Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

05. November 2025

Keine Markenrechtsverletzung durch Verwendung als Keyword

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 73/24

Das Gericht stellte fest, dass eine Benutzung des Zeichens vorliegt, wenn es als Keyword für Suchen installiert worden sei, daraus allerdings keine Markenrechtsverletzung resultierte. Zur Beurteilung der Verletzung müsse die Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers herangezogen werden, um zu beurteilen, ob die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt wurde. Dies ist nicht der Fall, da dem Durchschnittsnutzer bekannt ist, dass gerade auf dem Feld der streitgegenständlichen Staubsaugerbeutel eine große Anzahl kompatibler Produkte anderer Anbieter existieren. Daher schenkt er dem Umstand, dass ein solcher Artikel mit den Worten „passend für“ beworben wird, und der fehlenden Markenkennzeichnungen besondere Aufmerksamkeit. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke scheidet also aus. Zudem erklärte das Gericht, dass ein Online-Marktplatz nicht kennzeichnen muss, dass teilweise oder ausschließlich Fremdprodukte in der Suchtrefferliste angezeigt werden.

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31. Oktober 2025

Zitate in Lehrerhandreichungen können Urheberrechtsverletzungen sein

Lehrer steht vor Klasse, Schüler melden sich
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.08.2025, Az.: 3 U 1451/24

Zu einem Jugendroman gab ein Fachverlag für Unterrichtsmedien eine Lehrerhandreichung heraus, in der neben einer Zusammenfassung auch ein „Zitate-Spiel“ sowie einen Vorschlag für eine Klassenarbeit enthielt. Das OLG Nürnberg gab der klagenden Verlegerin insofern Recht, als dass ihre Urheberrechte an dem Roman durch das „Zitate-Spiel“ sowie der Klassenarbeit, die einen Originalauszug enthielt, verletzt werden. Da keine, über die bloße Verwendung der Zitate hinausgehende, Auseinandersetzung mit dem Werk erfolgte, sah das Gericht darin eine unzulässige Vervielfältigung. Im Gegensatz zur Vorinstanz wurde allerdings zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Handreichung differenziert. Für die Zusammenfassung sieht es eine zulässige freie Benutzung nach § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG als einschlägig, da durch die Reduzierung ein anderer Gesamteindruck entstehe.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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21. Oktober 2025

Preisermäßigung muss niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 09.10.2025, Az.: I ZR 183/24

Der BGH gab der Wettbewerbszentrale, welche einen Lebensmitteldiscounter aufgrund unzulässiger Preisangaben verklagte, recht. Nach § 11 I PAngV muss bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichswert angegeben sein. Ein Verstoß dagegen stellt eine unlautere Werbung nach §§ 5a I, II Nr. 2, 5b IV UWG dar. Die Angabe ist dann zulässig, wenn sie für den Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist. Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts sei der vom Discounter benutzte Fußnotentext aber vollkommen unklar und missverständlich formuliert.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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21. Oktober 2025

Logistikunternehmen können für Markenrechtsverletzungen im Rahmen der Störerhaftung haften

goße Lagerhalle mit Ware
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 9/25

Das OLG Düsseldorf hat die Berufung eines Logistikdienstleisters abgewiesen und den Unterlassungs- sowie Auskunftsanspruch bestätigt. Dabei ging es um eine Markenrechtsverletzung, da die durch das Unternehmen versendeten Artikeln mit Zeichen versehen waren, für die die Antragsstellerin eingetragene Unionsmarken besitzt. Das Unternehmen stellte dazu einem chinesischen Unternehmen seine deutsche Adresse als Absender zur Verfügung und erklärte sich bereit, nicht zustellbare Ware anzunehmen. Durch diese Abrede trug sie willentlich und adäquat-kausal zur Markenrechtsverletzung bei. Auch hat sie ihre zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt, indem sie nach Kenntnisnahme der Verletzungen durch ein am 15. Januar 2024 zugestelltes Schreiben, entsprechende Maßnahmen unterlies.

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21. Oktober 2025

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bowling-Veranstaltung

rote Bowlingkugel rollt auf Kegel zu
Urteil des LG Frankenthal vom 03.07.2025, Az.: 6 S 3/25

Zwischen der Deutschen Wahrnehmungsgesellschaft für die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik und dem beklagten Bowling-Center besteht ein Vertrag über die Tonträgerwiedergabe in Freizeiteinrichtungen. Da die Beklagte sieben Veranstaltungen durchführte, bei denen neben der Bowlingaktivitäten ein DJ auflegte und Spiele durchgeführt wurden, verlangte die Klägerin Schadensersatz aufgrund des Veranstaltungscharakters der Ereignisse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und begründete dies damit, dass das Hauptaugenmerk dieser Veranstaltungen weniger auf der Musik, sondern auf der Animation durch den DJ und die durchgeführten Spiele lag. Zudem spräche gegen eine solche Kategorisierung, dass keine Tanzfläche bestehe oder ein gesondertes Eintrittsgeld erhoben worden sei.

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21. Oktober 2025

DSA-Meldeverfahren ist kein erzwungener Beschwerdeweg

DSA auf blauem Hintergrund
Beschluss des KG Berlin vom 25.08.2025, Az.: 10 W 70/25

Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin II aufgehoben und klargestellt, wie der Art. 16 des Digital Services Acts (DSA – VO (EU) 2022/2065) verstanden werden soll. Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung muss der Nutzer, um rechtswidrige Inhalte bei einer Online-Plattform anzuzeigen, nicht zwingend das angebotene Verfahren benutzen. Dabei verweist das Gericht einerseits darauf, dass der Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA keinen Zwang vorsieht. Zusätzlich lässt es die Argumentation, die Regelung des Art. 16 Abs. 3 DSA wäre unbedeutend, wenn weiterhin jede Form der tatsächlichen Kenntnisverschaffung zulässig wäre, nicht gelten.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

Werbeaussagen Unterlagen liegen neben Richterhammer auf einem Schreibtisch
Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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