Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

Eine E-Mail-Werbung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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09. Juni 2022

Videoüberwachung im Fitnessstudio nicht datenschutzrechtlich zulässig

Kraftraum mit Kraftgeräten
Urteil des VG Ansbach vom 23.02.2022, Az: AN 14 K 20.00083

Fitnessstudiobetreiber können keine Videoüberwachung über den gesamten Trainingsbereich anbringen, um beispielsweise Diebstählen, Sachbeschädigungen oder gar sexuellen Übergriffen zuvorzukommen und diese gegebenenfalls aufklären zu können . Die permanente Überwachung der Trainierenden stellt einen erheblichen Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zudem kann eine Einwilligung der Trainierenden in die Videoüberwachung nicht in der bloßen Kenntnisnahme der Hinweise auf die Videoüberwachung in den Datenschutzhinweisen und Hinweisschildern an der Eingangstür des Fitnessstudios gesehen werden, so das VG Ansbach in seinem Urteil.

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07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

Die Taste einer Tastatur ist mit Test sehr gut beschriftet
Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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31. Mai 2022

Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.05.2022, Az.: 6 U 56/21

Das OLG Frankfurt hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Beitrag einer Influencerin auf Instagram als eine Werbung zu kennzeichnen ist. Die Besonderheit des Falls lag hierin, dass der Beitrag ohne finanzielle Gegenleistung erfolgte. Stattdessen wurden der Influencerin kostenlose E-Books überlassen. Im Gegenzug hat Sie das E-Book Unternehmen dafür mit Hilfe sog. "Tap-Tags" verlinkt. Das Gericht bejahte die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung, dass es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen für den Durchschnittsverbraucher ohne Kennzeichnung nicht erkennbar sei, ob der Beitrag das Unternehmen bewerben soll oder nicht.

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24. Mai 2022

Wettbewerbswidrige Irreführung durch „Presseschau“

kleine Würfel, die das Wort Presse bilden, im Hintergrund eine Zeitung
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 04.04.2022, Az.: 6 W 8/22

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung des Begriffs „Presseschau“ geboten. Das OLG Frankfurt a. M. stellte klar, dass es für den Verkehr irreführend ist, wenn in einer „Presseschau“ ausschließlich eigene Pressemitteilungen eingefügt werden. Es wird vielmehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane erwartet. Diese Entscheidung wurde dahingehend begründet, dass der Presse gewisse Sorgfaltspflichten obliegen und Presseberichterstattungen ein größeres Vertrauen entgegengebracht wird.

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23. Mai 2022 Top-Urteil

Das bloße Abstellen eines Pakets in Abwesenheit des Empfängers führt nicht zur Zustellung

männlicher Paketbote reicht ein Paket aus dem Laptop-Display
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 212/20

Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die AGB-Klausel eines Paket- und Expresszustelldienstes Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteilige. Die fragliche AGB-Klausel lautet wie folgt: "Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist." Dies bejahte der BGH mit der Begründung, dass der Empfänger darüber verständigt werden müsse, wenn und wann das Paket an der genehmigten Stelle hinterlassen wurde. Eine solche Verständigung ist auch zumutbar, etwa durch eine E-Mail oder per App. Da die fragliche AGB-Klausel dies jedoch nicht vorsehe, werden die Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligt. Dies führe ferner dazu, dass der Zustelldienst sich selber von allen Risiken bei Verlust der Bestellung befreie.

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19. Mai 2022

Datenschutz im Rahmen der Kirchensteuer

Holzhäuschen mit einem Kreuz
Urteil des VG Berlin vom 07.04.2022, Az.: 1 K 391/20

Das Auffordern der Kirchensteuerstelle an Eltern, Angaben über die Religionszugehörigkeit von eigenen minderjährigen Kindern zu machen, ist nicht als „anlasslose Rasterfahndung“ nach potentiellen Kirchenmitgliedern zu sehen. Die Prüfung der Religionszugehörigkeit der Kinder ist Sache der Kirchensteuerstelle. Die Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der subjektiven Kirchensteuerpflicht verbleibt bei den Religionsgemeinschaften und ist nicht staatliche Aufgabe. Es handelt sich insoweit um eine kirchliche Angelegenheit die auch dem kirchlichen Datenschutz unterfällt was dazu führt, dass sich die kirchliche Datenschutzaufsicht auf diese Datenverarbeitungen zum Zwecke der Kirchensteuererhebung erstreckt. Die Aufsicht betreffe zudem nicht zwangsläufig nur Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft, so das VG Berlin in seinem Urteil.

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13. Mai 2022

Auskunftsanspruch kann sich auch auf Hinweisgeber erstrecken

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des BGH vom 22.02.2022, Az.: VI ZR 14/21

Als sich jemand über einen Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bei der Vermieterin beschwert hatte, verlangte der Mieter gestützt auf Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Beschwerde verarbeitet wurden. Darunter verlangte er außerdem Auskunft darüber, welcher der Mitbewohner sich über ihn beschwert habe. Das Auskunftsrecht gilt jedoch nicht unbeschränkt und kann u.a. durch Rechte und Freiheiten anderer Personen, in diesem Fall des Hinweisgebers, eingeschränkt sein. Wessen Rechte überwiegen kommt maßgeblich darauf an, ob die getroffenen Behauptungen wahr sind oder nicht. Sollten diese unrichtig gewesen sein, hätte die betroffene Person, hier der Mieter, ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer der Hinweisgeber war, um „die Fehler an der Wurzel“ angehen zu können.

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