Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

07. Oktober 2025

Automatische Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA war gerechtfertigt

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.2025, Az.: 11 U 1335/24

Der Kläger wollte von einem Telekommunikationsunternehmen die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes sowie Unterlassung und Feststellung erlangen, da das Unternehmen nach Vertragsschluss seine positiven Vertragsdaten an die SCHUFA übermittelte. Diese Ansprüche stehen ihm nach Auffassung des OLG Koblenz nicht zu, da der Anbieter und andere Marktteilnehmer aus Betrugspräventionsgründen ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben gem. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Zudem war der Kunde über die Weiterleitung informiert worden und hatte nicht widersprochen, womit ein Kontrollverlust ausfalle.

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06. Oktober 2025 Top-Urteil

Irreführende Werbung beim Schmuck-Kauf

Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.09.2025, Az.: 14 U 72/25

Die Werbung eines Edelmetallhändlers mit der Angabe „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ stellt laut dem OLG einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es handele sich deshalb um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie den Eindruck erwecke, eine Barzahlung in Höhe von mindestens 2.000 € in einem Ladengeschäft ziehe zwangsläufig eine Meldepflicht des Edelmetallhändlers gegenüber den Finanzbehörden nach sich, was ein Nachteil gegenüber dem Online-Handel darstelle. In Wahrheit kennt das Gesetz eine solche generelle Meldepflicht allerdings nicht.

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23. September 2025

Plattformen müssen Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße bieten

Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Köln vom 24.07.2025, Az.: 14 O 343/23

Die Betreiberin einer Plattform, welche Flüge privater Piloten für Fluggäste vermittelt, und ein professioneller Fotograf stritten sich vor dem LG Köln darum, wie weit die Verpflichtungen der Plattformbetreiberin gehen, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Nutzer der Plattform lud ein Foto hoch, dessen Urheberrechte beim Kläger liegen. Daraufhin mahnte der Fotograf die Plattform ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Betreiberin löschte das Bild aber gab die Unterlassungserklärung nicht ab, da es ihr nicht zumutbar sei technische Maßnahmen zu ergreifen, um im vornherein schon Urheberrechtsverstoße zu verhindern. Das Gericht stellte fest, dass das Löschen der Bilder nicht reicht. Vielmehr müssen glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen bestehen.

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23. September 2025

Darf die Apple Watch als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden?

Instagram App Zeichen auf Screen
Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt a.M. zum Urteil vom 26.08.2025, Az.: 3-06 O 8/24

Apple darf ihre Apple Watch nicht mehr als "CO2 neutrales Produkt" bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin Recht. Konkret sei der Slogan irreführend. Ob eine Werbung irreführend ist, hängt vom Verständnis der potenziellen Käufergruppe ab. Laut dem LG Frankfurt orientieren sich die Verbraucher an dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015. Danach sollen bis zum Jahr 2050 alle schädlichen Emissionen durch einen Entzug von Kohlenstoffdioxid ausgeglichen werden. Trotz eines Waldprojektes in Paraguay fehle es an einer solchen CO2- Kompensation im beschriebenen Sinne, da die entsprechenden Verträge lediglich bis 2029 reichen.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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11. September 2025

EU-Beschlüsse formell unzureichend – Meta und Tiktok müssen trotzdem zahlen

Man sieht das digitale Europa, auf dem kleine gelbe Sterne liegen, die zueinander vernetzt sind.
EuG, Urteile vom 10.09.2025, Az: T-55/24, T-58/24

In zwei Entscheidungen hat das Gericht der Europäischen Union den Medienunternehmen Meta Platforms Ireland (T-55/24) und Tiktok (T-58/24) Recht gegeben. Die Praxis der EU-Kommission zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr nach dem DSA, die sich an den durchschnittlichen monatlichen Nutzern bemisst, wurde auf eine falsche Grundlage gesetzt. Statt der angegebenen Beschlüsse müsste ein delegierter Rechtsakt vorliegen, um eine kohärente Auslegung der durchschnittlichen Nutzerzahl zu gewährleisten. Da dies nur ein formeller Fehler ist, wird die Pflicht zu Zahlung der Aufsichtsgebühr aufrechterhalten, bis die Kommission einen entsprechenden Rechtsakt geschaffen hat, was innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

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10. September 2025

Der EuGH entscheidet über die Reichweite von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus der DSGVO

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 04.09.2025, Az.: C-655/23

Nachdem eine Privatbank ausversehen nicht dem Bewerber sondern dessen ehemaligen Kollegen über die Ablehnung seiner Gehaltsvorstellung benachrichtigt hatte, klagte der Bewerber auf Grund der DSGVO auf Schadensersatz und Unterlassen. Daraufhin legte der BGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es möglich wäre, mit Hilfe der DSGVO ein Unterlassen der Weiterverarbeitung der Daten ohne gleichzeitig ein Löschen dieser zu fordern und des Weiteren einen immateriellen Schadensersatz zu verlangen, welcher sich auf bloßen negativen Gefühl stützt.

In seiner Antwort macht der EuGH klar, dass es die DSGVO nicht erlaubt, ein Unterlassen einer möglichen, wiederholten unrechtmäßigen Verwendung ohne gleichzeitiges Löschen der Daten zu verlangen. Weiter kann ein immaterieller Schaden aufgrund negativer Gefühle verlangt werden, solange diese Gefühle und ihre Folgen durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und nachgewiesen sind.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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