Urteile aus der Kategorie „Artikel“

20. Januar 2012

Der Startschuss für neue Top-Level-Domains ist gefallen

Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue generische Top-Level-Domains annehmen. .SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen. Im Folgenden Artikel stellen wir die Hintergründe, das Verfahren und die Chancen und Risiken für Rechteinhaber, für Anmelder einer generischen Top-Level-Domain und für die Internetgemeinde dar.
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20. Dezember 2011 Kommentar

Und die DENIC haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.

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16. Dezember 2011

EU-Datenschutzverordnung

Der erste Entwurf der geplanten EU-Datenschutzverordnung ist im Internet aufgetaucht. Dies nahm die kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen zum Anlass die wesentlichen Regelungen und Neuerungen kurz zusammenzufassen.
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09. Dezember 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 3/3

In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zu dem Thema "Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen" haben wir bereits aufgezeigt, inwiefern Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz haben und ob dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden kann. In unserem letzten Teil erläutern wir, inwiefern der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren darf.
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09. Dezember 2011

Dunkle Wolken über Cloud Computing?

Nach anfänglicher Zurückhaltung wird Cloud Computing nun in Deutschland zunehmend öfter von Unternehmen genutzt. Wenngleich in der IT-Branche nicht vollständig geklärt ist, wie Cloud Computing genau definiert wird, lässt sich das Grundgerüst zumindest als Auslagerung von IT-Anwendungen auf externe Dritte beschreiben. Aus dem Portfolio des Cloud Computing nehmen bei der Beliebtheit der Unternehmen Mietsoftware, Rechnerkapazitäten, E-Mail, Kommunikations- und Groupwarelösungen die vorderen Plätze ein. Cloud Computing - mieten statt kaufen in Kombination mit intelligentem Outsourcing - findet im IT-Segment großen Anklang.
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06. Dezember 2011

10 Jahre kanzlei.biz – Erfolg durch Spezialisierung

Als Rechtsanwalt Hagen Hild am 01.12.2001 offiziell die damalige Rechtsanwaltskanzlei Hagen Hild in Augsburg gründete, war nicht abzusehen, dass sich hieraus eine der spezialisiertesten Kanzleien im Bereich des Internetrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes in ganz Deutschland entwickeln würde.
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29. November 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 2/3

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz? Kann dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden oder muss er vorher abgemahnt werden? Darf oder muss der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren? Kann der Arbeitgeber die Erkenntnisse, die er aus der Kontrolle der Internetnutzung seiner Arbeitnehmer erhalten hat, im Kündigungsschutzprozess verwerten?
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15. November 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 1/3

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz? Kann dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden oder muss er vorher abgemahnt werden? Darf oder muss der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren? Kann der Arbeitgeber die Erkenntnisse, die er aus der Kontrolle der Internetnutzung seiner Arbeitnehmer erhalten hat, im Kündigungsschutzprozess verwerten?
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