Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

10. März 2015

Kein Wettbewerbsverstoß bei kostenloser Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift

Schwarze Sonnenbrillle, in deren Glas sich ein Baum spiegelt.
Urteil des BGH vom 22.09.2005, Az.: I ZR 28/03

a) Von einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nach § 4 Nr. 1 UWG ist regelmäßig nicht allein deshalb auszugehen, weil dem Produkt eine im Verhältnis zum Verkaufspreis wertvolle Zugabe ohne zusätzliches Entgelt beigefügt wird.

b) Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen i.S. von § 4 Nr. 2 UWG ist nicht gegeben, wenn eine Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille abgegeben wird.

c) Für die Frage, ob bei einem kombinierten Produkt i.S. von § 30 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 GWB die Zeitschrift im Vordergrund steht, kommt es nicht darauf an, ob die Nebenware als Zusatz den Inhalt der Zeitschrift ergänzt oder ob es sich um eine branchenfremde Zugabe handelt.

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10. März 2015

Zur Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzungen wegen irreführender Werbung

Braune Akte mit der Aufschrift "Wettbewerbsrecht", die auf einem Holztisch liegt. Wettbewerbsrecht
Urteil des OLG Köln vom 21.11.2014, Az.: 6 U 90/14

Bei einer Wettbewerbsverletzung entsteht zur Bestimmung des entstandenen Schadens ein Auskunftsanspruch aus §242 BGB. Die daraus resultierende Auskunftspflicht richtet sich insbesondere nach der Art und Schwere der Rechtsverletzung in Abwägung mit den bestehenden Interessen des Rechteverletzers.

Eine umfassende Auskunftspflicht zu Umsatzerlösen, sowie Herstellungskosten und Einkaufspreisen besteht nach ständiger Rechtsprechung nur in Einzelfällen von sklavischer Nachahmung und Verletzung von Betriebsgeheimnissen. In Fällen von Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung bedarf es nur der Auskunft über Grundlagen zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Für eine solche Schadensschätzung genügen Auskünfte über Art, Zeit und Umfang der Rechtsverletzung, sowie über Empfänger und Umfang der irreführenden Werbung.

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10. März 2015

Beweislast des Gläubigers bei Zwangsgeldfestsetzung

Braune Akte mit der Aufschrift "Zwangsvollstreckung". Prozessrecht
Beschluss des OLG Koblenz vom 30.11.2012, Az.: 6 W 251/12

Beantragt ein Gläubiger gegen einen Schuldnern die Festsetzung eines Zwangsgeldes gemäß §888 ZPO, so trägt der Gläubiger die Beweislast, dass geschuldete Leistung dem Schuldner nicht unmöglich ist.

Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut des § 888 ZPO, zum anderen aus der Tatsache, dass der Gläubiger die rechtsbegründenden Tatsachen (hier: „ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt“) beweisen muss.

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10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

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10. März 2015

Blickfangwerbung mit sog. Sternchenhinweis auf Fußnote

Rotes, kreisförmiges Zeichen mit der Aufschrift "Angebot der Woche".
Urteil des OLG Bamberg vom 18.02.2015, Az.: 3 U 210/14

Werbung mit blickfangmäßig herausgestellten und mit sog. Sternchenhinweisen versehenen Angaben einer verkaufsfördernden Maßnahme dürfen für sich genommen keinesfalls unrichtig oder missverständlich sein. Eine bloße Verweisung auf eine Internetseite ist nicht ausreichend, um den Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 4 Nr. 4 UWG zu beseitigen.

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10. März 2015

Himbeer-Vanille-Früchtetee ohne echtes Vanille und Himbeer-Aroma möglich

Roter Tee in einem Teeglas mit Himbeeren auf dem Unterteller.
Pressemitteilung des Urteils des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 45/13

Der Bundesgerichtshof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der europäischen Union gerichtet zur Klärung der Frage, ob die Gestaltung der Verpackung eines Lebensmittels das Vorhandensein einer Zutat vortäuscht, wenn die abgebildete Zutat im Produkt durch eine andere ersetzt wurde, solange die verwendeten „Ersatzbestandteile“ im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden.

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09. März 2015

Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Fotos im Internet

Dunkelgraue Hostess, die vor einem weißen Pult steht. Im Hintergrund befindet sich eine Leinwand
Urteil des BGH vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14

Die Veröffentlichung eines Fotos einer Hostess, die im Auftrag einer Promotion-Agentur auf einer Prominentenparty Waren anbietet, ist rechtmäßig. Es ist von einer konkludenten Einwilligung der Hostess auszugehen, da sie aufgrund der Art der Veranstaltung und aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Fotos auch ihrer Person und deren Veröffentlichung rechnen musste. Zudem war sie zuvor von ihrem Arbeitgeber darüber informiert worden, dass Bilder angefertigt werden könnten. Medienvertreter, die auf der Veranstaltung anwesend sind, können die Tätigkeit der Hostess nur dahin verstehen, dass sie mit Fotos und deren Veröffentlichung einverstanden ist.

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09. März 2015

Kein Anspruch auf Richtigstellung einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung bei späterer Ausräumung des Verdachts

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Gegen Darstellung" auf einem Zeitungsartikel
Urteil des BGH vom 18.11.2014, Az.: VI ZR 76/14

Hat ein Presseorgan unter Beachtung der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über den Verdacht einer Straftat berichtet, kann der Betroffene für den Fall, dass der Verdacht späterer ausräumt wird und die Beeinträchtigung fortwirkt von dem jeweiligen Presseorgan allein einen entsprechenden Nachtrag verlangen, in dem klargestellt wird, dass der berichtete Verdacht aufgrund der erfolgten Klärung des Sachverhaltes nicht weiter aufrechterhalten werde. Ein Anspruch auf Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung besteht hingegen nicht.

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09. März 2015

Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

Handy auf dem rotes Münzgeld in Stapeln platziert ist.
Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

In einer Werbung für ein Smartphone zu einem Kaufpreis von 1,- Euro, das an den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gekoppelt ist und in welcher mittels eines gut lesbaren Sternchenhinweises auf weitergehende Anschluss- und Vertragsgebühren hingewiesen wird, ist es nicht erforderlich, den sog. Handyzuschlag gesondert aufzuführen. Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass der Mobilfunktarif den geringen Preis für ein Smartphone "subventioniert" und es gerade nicht nur für abschließend 1,- Euro abgegeben wird.

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05. März 2015

Zum Widerrufsrecht beim Verkauf von wiederverwendbaren Medizinprodukten

Rote Tabletten liegen auf 20 Euro Scheinen
Urteil des AG Köln vom 13.01.2014, Az.: 142 C 201/13

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz kann auch für wiederverkäufliche Medizinprodukte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Für einen Anspruch auf Wertersatz muss der Verkäufer auf diese Rechtsfolge hinweisen. Führt die einmalige Benutzung eines Medizinprodukts jedoch zu einem Verbot des weiteren Verkaufs i.S.d. § 4 Medizinproduktgesetz (MPG), muss der Verkäufer den Kunden auch darüber ordnungsgemäß belehren.

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