Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

21. Juli 2015

Weiterverwendung einer Fotografie nach Ablauf der Lizenzierungszeit

Mann, gekleidet in Jeans und Jacket, sitzt auf einer Treppenstufe und post. Er trägt eine Uhr an seinem rechten Arm und ein Bildernes Armband an seinem linken Handgelenk
Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az.: 9 O 163/14

Ein Kaufmann im Einzelhandel muss sich bei Übersendung von Werbematerial nicht über die Dauer der Lizenzierung erkundigen. Aus diesem Grund begründet eine Weiterverwendung nach Ablauf der Lizenzierungszeit über eines ursprünglich mit Zustimmung des Berechtigten verwendeten Bildes gemäß § 22 KUG höchstens Fahrlässigkeit. Bei der Frage nach der objektiven Bereicherung ist es sachgerecht, auf den Werbewert durch das Verbleiben des Werbematerials nach dem Ablauf der Lizenzierungszeit im Vergleich zur alternativen Verwendung des aktuellen Werbematerials abzustellen.

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21. Juli 2015

Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung von Journalisten

Zeitung, auf der der in weiß gehaltene Schriftzug 'Pressemitteilung' auf orangenem Hintergrund besonders hervorsticht. Auf der Zeitung liegt ein schwarzes Smartphone
Urteil des VG Berlin vom 12.03.2015, Az.: 27 K 183.12

Für den Staat besteht gegenüber den Trägern der Pressefreiheit im Förderungsbereich eine inhaltliche Neutralitätspflicht. Es ist staatlichen Stellen verboten, zwischen einzelnen Trägern der Pressefreiheit bei zu erteilenden Informationen zu differenzieren und damit einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren. Eine zeitgleiche Versendung von Dokumenten aus dem Bundesarchiv, obwohl ein Journalist früher einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat als ein Konkurrent, ist daher rechtmäßig. Es entspricht insoweit dem Gebot der Einfachheit, Zügigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens, wenn die Behörde bei gleichzeitiger Erreichung von Bescheidungsreife auch zeitgleich entscheidet. Es wäre mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar, wenn die Behörde zusätzlich noch nach dem ursprünglichen Antragsdatum differenzieren muss. Es ist daher das Risiko des Journalisten, dass parallel recherchiert wird und so die Exklusivität einer Recherche möglicherweise verloren geht.

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20. Juli 2015

Rundfunkbeiträge können zwangsvollstreckt werden

GEZ Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, Bescheid mit beiliegender Überweisung in einem Briefumschlag auf dem Geld liegt
Beschluss des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZB 64/14

a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Süd-westrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlen.

b) Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

c) In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht.

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16. Juli 2015

Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen

Im Vordergrund befindet sich ein weißes dreisimenionales Paragraphenzeichen. Im Hintergrund ist ein Richterhammer, ein aufgeschlagendes Buch und eine Waage zu sehen
Beschluss des OLG Hamm vom 26.06.2015, Az.: 32 SA 29/15

Bei Streitigkeiten über die Zahlung von Abmahnkosten aufgrund wettbewerbsrechtlicher Verwendung einer Widerrufsbelehrung im gewerblichen Verkehr sind gemäß § 13 UWG die Landgerichte zuständig. Bestehen trotz des Gerichtsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Unklarheiten über die Gerichtszuständigkeit, ergeht eine Verweisung des mit der Gerichtszuständigkeit befassten Gerichts zurück an das zuerst verweisende Gericht.

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16. Juli 2015

Widerrufsbelehrungshinweis „vor“ Vertragsschluss

silberne Tastatur mit weißen Tasten und einer grünen, auf der eIn Einkaufskorb abgebildet ist
Urteil des OLG Köln vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14

Der Hinweis auf eine Widerrufsbelehrung ist nicht unzureichend gegenüber einem Verbraucher erteilt worden, wenn er sich räumlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaltfläche durch deren Betätigung der Verbraucher seine vertragliche Erklärung abgibt, befindet. Ein trennendes Element zwischen der „Jetzt kaufen“-Schaltfläche und dem Verweis auf die Widerrufsbelehrung ist demnach unschädlich. Dass der Verweis mit der Widerrufsbelehrung „vor“ der Vertragserklärung erfolgen muss ist primär im zeitlichen Sinne zu verstehen.

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15. Juli 2015

Werbeaussage „Deutsche Post zertifiziert Druckqualität“ nicht irreführend

Stempel mit grünem Druck "zertifiziert"
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.06.2015, Az.: 6 U 70/14

Die Werbeaussage " 3-er Set Farbbandkassette für F... 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" stellt keine unzulässige Irreführung dahingehend dar, dass der Verbraucher davon ausgehe, die Deutsche Post AG zertifiziere die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich, nach Stabilität, Materialeigenschaften oder Verarbeitung , ungeachtet seines bestimmungsgemäßen Einsatzes. Aus Sicht eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsinteressenten ist der Werbung deutlich zu entnehmen, dass die zur Anpreisung verwendete Zertifizierung und der zugrunde liegende Test die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten betreffen, insbesondere auch deshalb, weil auf die Möglichkeit hingewiesen wird, freiwillig die Druckqualität von Frankierpatronen durch die Deutsche Post zertifizieren zu lassen.

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15. Juli 2015

Patentverletzung bei öffentlich zugänglichen Programmbibliotheken

Brauner Stempel mit blauen Stempelkissen "Patented".
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.2015, Az.: I-15 U 39/14

Eine unmittelbare Verletzung eines Patents liegt ausnahmsweise auch vor, wenn das patentierte Verfahren in der maßgeblichen Vorrichtung zwar enthalten, jedoch nicht gänzlich davon Gebrauch gemacht wird (hier: eine Firmware, die öffentlich zugängliche Programmbibliotheken verwendet, die auch ein patentiertes Verfahren enthalten). Voraussetzung dafür ist, dass der Abnehmer der Vorrichtung eine Veränderung daran vornimmt, die zur Verwirklichung sämtlicher Merkmale des Patentanspruchs führt. Eine Patentverletzung scheidet jedoch aus, wenn die Firmware auf öffentliche Programmbibliotheken zugreift, ohne das patentierte Verfahren tatsächlich zu nutzen.

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15. Juli 2015

Unzulässige Videoüberwachung von Ferienwohnungen

Achtung: Videoüberwachung, Schild an einem Mast
Urteil des VG Schwerin vom 18.06.2015, Az.: 6 B 1637/15 SN

Videoaufzeichnungen von öffentlich zugänglichen Bereichen im Umfeld von Ferienwohnungen und deren Zugänglichmachung über das Internet zu Werbe- und Informationszwecken potentieller Gäste stehen in Widerspruch zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind somit unzulässig. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Erhebung personenbezogener oder zumindest personenbeziehbarer Daten als unvermeidbare Nebenfolge der Aufzeichnung der näheren Umgebung ungewollt oder gar unerwünscht ist. Eine Videoüberwachung ist insbesondere dann zulässig, wenn sie durch berechtigte Interessen gerechtfertigt ist, die vorliegend jedoch nicht ersichtlich sind. Eine Videoüberwachung scheitert jedenfalls daran, dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der beobachteten Personen vorliegt und dieses als schutzwürdiges Interesse überwiegt.

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14. Juli 2015 Top-Urteil

Zahlung per „Sofortüberweisung“ ist unzumutbar

Ein goldenes Zahlenschloss liegt auf einer EC-Karte und einer schwarzen Tastatur.
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14

Onlineshops müssen dem Verbraucher neben dem Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ auch andere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten eröffnen, da die Nutzung des Zahlungsmittels „Sofortüberweisung“ dem Verbraucher nicht zugemutet werden kann. Bei der „Sofortüberweisung“ ist der Verbraucher verpflichtet mit einem Dritten in eine vertragliche Beziehung zu treten, diesem seine Kontodaten mitzuteilen und in den Abruf von Kontodaten einzuwilligen. Der Verbraucher kann nicht gezwungen werden, seine Daten dem erhöhten Risiko für die Datensicherheit und der Gefahr des Missbrauchs auszusetzten, die durch die Weitergabe der persönlichen PIN und TAN entstehen.

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