Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. April 2015

Keine Suchmaschinen-Haftungsprivilegierung bei eigenen Ergänzungen

Aufgestellte Lupe
Urteil des OLG Hamburg vom 18.09.2014, Az.:7 W 88/14

Ein Webseitenbetreiber, der fremde Suchergebnisse von Suchmaschinen mit eigenen Überschriften oder Hinweisen auf der eigenen Webseite darstellt, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung von Suchmaschinen berufen. Die Privilegierung greift grundsätzlich nur dann, wenn die Suchergebnisse ohne vorherige Aufbereitung dem Nutzer präsentiert werden.

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13. April 2015

Vorlagefragen an den EuGH zur Einordnung einer dynamischen IP-Adresse als personenbezogenes Datum

Schild mit entgegengesetzten Richtungen auf dem einen DATA und auf dem anderen IPv4/IPv6
Beschluss des BGH vom 25.10.2014, Az.: VI ZR 135/13

1. Ist Art. 2 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des EPs und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. EG 1995, L 281/31) Datenschutz - RL - dahin auszulegen, dass eine Internetprotokoll - Adresse (IP - Adresse), die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn ein Dritter (hier: Zugangsanbieter) über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt?

2. Steht Art. 7 Buchstabe f der Datenschutz - Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts entgegen, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann?

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

Drei verschiedene Parfümflaschen vor einem dunklen Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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10. April 2015

Unbegründete Werturteile als Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

schwarze Tafel mit weißer Aufschrift "Meinungsfreiheit", darunter weiße Kreide
Urteil des LG Köln vom 25.02.2015, Az.: 28 O 419/14

Das Anstellen und Veröffentlichen von unhaltbaren Meinungsäußerungen (im Fall: eine spekulativ in den Raum gestellte Zahlungsunfähigkeit) ist nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn das Recht des Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies ist der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen Tatsachen beruhen.

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09. April 2015 Top-Urteil

Rechtswidrig erlangte Daten bei Filesharing-Fällen führen zu Beweisverwertungsverbot

P2P -Schriftzug in rot, an dem drei schwarze Kabelmäuse hängen
Beschluss des AG Koblenz vom 02.01.2015, Az.: 153 C 3184/14

Sofern die Datenübermittlung bei der Feststellung einer Urheberrechtsverletzung gegen einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, führt dies aufgrund des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Anschlussinhabers zu einem Beweisverwertungsverbot. Ergeht der gerichtliche Auskunftsbeschluss zur Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adresse nur gegen den Access-Provider, darf keine Auskunft über den Anschlussinhaber erfolgen, wenn es sich beim Provider des Anschlussinhabers um einen Reseller des Access Providers handelt.

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09. April 2015

Reiseveranstalter dürfen nicht mehr als 20 % des Reisepreises als Anzahlung und den restlichen Reisepreis nicht früher als 30 Tage vor Reiseantritt verlangen

Schriftzug "online buchen" in weiß und orange auf blauem Untergrund in form eines Puzzleteils, das in ein ganzes Puzzle eingegliedert ist
Urteil des BGH vom 09.12.2014, Az.: X ZR 85/12

a) Wer eine nach den Wünschen des Reisenden zusammengestellte Mehrzahl von Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis als Reise anbietet, ist auch dann Reiseveranstalter, wenn der Reisende selbst Einzelleistungen von Leistungsträgern auswählt, deren Angebote ihm der Veranstalter im Rahmen eines Buchungsprogramms zur "dynamischen Bündelung" ("Dynamic Packaging") zu fortlaufend aktualisierten Einzelpreisen zur Verfügung stellt.

b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 - X ZR 59/05, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.

c) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende den (gesamten) restlichen Reisepreis früher als 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten hat, benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.

d) Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt, die der Reisende zu zahlen hat, wenn er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt, müssen die unterschiedlichen Reisearten so differenziert werden und die bei einer bestimmten Reiseart als gewöhnlich erspart berücksichtigten Aufwendungen und der bei ihr als gewöhnlich möglich berücksichtigte anderweitige Erwerb in einer Weise bemessen werden, die es zumindest in aller Regel ausschließt, dass die Entschädigung überschritten wird, die nach § 651i Abs. 2 BGB zu zahlen wäre.

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09. April 2015

Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs

dunkelbrauner alter Fahrradsattel, der abmontiert ist
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.11.2014, Az.: 6 W 96/14

Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

Mann im Anzug zeigt mit seinem Finger auf die Aussage "Wir sind zertifiziert!"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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08. April 2015

Stabilisierung der Wasserqualität

Stempel mit Patent in rot auf weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 03.02.2015, Az.: X ZR 76/13

a) Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt.

b) Die Ausführbarkeit der in einem Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre darf nicht mit der Erreichbarkeit derjenigen Vorteile gleichgesetzt werden, die der Erfindung in der Beschreibung zugeschrieben werden.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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