Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

22. Februar 2012 Kommentar

BGH zum Rückforderungsanspruch bei abhanden gekommener Domain

Kommentar zum Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10

Kaum ein Schreckensszenario dürfte für einen Domaininhaber größer sein, als die Situation einen fremden Dritten als Domaininhaber in den Whois-Daten seiner Domain vorzufinden. In der Praxis kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass einem Domaininhaber Domains abhandenkommen. Dies kann bei einem Transfer der Domain von einem Provider zu einem anderen Provider passieren oder wenn versäumt wird, die Domainregistrierung zu verlängern. Seltener wird schlicht die Zustimmung zum Inhaberwechsel gefälscht.

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16. Februar 2012

gewinn.de

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
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08. April 2004

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des OLG Celle vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03

Nach dem Urteil des OLG Celle verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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14. März 2008

Bei nicht gleichlautendem Namen kein Prioritätsgrundsatz

Urteil des LG Schwerin vom 14.03.2008, Az.: 3 O 668/06 Der Prioritätsgrundsatz besagt lediglich, dass dann wenn mehrere Personen als berechtigte Namensträger in Betracht kommen, für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als Internetadresse grundsätzlich das "Gerechtigkeitssystem der Priorität" gilt, also derjenige der als erster diesen Namen als Domain hat registrieren lassen, berichtigter Nutzer unter Ausschluss des Gleichnamigen ist.
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22. Mai 2013 Kommentar

Prozesskostenlast bei formloser Aufforderung zur Freigabe einer Domain ohne vorherige Abmahnung

Kommentar zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.02.2013, Az.: I-20 W 104/11

Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Beschluss von Februar 2013 nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Rechtsverletzer in einer Domainstreitigkeit trotz sofortigen Anerkenntnisses die volle Kostenlast zu tragen hat, wenn er zuvor lediglich formlos zur Freigabe einer Domain aufgefordert wurde.

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03. Juni 2009

Streit um Domainnamen ahd.de

Urteil des BGH vom 19.02.2009, Az.: I ZR 135/06

Wir hatten bereits über die Pressemitteilung 39/2009 zum Urteil berichtet, nun liegt der Volltext vor.

Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens begründen.
Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unternehmenskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.

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04. Februar 2010

Löschungsanspruch bei offenkundig rechtsmissbräuchlicher Domainregistrierung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az.: 2-21 O 139/09

Grundsätzlich trifft die DENIC bei der Eintragung von Internetadressen eine äußerst eingeschränkte Nachprüfungspflicht auf Eingriffe in Rechte Dritter. Die Prüfpflicht ist aber dann zu bejahen, wenn es sich um ganz offenkundige Eingriffe oder um sonst, z.B. durch gerichtliche Entscheidungen, dokumentierte Vorgänge handelt. Insbesondere ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Namensschutz weit zu fassen, um eine Zuordnung zu erleichtern. Im vorliegenden Fall, in welchem die Domains "regierung-mittelfranken.de", "regierung-oberfranken.de", "regierung-unterfranken.de" sowie "regierung-oberpfalz.de" betroffen waren, stellte das Gericht fest, dass eine sinnvolle Nutzung außerhalb der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht denkbar sei und insofern eine offenkundig rechtsmissbräuchliche Nutzung durch Dritte vorlag. Die DENIC hatte dementsprechend die Registrierung der Domains aufzuheben.
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25. Februar 2004

ratiosoft.com – Kennzeichenrechte erst durch Nutzung von Domain und Website mit Firma oder Firmenschlagwort

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.02.2004, Az.: 2a O 247/03 Nach dem Urteil des LG Düsseldorf genügt die bloße Adressierung einer Website mit einer Domain nicht zur Begründung von Kennzeichenrechten an einer geschäftlichen Bezeichnung. Diese entsteht erst, wenn sich die Domain als Schlagwort oder Abkürzung des Unternehmenskennzeiches in seiner Gesamtheit darstellt. Der Aufdruck des Domainnamens auf Werbegeschenken ergibt, dass nicht nur auf die Adressierung der Website, sondern auf das Unternehmen als Ganzes hingewiesen werden sollte. Wer eigene Kennzeichenrechte besitzt, darf diese auch einem anderen Kennzeicheninhaber zum Kauf anbieten.
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27. April 2009

galileo.eu

Beschluss des EuGH vom 17.02.2009
Die Verwendung eines Domainnamens wie "galileo.eu" ist ausschließlich den
Organen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft vorbehalten. Selbst wenn ein Unternehmen das Recht inne hat, die Wortmarke "Galileo" führen zu dürfen, begründet das keinen Anspruch eine entsprechende Domain betreiben zu dürfen. Dies gilt auch in dem Fall, wenn ihr wirtschaftliches Interesse dadurch schwer beeinträchtigt ist.

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21. September 2006

Unberechtigte Namensanmaßung bei Top-Level-Domain „info“

Urteil des BGH vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03 Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusam-men mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.
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