Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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06. August 2015

Eintragung eines anstößigen Wortes als Gemeinschaftsmarke

Mann mit weißen Haaren und Brille flucht in eine Pylone
Urteil des EuG vom 26.09.2014, Az.: T-266/13

Ein Wort, das in einem Mitgliedstaat eine obszöne oder beleidigende Bedeutung hat, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, wenn dem Zeichen keine fremdsprachigen Elemente beigefügt sind, durch die der angesprochene Verkehrskreis dessen wahre Bedeutung erkennen kann. Bei der Bestimmung des angesprochenen Verkehrskreises müssen dabei alle Personen einbezogen werden, die mit der Marke konfrontiert werden.

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06. August 2015

Kein Verstoß bei Nennung einer ehemals zuständigen Behörde

Farblich rot hervorgehobenes Impressum im Wörterbuch
Beschluss des LG Leipzig vom 25.03.2015, Az.: 05 O 848/13

Gegen eine Unterlassungsverpflichtung, die es der Schuldnerin untersagt, Telemedien ohne Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzubieten, wird nicht verstoßen, wenn die Schuldnerin im Impressum eine örtlich nur ehemals zuständige Aufsichtsbehörde bekannt gibt. Dieser Verstoß stellt keine kerngleiche Abwandlung zur konkreten Verletzungsform dar, weil den Nutzern eine Anlaufstelle aufgezeigt wird, an die sie sich wenden können. Das nunmehr örtlich unzuständige Landratsamt verweist den Nutzer außerdem an die örtlich zuständige Behörde.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

Silbernes Auto wird von der Sonne angestrahlt
Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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06. August 2015

Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

Der Schriftzug Abmahnung befindet sich unterhalb eines 'Achtung'-Schildes, das man auch im Straßenverkehr vorfindet
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2015, Az.: 1 W 7/15

Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens muss die Verletzungshandlung so konkret bezeichnen, dass der Abgemahnt weiß, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu prüfen, zu klären und die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies setzt neben der Angabe der Verletzungshandlung auch die genaue Angabe voraus, wo und wann sich die gerügte Verletzung ereignet hat, erfordert jedoch nicht den Namen des getäuschten Verbrauchers.

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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06. August 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „BLUE COAT“ und „BLUECO“

Ein Mann hält ein "registered trademark" -SYmbol in türkis-metallic in seiner rechten Hand
Urteil des EuG vom 21.01.2015, Az.: T-685/13

Zwischen den beiden Marken „BLUE COAT“ und „BLUECO“ besteht Verwechslungsgefahr, weil Letztere in bildlicher Hinsicht vollständig in Ersterer enthalten ist, der Anfangsteil der Zeichen in begrifflicher Hinsicht ähnlich ist und die Zeichen sich für die englischsprachigen Verkehrskreise in klanglicher Hinsicht hochgradig ähneln. Insbesondere nehmen die Verkehrskreise bei der Marke „BLUECO“ keine Verdoppelung des mittleren Vokals vor und verstehen die Marke somit nicht als aus den Wörtern „blue“ und „eco“ zusammengesetzt.

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06. August 2015

Kündigung eines Einspeisevertrags durch kartellrechtswidrige Abrede

TV-Testbild, Farbanzeige auf grau gekacheltem Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 3/14

Vereinbaren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, den Einspeisevertrag mit der Betreiberin eines digitalen Kabelnetzes zu kündigen und wird die Kündigung tatsächlich in Vollzug der Absprache erklärt, so handelt es sich um eine Abrede, die gegen § 1 GWB verstößt. Die Kündigung ist dann unwirksam, wenn durch sie die Freiheit des Wettbewerbs nicht mehr effektiv gewährleistet wird. Es bleibt den Rundfunkanstalten dabei nicht allgemein verwehrt, den Vertrag zu kündigen, die Entscheidung über die Beendigung der Vertragsbeziehungen muss jedoch autonom erfolgen. Dagegen ist nicht ersichtlich, dass der Betreiberin des Kabelnetzes ein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgelts zustünde, da die Rundfunkanstalten dieser ihre Programmsignale kostenlos überlassen und ihr damit die Möglichkeit zu deren kommerziellen Verwertung eröffnen.

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06. August 2015

Entfernung von Software-Verpackung verstößt nicht gegen Markenrechte

Eine rote DVD- bzw. CD- Hülle mit einem kleinen weißen Schriftzug "SOFTWARE PACKAGE" oben rechts ist geöffnet. Aus der Öffnung ragt eine DVD bzw. CD heraus.
Urteil des LG Hamburg vom 21.01.2015, Az.: 408 HKO 41/14

Entfernt eine Versandhändlerin beim Vertrieb von Software zur Erleichterung der Steuererklärung neben der Umverpackung der CD-ROM auch schriftliche Anwendungshilfen, liefert jedoch neben dem Datenträger auch die Seriennummer und die rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen aus, so werden die charakteristischen Eigenschaften der Ware nicht verändert. Erfüllt die Ware weiterhin die vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten und ist der Ruf der Marke nicht gefährdet, so liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

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