Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

21. September 2006

Haftung von eBay als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

Urteil des OLG München vom 21.09.2006, Az.: 29 U 2119/06 1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein. 2. § 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG.
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20. September 2006

LG München I bestätigt Urheberschutz von eBay-Angebotsseiten mit 1,8 Geschäftsgebühr für urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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24. August 2006

Widerrufsbelehrung bei eBay-Kauf

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.08.2006, Az.: 3 U 103/06 Wird beim Internetversandhandel der Verbraucher über sein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 1, § 355 BGB) erst nach Vertragsschluss informiert, weil die betreffende AGB-Bestimmung zuvor nur zum Download bereit gehalten, aber nicht verkörpert übermittelt wird (§ 126 b BGB), und fehlt in der Widerrufsbelehrung die dann maßgebliche Widerrufsfrist von 1 Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB), so verstößt das gegen § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, weil es an der rechtzeitigen, vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgenden Belehrung fehlt.
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31. Juli 2006

Änderungen der eBay-AGBs und deren Folgen

Mitglieder des Online-Auktionshauses eBay haben in diesen Tagen eine Email mit der Mitteilung erhalten, dass am 1. Januar 2007 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft treten. Die geänderten AGB gelten für alle eBay-Mitglieder, soweit diese nicht bis zum 31.12.2006 gegenüber eBay widersprechen. Die Änderungen präzisieren vor allem die Verantwortung und Pflichten der Mitglieder. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.
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28. Juni 2006

Verkauf von Markenparfum ohne Umverpackung bei eBay verboten

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2006, Az.: 5 U 213/05 Der Inhaber von Marken für Parfumartikel kann sich dem Vertrieb dieser Artikel in einer veränderten Umverpackung oder nach Entfernung der Umverpackung nach § 24 Abs. 2 MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen, da die Wertschätzung von Parfumprodukten auch in erheblichem Umfang durch die äußere Gestaltung und die Präsentation der Produkte bestimmt wird.
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21. Juni 2006

Streitwert negativer Bewertungen und Leistungsort bei Online-Auktionen

Urteil des AG Koblenz vom 21.06.2006, Az.: 151 C 624/06 1. Die Angabe von Versandkosten in einem Internetangebot bei eBay besagt nicht, dass der Käufer die Ware nur auf dem Versandweg beziehen kann. Das folgt auch nicht daraus, dass als Zahlungsmethode nur "Überweisung" angegeben ist. Die Abholung beim Verkäufer ist nur bei einer entsprechenden Parteivereinbarung ausgeschlossen. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig. 2. Die grundlose Bezeichnung eines Käufers als "spaßbieter" im eBay-Bewertungsforum ist beleidigend und gibt dem Verletzten einen Widerrufs- und Unterlassungsanspruch. 3. Da das eBay-Bewertungsforum jedermann zugänglich ist und ungerechtfertigte negative Bewertungen auch bei einem privaten eBay-Nutzer weitere Geschäftsabschluüsse beeinträchtigen können, beträgt der Streitwert einer Widerrufs- und Unterlassungsklage selbst dann 3.000,- €, wenn der maßgebliche Kaufvertrag nur ein Bagatellgeschäft war (hier: Kaufpreis von 1 €).
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17. Mai 2006

Anforderung an eine Anbieterkennzeichnung bei Werbung im Internet

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter. Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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13. Januar 2006

eBay-Verkäufer müssen Identität des Käufers nachweisen (Porsche Carrera 4)

Urteil des OLG Köln vom 13.01.2006, Az.: 19 U 120/05 1. Ein eBay-Verkäufer muss die Identität des Käufers nachweisen, wenn dieser die Abgabe des Gebots bestreitet. 2. Die Einrichtung eines E-Mail-Kontos und eines Benutzerkennworts begründet angesichts der Missbrauchsmöglichkeiten keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand. Der Geschäftspartner kann im anonymen Internetverkehr daher allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen, einen Vertragspartner zu erhalten. 3. Wird einem Dritten die Möglichkeit eingeräumt im Rahmen kleinerer Geschäfte für den Käufer zu bieten, kann ein darüber hinausgehendes Handeln dem Käufer nur aufgrund konkreter Umstände zugerechnet werden.
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