay-Aktion kann vorzeitig durch die Rücknahme des Angebots beendet werden, wenn der Artikel eine nachträglich eingetretende Beschädigung aufweist. Aufgrund der wirksamen Rücknahme kommt dann ein Vertrag nicht zustande. Ebenso werde keine Schadensersatzpflicht begründet. Die Zulässigkeit einer solchen Angebotsrücknahme ergibt sich aus einer Gesamtschau der eBay-AGB und Hinweisen von eBay, die eine Rücknahme u.a. bei Beschädigung erlauben.
Urteil des OLG Bremen vom 23.03.2012, Az.: 2 U 130/11 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken, in denen eine Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird, die je nach Modell des Girokontos die normalen Gebühren übersteigt, halten der Inhaltskontrolle nicht stand. Durch Umwandlung des Kontos kommt das Kreditinstitut nur einer gesetzlichen Pflicht nach und bietet gerade keine weitergehende Leistungen, weswegen es hierfür keine zusätzlichen Umlagen einfordern darf.
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