Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. November 2022

AGB-Klausel zur Fernabschaltung unwirksam

Mann in einem Tesla
Urteil des BGH vom 26.10.2022, Az.: XII ZR 89/21

Eine AGB-Klausel, die dem Vermieter einer Autobatterie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Durch die Klausel erlangt der Vermieter nämlich Zugriff auf die Batterie und mittelbar auch den Zugriff auf das E-Fahrzeug, das für den Mieter infolge der Batteriesperrung nutzlos wird. Zwar besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Verhinderung der weiteren (Ab-)Nutzung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dieses rechtfertigt jedoch aufgrund der gesetzlichen Risikoverteilung bei Mietverhältnissen keinen derartigen weiten Eingriff in die Rechtssphäre des Mieters, so der BGH bei seiner Urteilsbegründung.

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22. November 2022

Anti-Corona Nasenspray darf nicht verkauft werden

Ein Paragraphenzeichen steht auf einem Haufen Pillen.
Beschluss des LG Hamburg vom 19.10.2022, Az.: 406 HKO 108/22

Das Verkaufen eines Nasensprays, welches die Bezeichnung "Anti-Corona Nasenspray" trägt und unter anderem mit den Aussagen "Anti-Corona Nasenspray", "deaktiviert nachweislich 99,9 % der SARS-COV-2 Viren" außerhalb der Fachkreise wirbt, ist unzulässig. Diese Angaben stellen laut dem LG Hamburg eine Werbung mit verbotenen Angaben bzgl. der meldepflichtigen Erkrankung Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID 2019) dar.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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07. November 2022 Top-Urteil

Einstellen einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur auf Instagram

Facebook Messenger App auf Handyscreen neben anderen Social-Media Apps
Urteil des BayObLG München vom 07.10.2022, Az.: 202 StRR 90/22

Das Einstellen einer Karikatur, in der ein Hakenkreuz abgebildet ist, in eine "Highlight-Story" auf einem Instagram-Account, ist grundsätzlich strafbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Einsteller erkennbar auf den Nahostkonflikt bezieht. Das BayObLG führte in seinem Urteil zur Begründung aus, dass durch das Einstellen einer solchen Karikatur nicht eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf Anhieb zu erkennen ist.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

Werberecht. Mann im Anzug hält Sprechblase in der Hand
Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

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25. Oktober 2022

Verzicht auf die Urheberbenennung in den AGB wirksam

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21

Ein Verzicht auf Urhebernennung in den AGB eines Microstock-Portals ist wirksam. Somit können lizensierte Lichtbilder von Fotografen bspw. auf Webseiten verwendet werden, ohne dass es einer Nennung des Fotografen benötigt. Der Verzicht stellt insbesondere keine unangemessene Benachteiligung für den Fotografen dar, weil ein entscheidender Marketingeffekt der Urhebernennung von Urhebern, die ihre Bilder ausschließlich über Microstock Agenturen lizensieren, nicht besteht.

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25. Oktober 2022 Top-Urteil

Paulaner darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen

Ein Glas Cola mit Eiswürfeln und Zitrone
Urteil des LG München I vom 11.10.2022, Az.: 33 O 10784/21

Im Streit zwischen Paulaner und Riegele über die Nutzung der Bezeichnung „Spezi“ hat das LG München I nun eine Entscheidung getroffen. Die Klägerin darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen. Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien aus dem Jahr 1974 wurde vom Gericht als Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und nicht als Lizenzvertrag ausgelegt. Solche Verträge seien nicht ordentlich kündbar, da wegen der unbegrenzt verlängerbaren Schutzdauer eingetragener Marken ein zeitlich unbegrenztes Bedürfnis bestehe die Benutzungsbefugnisse abzugrenzen. Für eine außerordentliche Kündigung habe die Klägerin der Beklagten keinen Anlass gegeben.

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14. Oktober 2022

Anforderungen zur hinreichenden Kennzeichnung von Newsletter Werbung

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des LG Berlin vom 28.06.2022, Az.: 28.06.2022

Werbung in einem Newsletter ist mit einem deutlichen und ins Auge fallenden Hinweis auf den Werbecharakter zu kennzeichnen. Eine Verlinkung mit dem Wort "Anzeige" in kleiner Schrift und unauffälliger Farbe genügt nicht. Das LG Berlin gab somit der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Obergsellschaft einer Verlagsgruppe statt. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere an, dass zwar das Wort "Anzeige" grundsätzlich für eine hinreichende Kennzeichnung genügt, jedoch eine kleine Schriftart in Verbindung mit einer hellgrauen Schrift auf einem weißen Hintergrund nicht mehr ausreichend den durchschnittlichen Empfänger des Newsletters davon abhält, ungewollt Kenntnisnahme der mit den Anzeigen verlinkten Werbebotschaften zu nehmen.

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