Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

21. August 2025

Werbung mit sog. Emotionsansprachen kann irreführend sein

Zwei gelbe Ortsschilder mit der Aufschrift Opinion und der Aufschrift Fact.
Urteil des LG Darmstadt vom 30.06.2025, Az.: 18 O 20/25

Grundsätzlich dürfen Werbeaussagen auch sog. Emotionsansprachen enthalten, womit beispielsweise Warnungen vor Ressourcenknappheit, Inflation oder anderweitige Preiserhöhungen gemeint sind, die ein Bedürfnis des Verbrauchers auslösen sollen. Dabei müssen diese jedoch auf einen wahren sachlichen Kern gestützt sein, damit keine Irreführung nach dem UWG vorliegt. An einer solchen zutreffenden Grundlage fehlte es jedoch bei der Werbung der Beklagten, weshalb das LG Darmstadt der Klage stattgab und die Werbung untersagt wurde.

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13. August 2025

Keine starke Kundenauthentifizierung durch pushTAN-Verfahren

Person benutzt Online-Banking App am Handy
Urteil des OLG Dresden vom 05.06.2025, Az.: 8 U 1482/24

Ein Mann wurde Opfer eines Phishing-Angriffs und gab auf telefonische Aufforderungen verschieden Aufträge in der S-pushTAN App frei. Dabei verletzte er nach dem OLG Dresden zwar grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten aus § 675l Abs. 1 S. 1 BGB und den AGB der Sparkasse, da ihn der Ablauf insbesondere mit der Medienpräsenz von Phishing argwöhnisch machen hätte müssen, aber der Sparkasse kann doch ein Mitverschulden zu Lasten gelegt werden. So muss sie sich ein Mitverschulden von 20 Prozent anrechnen lassen, da das Verfahren gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstößt. Laut Gericht lassen sich mit dem Zugang zum Online-Banking „sensible Zahlungsdaten“ einsehen, die für den Angriff benötigt wurden und nicht durch eine „starke Kundenauthentifizierung“ gemäß ZAG geschützt seien.

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13. August 2025

Keine Werbung mit „Apfelleder“ für Produkte ohne Leder

Fauliger Apfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 6 U 51/25

Das Vertreiben von aus künstlichem Material hergestellten Hundehalsbändern mit der Aufschrift "Apfelleder" ist verboten. In der Bezeichnung "Apfelleder" liege eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr verstehe nämlich unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der Zusatz "Apfel-" beschreibe nach Ansicht des OLG Köln nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. An der fehlenden Eindeutigkeit ändere sich auch daran nichts, dass die Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als "vegan" bezeichnet werden.

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13. August 2025

Werktitel kommt regelmäßig nur Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des BGH vom 07.05.2025, Az.: I ZR 143/24

Der BGH hat die Voraussetzungen für eine Verwechslungsgefahr von Werktiteln klargestellt. Ihnen steht normalerweise nur ein Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu, wofür die Gefahr bestehen muss, dass der Verkehr den Titel für einen anderen hält. Im zugrundeliegenden Fall scheidet eine solche Gefahr schon deswegen aus, weil eine Werknähe aufgrund der unterschiedlichen Werke verneint werden muss. In Einzelfällen kann ausnahmsweise eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bestehen, wenn zusätzlich der Verkehr eine bestimmte betriebliche Herkunft annimmt.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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11. August 2025

Pornografische Internetseiten gesperrt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2025, Az.: 2 B 10576/25.OVG

Ein Eilantrag auf Aufhebung einer Sperrung einer Webseite ist rechtsmissbräuchlich, wenn hierdurch die zuvor ergangene sofort vollziehbare Verfügung - in der untersagt wurde pornografische Inhalte ohne Altersverifikationssystem zur Verfügung zu stellen – unterlaufen werden soll. Eine sofort vollziehbare Verfügung ist von deren Adressaten zu befolgen, solange und soweit diese nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder erledigt ist.

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28. Juli 2025

Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht anwendbar

Rot-weiße Kapsel mit Gesicht hält rotes Prozentzeichen in der Hand
Pressemitteilung Nr. 134/2025 zum Urteil des BGH vom 17.07.2025, Az.: I ZR 74/24

Die erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke ist nach damaligem Recht nicht unlauter gewesen und darf nicht verboten werden. Denn eine solche Werbung verstoße zwar gegen die damalige Regelung der Arzneimittelpreisbindung, aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der früheren Regelung zur Arzneimittelpreisbindung selbst, fehle es aber an der Anwendbarkeit, sodass für den BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten der Versandapotheke gegeben sei.

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28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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