Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Zu den Voraussetzungen von derivativem Erzeugnisschutz für unkörperliche Gegenstände

Mann im Anzug hält zwischen seinen Händen ein blaues Gehirnsymbol.
Urteil des LG München I vom 20.11.2014, Az.: 7 O 13161/14

Unkörperliche Gegenstände können im Rahmen des Patentrechts derivativen Erzeugnisschutz beanspruchen, wenn sie wie körperliche Gegenstände handelbar sind, mithilfe von Speichermedien mehrfach benutzt werden können und einen Marktwert besitzen, der sich nicht durch einmalige Informationsübermittlung erschöpft. Darüber hinaus muss der Gegenstand eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens aufweisen. Werden durch ein geschütztes Verfahren (hier: Genanalyse-Verfahren) unverkörperte Informationen (hier: Untersuchungsergebnisse) hervorgebracht, die bereits durch das menschliche Gehirn festgehalten und rein verbal kommuniziert werden können, so handelt es sich nur um eine Erkenntnis und kein Erzeugnis. Der wirtschaftliche Wert der Information erschöpft sich hier bereits durch einmalige Informationsübermittlung.

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06. August 2015

Unzulässige Werbung mit einem Unternehmensstandort

Mann im Anzug hebt eine blaue Landkarte in der Hand, auf die ein roter Standortpunkt zeigt.
Urteil des OLG Celle vom 07.07.2015; Az.: 13 W 35 15

Es ist irreführend mit dem Standort eines Unternehmens an einem bestimmten Ort zu werben, wenn dort in Wirklichkeit kein Standort vorhanden ist und ein Mitarbeiter zu den normalerweise üblichen Öffnungszeiten persönlich nicht erreichbar ist. Dies ist regelmäßig geschäftlich relevant, wenn Interessenten mit der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geködert werden könnten.

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06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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06. August 2015

Eintragung eines anstößigen Wortes als Gemeinschaftsmarke

Mann mit weißen Haaren und Brille flucht in eine Pylone
Urteil des EuG vom 26.09.2014, Az.: T-266/13

Ein Wort, das in einem Mitgliedstaat eine obszöne oder beleidigende Bedeutung hat, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, wenn dem Zeichen keine fremdsprachigen Elemente beigefügt sind, durch die der angesprochene Verkehrskreis dessen wahre Bedeutung erkennen kann. Bei der Bestimmung des angesprochenen Verkehrskreises müssen dabei alle Personen einbezogen werden, die mit der Marke konfrontiert werden.

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06. August 2015

Kein Verstoß bei Nennung einer ehemals zuständigen Behörde

Farblich rot hervorgehobenes Impressum im Wörterbuch
Beschluss des LG Leipzig vom 25.03.2015, Az.: 05 O 848/13

Gegen eine Unterlassungsverpflichtung, die es der Schuldnerin untersagt, Telemedien ohne Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzubieten, wird nicht verstoßen, wenn die Schuldnerin im Impressum eine örtlich nur ehemals zuständige Aufsichtsbehörde bekannt gibt. Dieser Verstoß stellt keine kerngleiche Abwandlung zur konkreten Verletzungsform dar, weil den Nutzern eine Anlaufstelle aufgezeigt wird, an die sie sich wenden können. Das nunmehr örtlich unzuständige Landratsamt verweist den Nutzer außerdem an die örtlich zuständige Behörde.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

Silbernes Auto wird von der Sonne angestrahlt
Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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06. August 2015

Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

Der Schriftzug Abmahnung befindet sich unterhalb eines 'Achtung'-Schildes, das man auch im Straßenverkehr vorfindet
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2015, Az.: 1 W 7/15

Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens muss die Verletzungshandlung so konkret bezeichnen, dass der Abgemahnt weiß, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu prüfen, zu klären und die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies setzt neben der Angabe der Verletzungshandlung auch die genaue Angabe voraus, wo und wann sich die gerügte Verletzung ereignet hat, erfordert jedoch nicht den Namen des getäuschten Verbrauchers.

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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