Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

30. April 2012

Überschrift zur Widerrufsbelehrung

Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10 a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB. b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
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07. Oktober 2008

Widerrufsfrist ab Eingang der Ware

Beschluss des LG Köln vom 20.03.2007, Az.: 31 O 13/07

Die Übernahme der Widerrufsbelehrung aus Anlage 2 zu § 14 Abs.1 BGB-InfoV für Internetgeschäfte, ohne den Verweis darauf, dass die Frist erst bei Eingang der Ware zu laufen beginnt, stellt wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit dar.
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19. Mai 2005

Zum Aushandeln von Vertragsbedingungen

Urteil des BGH vom 19.05.2005, Az.: III ZR 437/04 Stellen sich die Bestimmungen einer im Anschluß an einen Formularvertrag (hier: Partnerschaftsvermittlungsvertrag) unterzeichneten Zusatzvereinbarung als von einer Vertragspartei gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung dar (§ 305 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB), so reicht für die Beurteilung, die Zusatzvereinbarung sei "im einzelnen ausgehandelt" (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), nicht die Feststellung, daß der Verwender der anderen Vertragspartei die Unterzeichnung "freigestellt" habe; Voraussetzung für ein "Aushandeln" ist - jedenfalls bei einem nicht ganz leicht verständlichen Text -, daß der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Zusatzvereinbarung belehrt hat oder sonstwie erkennbar geworden ist, daß der andere deren Sinn wirklich erfaßt hat.
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12. November 2009

Wer nicht durchstreicht, bekommt Post

Pressemitteilung Nr. 228/2009 des BGH vom 11.11.2009, Az.: VIII ZR 12/08

Laut BGH verstößt eine Klausel, welche allein die Einwilligung in Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, nicht gegen die Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Der fettgedruckte Hinweis auf die Möglichkeit zur Streichung der Zustimmung (Opt-out) ist eine zulässige Abwahlmöglichkeit i.S.v. § 4 a Abs. 1 BDSG. Wir weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht für E-Mail-Werbung gilt.
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27. März 2009

Karenzentschädigungen in AGB

Urteil des LAG Hamm vom 25.11.2008, Az.: 14 SaGa 41/08 Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen (...)
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08. März 2007

Risiko der Eintreibung von Forderungen kann in AGB dem Gläubiger auferlegt werden

Urteil des BGH vom 08.03.2007, Az.: III ZR 128/06 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die ein mit dem Inkasso von Forderungen beauftragtes Unternehmen das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung dem Gläubiger zuweist, ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um einen Telekommunikationsnetzbetreiber handelt, der anderen Unternehmen Rufnummern zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten (hier: 0137-Nummern) zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, Anrufe zu den betreffenden Angeboten durchzuschalten sowie die für deren Inanspruchnahme angefallenen Vergütungen unter Einschaltung anderer Telekommunikationsunternehmen einzuziehen.
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07. August 2012

Zur Angabe von Abflug- und Ankunftszeiten bei Pauschalreisen

Urteil des LG Düsseldorf vom 04.07.2012, Az.: 12 O 223/11

Die AGB-Klausel im Rahmen eines Pauschalreisevertrages "Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie bitte Ihren Flugtickets" verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Zulässig ist es hingegen, wenn beim Abschluss eines Reisevertrages lediglich der genaue Tag der Hin- und Rückreise bestätigt wird. Die Angabe der voraussichtlichen Abflug- und Ankunftszeit ist hierbei nicht erforderlich, wenn diese dem Reiseanbieter aufgrund der häufig frühen Buchungen von Pauschalreisen selbst noch nicht vorliegen.
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12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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29. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße durch falsche Garantieangaben, unzulässige Gewährleistungsverkürzung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
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12. August 2010

Unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2010, Az.: I-6 U 38/09

Wenn in einer AGB-Klausel vom Wortlaut her nicht ausdrücklich von einem "Verzicht" oder "Einverständnis" des Kunden mit dem Wegfall einer bestimmten Sorgfaltspflicht die Rede ist und diese lediglich als eine einschränkende Leistungsbeschreibung formuliert ist, kann darin ein unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht gesehen werden. Dies gilt erst recht, wenn durch die sprachliche Formulierung beim Kunden fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu der gegenständlichen Sorgfaltspflicht grundsätzlich nicht besteht.
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