Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

22. August 2017

Auskunftspflichtiger bei Webseiten zu Vermittlung privater Unterkünfte

Zwei graue Hände übergeben einen grünen Schlüssel
Beschluss des VG Berlin vom 20.07.2017, Az.: 6 L 162.17

Bietet eine Muttergesellschaft weltweit eine Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte an, so ist sie als Plattformbetreiberin allein auskunftspflichtig für die Frage, ob bei einzelnen Gastgebern eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Die deutsche Tochtergesellschaft ist zu keinen näheren Auskünften im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verpflichtet, sofern sie nach den Gesamtumständen nicht die tatsächliche und rechtliche Kontrolle über die Plattform innehat.

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22. August 2017

Kostenverteilung nach dem Markengesetz bei Rücknahme eines Widerspruchs

Zusammengerollte Geldscheine vor Justizhammer
Beschluss des BPatG vom 28.07.2016, Az.: 29 W (pat) 504/15

Grundsätzlich hat im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selbst zu tragen. Eine Abweichung kann nur aufgrund von Billigkeitserwägungen vorgenommen werden. Hier ist jedoch ein strenger Maßstab zu Grunde zu legen. Eine Kostenauferlegung kann dann gerechtfertigt sein, wenn einer der Verfahrensbeteiligten trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit versucht, die Marke zu erhalten oder zu löschen und somit dem gegnerischen Beteiligten vermeidbare Kosten entstehen.

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21. August 2017

Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

Überweisungschein für Kreditbearbeitungsgebühren
Urteil des BGH vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 233/16

Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel zu einer "Bearbeitungsgebühr" unterliegt auch dann nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn es sich um einen Kontokorrentkredit handelt (Ergänzung zu Senatsurteil vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

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21. August 2017

EuGH-Vorlage zum Urheberschutz für geheime militärische Lageberichte

Top-Secret Akte auf Holzuntergrund
Beschluss des BGH vom 01.06.2017, Az.: I ZR 139/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zum ausschließlichen Recht der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke und den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte (Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG) Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

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21. August 2017 Kommentar

Verpächter einer Domain haftet unter Umständen auch für Wettbewerbsverstöße des Pächters

Gratis testen Siegel
Kommentar zum Urteil des LG Aachen vom 27.01.2017, Az.: 42 O 127/16

Als Betreiber einer Suchmaschine oder auch einer Webseite hat man es nicht immer leicht. Denn bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen sind die entsprechenden Inhalte grundsätzlich auf etwaige Verstöße hin zu überprüfen. Doch wie ist es als Verpächter einer Domain, wenn darüber ein Rechtsverstoß festgestellt wird? Das Landgericht Aachen hatte über diese Frage zu entscheiden und weicht hiermit von der Rechtsprechung des BGH ab.

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21. August 2017

Verwirkungseinwand im Markenrecht

Verrostetes Paragrafenzeichen
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.04.2017, Az.: 2-03 O 300/16

Eine Rechtsverletzung, die vom Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum geduldet wird, kann dazu führen, dass auf der Verletzung beruhende Ansprüche der Verwirkung unterliegen. Hierfür kann neben positiver Kenntnis der Verletzung auch ein bloßes Kennenmüssen genügen. Letzteres kann auch aus einer Marktbeobachtungsobliegenheit herrühren. Kann eine Verwirkung bejaht werden, führt dies jedoch nicht zu einem Anspruch auf Löschung der Marke, denn die Verwirkung bezieht sich lediglich auf die geltend gemachten Ansprüche, nicht aber auf das Recht selbst.

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21. August 2017

Betreiber eines freien WLAN haftet weiterhin

Free Wi-Fi Zeichen auf weißem Hintergrund
Urteil des LG München I vom 20.04.2017, Az.: 7 O 14719/12

Inhaber eines ungeschützten öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses können gemäß EuGH zur Passwortsicherung verurteilt werden. Ohne Passwortschutz haftet der Betreiber ggf. als Störer, wenn Dritte über seinen Anschluss illegales Filesharing betreiben. Zwar muss der Inhaber seinen Anschluss mit Blick auf entsprechende Verstöße nicht überwachen; die Pflicht, den Zugang mit einem Passwort zu schützen sei aber erforderlich und mit Blick auf die gegenläufigen Interessen auch verhältnismäßig. Entsprechend kann der WLAN-Betreiber weiterhin auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden.

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18. August 2017

Zur Reichweite der Nutzungsrechte bei Model-Release-Verträgen

Fotograf wählt am Computer Bilder zum Bearbeiten aus
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 30.05.2017, Az.: 2-03 O 134/16

Wer als Fotomodel bei einem Shooting teilnimmt, das auf einer sog. „Time for Print“- Abrede basiert, erteilt dem Fotografen die Befugnis zur kommerziellen Verwertung der Fotografien. Publiziert der Fotograf die Bildnisse unter weitreichender Veränderung des Originalbildes, kann dies ggf. das Persönlichkeitsrecht des Models verletzen. So etwa, wenn auf der nackten Brust des Models zu Zensurzwecken „Stinkefinger-Icons“ montiert werden, ohne dass dafür eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde.

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18. August 2017

Abgabe von billigen Getränken in Spielhallen

Whiskyglas mit Eiswürfeln steht auf einem Tisch, im Hintergrund die Oberseite eines Roulettekessels
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az.: 6 U 59/16

Nach hessischem Landesrecht ist es Spielhallenbetreibern untersagt, finanzielle Vergünstigungen zu gewähren. Die dadurch geschaffenen zusätzlichen Anreize, sich länger in der Spielhalle aufzuhalten, erhöhen die Gefahren der Spielsucht. Wer sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, in seiner Spielhalle Speisen und Getränke nicht unterhalb des marktüblichen Vergleichspreises anzubieten, darf Kaffee oder Erfrischungsgetränke nicht zu 0,50 € verkaufen. Denn der Vergleichspreis orientiert sich an Gastronomiebetrieben ohne Spielmöglichkeiten und nicht an anderen Spielhallen.

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18. August 2017

Neue Artikeldetailseite, neues Glück?

Fiktiver Laptop, der einen echten Shop darstellen soll, indem oben eine Markise angebracht ist
Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

a) Sofern im Rahmen des Vertriebs von Fahrrädern auf einer Internetplattform bereits eine Artikeldetailseite vorhanden ist, auf der sämtliche Anbieter und Preise miteinander verglichen werden können, stellt es eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn dasselbe Produkt mit einer neuen Artikeldetailseite gekennzeichnet wird, auf der nicht ersichtlich ist, dass dieses Produkt auch andere Anbieter vertreiben.

b) Ein Produkt darf nicht unter der Angabe "geprüft nach EN-Standard" geführt werden, wenn tatsächlich eine neutrale Prüfung nie stattgefunden hat. Ein Verbraucher bevorzugt insofern qualitätsgeprüfte Produkte.

c) Die Produktangabe "0-0" täuscht über die betriebliche Herkunft der Ware, sofern bereits eine Herkunftsangabe "00" besteht.

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