Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

27. August 2015

Sprungverweise bei Vertragssoftware als „legal content“

Mensch erstellt Online am Laptop einen Vertrag mithilfe einer Software
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 31/14

Bei einem „Vertragsassistenten“, der durch ein besonderes Frage-Antwort-System Textbausteine mithilfe von Sprungverweisen mit Folgebausteinen verknüpft und so für den die Fragen beantwortenden Endnutzer einen geeigneten Vertrag erstellt, zählen neben den jeweiligen Textbausteinen auch die Sprungverweise zum sogenannten legal content. Die Sprungverweise stellen insbesondere keine technischen Mittel dar, weil sie keine beliebigen Verknüpfungen umsetzen, sondern die Verknüpfungen vielmehr auf den juristischen Inhalt des Textes abstimmen.

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27. August 2015

Preisdarstellung bei Online-Buchung von Flügen

Hand hält Smartphone mit einem online gebuchten Flugticket auf dem Bildschirm
Pressemitteilung Nr. 132/15 des BGH zum Urteil vom 30.07.2015, Az.: I ZR 29/12

Betreibt eine Fluggesellschaft ein elektronisches Buchungssystem, so muss sie bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste laut Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 den zu zahlenden Endpreis inklusive der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte angeben. Dies gilt insbesondere auch für die erstmalige Angabe von Flugpreisen sowie Flugdienste, deren Preis zwar angezeigt wird, die vom Kunden jedoch nicht ausgewählt wurden.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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27. August 2015

Zulässigkeit der Namensnennung in journalistischer Berichterstattung

Viele Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.06.2015; Az.: 12 O 137/15

Grundsätzlich ist die identifizierbare Darstellung von Personen im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung zulässig, wenn ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben ist. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn Aktualitätsbezug vorliegt oder der betroffene selbst Anlass dazu gegeben hat. Allerdings ist ein Unterlassungsanspruch zu bejahen, wenn man zwar mit der Nennung seines Namens in einem Artikel einverstanden ist, jedoch nicht mit dessen Umfang, da diese Nennung dann gegen das Recht auf Anonymisierung – einem Ausfluss der allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verstößt.

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27. August 2015

Auskunftsrecht der Presse auch beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Schriftzug "Vertraulich" auf Papierschnipseln
Pressemitteilung Nr. 22/2015 zum Urteil des BVerwG vom 25.03.2015; Az.: BVerwG 6 C 12.14

Vertreter der Presse können bei einem überwiegenden Informationsinteresse von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Somit schließt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auskunftsansprüche der Presse nicht unbedingt aus.

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27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

Smartphoen mit Kette und Schloss
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

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26. August 2015

Zulässigkeit der Geschäftsadresse einer GmbH mit c/o-Zusatz

Postbote_beim_Post_austragen
Urteil des OLG Hamm vom 07.05.2015; Az.: 27 W 51/15

Der c/o-Zusatz in der Geschäftsadresse einer GmbH ist nicht grundsätzlich unzulässig, sondern solange zulässig und auch ins Handelsregister eintragungsfähig, wie dies dem besseren Auffinden der zur Annahme einer Zustellung befugten Person und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten dient.

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26. August 2015 Top-Urteil

Inanspruchnahme eines Störers auf Löschung von Tatsachenbehauptungen

Rote Löschen Taste auf Tastatur
Urteil des BGH vom 28.07.2015, Az.: VI ZR 340/14

a) Zur Beseitigung eines Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung kann der Betroffene den Störer grundsätzlich nicht nur auf Berichtigung, sondern auch auf Löschung bzw. Hinwirken auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen.

b) Die Löschung bzw. das Hinwirken auf Löschung im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen kann im Rahmen eines Beseitigungsanspruchs nur verlangt werden, wenn und soweit die beanstandeten Behauptungen nachweislich falsch sind und die begehrte Abhilfemaßnahme unter Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen, insbesondere der Schwere der Beeinträchtigung, zur Beseitigung des Störungszustands geeignet, erforderlich und dem Störer zumutbar ist.

c) Als Störer im Sinne von § 1004 BGB ist ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft, jeder anzusehen, der die Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt. Von der Norm erfasst wird sowohl der unmittelbare Störer, der durch sein Verhalten selbst die Beeinträchtigung adäquat verursacht hat, als auch der mittelbare Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat.

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26. August 2015 Top-Urteil

Touchscreen-Entsperr-Funktion ist nicht patentfähig

Mann hält Handy in den Händenu nd tippt mit einem Finger auf das Touchscreen-Display
Pressemitteilung Nr. 151/2015 zum Urteil vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

Die von Apple patentierte Maßnahme zur Entsperrung eines Touchscreens durch eine benutzerfreundlichere Anzeige für die Wischbewegung über den Bildschirm ist nichtig. Der BGH hat nun das europäische Patent 1 964 022 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - ebenso wie zuvor bereits das BPatG - für nicht patentfähig erklärt. Das Streitpatent stelle keine technische Lösung dar und beruhe auf keiner erfinderischen Tätigkeit. Dem Fachmann war eine solche grafische Darstellung durch den Stand der Technik nahegelegt wurde, da bereits von einem „virtuellen Schalter“ in Form eines zu verschiebenden grafischen Objekts die Rede war.

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25. August 2015

Bestätigung der Anforderungen an die sekundäre Beweislast vom Berufungsgericht

"P2P" als Würfel.
Urteil des LG München I vom 19.03.2015, Az.: 21 S 10395/13

Bei Filesharing kann man sich nicht darauf berufen, dass man sich aufgrund der langen zurückliegenden Tatzeit nicht mehr daran erinnern kann, ob andere Mitglieder der Familie im Haushalt anwesend waren oder nicht. Vor allem nicht, wenn man sich bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung, Kenntnis über die Vorgänge im Haushalt verschafft hat und sämtliche Familienangehörigen die Begehung der Rechtsverletzung verneint haben. Somit besteht gerade nicht die Möglichkeit, dass ein Dritter den Internetzugang für die Rechtsverletzung genutzt hatte.

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