Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

01. Juli 2013

Unwirksame AGB-Klauseln in Samsungs App-Store

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 06.06.2013, Az.: 2-24 O 246/12 In einem weiteren Verfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass auch Samsung 12 verschiedene unzulässige AGB-Klauseln in seinen Apps-Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen und der Endanwender-Lizenzvereinbarung für Applikationen verwendet. Das südkoreanische Unternehmen behielt sich unter anderem die völlige Änderung von Leistungen gegenüber dem Kunden vor und beschränkte in unzulässiger Weise die eigene Haftung. Zudem forderte es die umfassende Zustimmung des Verbrauchers in die Schaltung von Werbung.
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12. November 2009

Ankreuzen – Einwilligung unwirksam

Urteil des BGH vom 16.07.2008, Az.: VIII ZR 348/06 Allein die Möglichkeit, dass man ein Kästchen ankreuzen kann, wenn man eine Einwilligung nicht erteilen möchte, hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand,soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft.
Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.
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23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

Ein Bücherstabel über den Kopfhörer gespannt sind.
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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18. November 2013

AGB-Klausel von SAP behindert unzulässig Verkäufer von Gebrauchtsoftware

Urteil des LG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 315 O 449/12 Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem sie von der gesetzlichen Regelung des § 69 c Nr. 3, S. 2 UrhG abweicht. Eine weitere Klausel, wonach jede weitere Nutzung der Software beim Software-Hersteller anzuzeigen sei, sah das Gericht als Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, da sie den Zweck habe, den Vertrieb gebrauchter Software zu behindern und zu erschweren. Vorliegend war der Software-Händler susensoftware wegen der AGB-Klauseln gegen SAP vorgegangen.
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28. Februar 2008

Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende

Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2008, Az.: 4 U 196/07 Wird aufgrund der Beschränkung „Verkauf ausschließlich an Gewerbebetreibende“  in einem Internetauktionshaus nicht über die gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten für Verbraucher informiert, so ist dies ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflichten nach §§ 312 c, 312 d, 355, 357 BGB, da aus der Klausel nicht in der nötigen Weise hergeleitet werden kann, dass ein Verkauf an Verbraucher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist.
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24. April 2012

Kaufvertrag trotz Abbruch einer eBay-Auktion wirksam

Urteil des LG Detmold vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11 Bricht der Verkäufer einer eBay-Auktion das Angebot vorzeitig ab, ist der Vertrag trotz eines unverhältnismäßig geringen Angebotspreises wirksam. Der Verkäufer kann sich hierbei nicht auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch berufen, da er ja gerade selbst durch den Abbruch der Auktion für das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gesorgt hat.
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01. Juni 2012

Honorarbedingungen für freie Journalisten

Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 Eine Honorarregelung, die bestimmt, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll, muss dem Transparenzgebot entsprechen. Dies ist gegeben, wenn Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen "in jedem Fall" abgegolten sein sollen. Unwirksam ist dagegen die Klausel nach der sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richtet, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
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07. September 2005

Mietzinspflicht für nach Absage anderweitig vergebenen Messeplatz

Urteil des OLG Köln vom 07.06.1990, Az.: 1 U 56/89 1. § 552 S. 3 BGB steht bei der Vermietung einer Messestandfläche dem Mietzinsbegehren nicht im Wege, wenn der Vermieter den durch Fernbleiben des Mieters freien Platz an Dritte vergibt, die sonst auf anderen noch freien Standflächen teilgenommen hätten. 2. §§ 9, 10 Nr. 4 AGB-Gesetz verbieten auch bei der Vermietung von Messestandplätzen allgemein gehaltene Vorbehalte, die dem Vermieter gestatten, dem Mieter andere Standplätze als den zugesagten zuzuweisen.
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12. Januar 2012

Strafe für Nichttelefonieren

Urteil des LG Kiel vom 29.11.2011, Az.: 2 O 136/11 Eine Klausel in einem Mobilfunkvertrag, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraumes von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 € monatlich anfällt, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
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