Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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15. Juli 2014

Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

Urteil des LG Wuppertal vom 16.06.2014, Az.: 12 O 38/13

Werden Rasierklingen derart hergestellt, dass unter Zuhilfenahme eines die Klingen umfassenden Seifenblocks die Haut während der Rasur geschützt und gepflegt wird, indem der Seifenblock aufschäumt und Feuchtigkeit spendet, handelt es sich um ein kosmetisches Produkt, welches mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Verwendungsdauer nach Öffnen zu versehen ist. Eine solche Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn noch vor Markteinführung oder der Bewerbung des Produkts der Nachweis der Unverderblichkeit erbracht wurde.

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14. Juli 2014

Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“

Urteil des LG München I vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14

Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

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14. Juli 2014

Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums

Urteil des LG Fulda vom 09.05.2014, Az.: 1 S 19/14

Wird eine Auktion auf der Internetplattform eBay vorzeitig durch den Verkäufer beendet, so kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers kann jedoch unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme stehen, welcher dann eingreift, wenn ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Für das Eingreifen des Vorbehalts ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Vorbehalt beruft. Im Falle fehlender Beweise für einen Irrtum kann ein Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden entstehen.

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14. Juli 2014

Google darf Sex-Fotos von Max Mosley nicht mehr verbreiten

Urteil des LG Hamburg vom 24.01.2014, Az.: 324 O 264/11

Google darf – zumindest im Bereich der Bundesrepublik Deutschland – keine Bilder mehr von Max Mosley anzeigen, die ihn bei sexuellen Handlungen abbilden. Ausschlaggebend dafür seien die besonderen Umstände:

Zum einen greifen die Bilder in besonderem Maße in dessen geschützte Intimsphäre. Allein damit ist kein zu verbreitender zulässiger Kontext denkbar.

Zum anderen ist Mosely in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche einzelne Personen vorgegangen, die diese Bilder nicht mehr zeigen dürfen. Allerdings ist ihm ein solches Vorgehen nicht weiter zumutbar, wenn die Bilder durch den Anbieter Google immer wieder neu verbreitet werden. Google ist, zumindest ab Kenntniserlangung einer bestehenden Rechtsverletzung dazu verpflichtet, entsprechende Ergebnisse zu filtern.

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14. Juli 2014

Herstellerangaben sind beim Vertrieb von Kopfhörern zwingend erforderlich

Urteil des OLG Hamm vom 03.04.2014, Az.: 4 U 25/14

Gibt der Vertreiber eines Produktes keinen eindeutig identifizierbaren Hersteller an, so ist darin ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zu sehen. Dies begründet einen Unterlassungsanspruch, wobei die Wiederholungsgefahr nicht auf Bügelkopfhörer beschränkt ist, sondern hinsichtlich jeglicher Art von Kopfhörern, beispielsweise auch sog. in-ear-Kopfhörer, besteht. Es liegt insoweit eine kerngleiche Verletzungshandlung vor.

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11. Juli 2014

Scannen und Speichern von Personalausweisen verstößt gegen Datenschutzrecht

Urteil des VG Hannover vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11

Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen durch nicht-öffentliche Stellen ist nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Personalausweisgesetzes verboten. Dieses gesetzliche Verbot kann der Ausweisinhaber auch nicht durch sein Einverständnis aufheben, da das Personalausweisgesetz als einschlägige Spezialvorschrift keine rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten - wie sie in §§ 4 Abs. 1, 4a BDSG geregelt ist - vorsieht.

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11. Juli 2014

Apple-Store als Markenzeichen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-421/13

Bereits das einheitliche Design einer Verkaufsstätte kann grundsätzlich als Markenzeichen eingetragen werden, wenn es dazu geeignet ist, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Dienstleistung darf sich hierbei jedoch nicht allein auf den Verkauf der angebotenen Ware beschränken, erforderlich ist vielmehr ein weitergehendes Dienstleistungsangebot wie etwa Schulungen, Vorführungen oder Seminare in dem Ladengeschäft. Die zeichnerische Darstellung der bekannten Apple-Stores ist demnach ein markenfähiges Zeichen.

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11. Juli 2014

Werbeaktion „Wetten aufs Wetter“ ist kein öffentliches Glücksspiel

Pressemitteilung Nr. 47/2014 des BVerwG vom 09.07.2014, Az.: 8 C 7.13

Die geplante Werbeaktion eines Möbelhauses, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag zu einer festgesetzten Uhrzeit und an einem bestimmten Ort regnet, ist kein unzulässiges Glücksspiel. Der gezahlte Kaufpreis stellt kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance dar, da er für den Erwerb der Ware entrichtet wird und der Kunde die Ware unabhängig von dem Gewinnspiel ohne Verlustrisiko behalten kann. Da die Preise während des Aktionszeitraums nicht erhöht werden, wird auch kein "verdecktes" Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt.

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11. Juli 2014

Zur Verhängung von Ordnungsmitteln aus einer Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Hamburg vom 10.06.2014, Az.: 7 W 51/14

Hat sich ein Schuldner in einer außergerichtlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dahingehend verpflichtet, die streitige Handlung "bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes [...] – ersatzweise Ordnungshaft“ zu unterlassen, so können auf Grundlage dieser Erklärung keine Ordnungsmittel nach § 890 ZPO verhängt werden, da eine Unterwerfung unter Ordnungsmittel in einer Unterlassungserklärung nicht wirksam erfolgen kann. Eine Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO darf nur im Rahmen von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund gerichtlicher Urteile, Beschlüsse oder Titel stattfinden.

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