Unwirksamkeit von „Cold Calls“
Telefon-Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung in Form von sogenannten „Cold Calls“ zustande kommen, sind unwirksam. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB.

Telefon-Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung in Form von sogenannten „Cold Calls“ zustande kommen, sind unwirksam. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB.
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Betrieb von Facebook-Seiten oder um die Aushändigung von Leitfäden mit sozialen Netzwerken geht, denn dabei geht es nicht um Fragen des betrieblichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Beschäftigten untereinander. Ein Mitbestimmungsrecht besteht nur bei solchen Maßnahmen, die das sogenannte Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, nicht aber bei solchen, die das sogenannte Arbeitsverhalten regeln sollen.
Bei wissenschaftlichen Werken findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes und nicht ohne weiteres auch, wie meist bei literarischen Werken, in der Gedankenformung und -führung des dargebotenen Inhalts. Die fachbezogene Auswertung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist dann nicht schutzfähig, wenn die Auswertung lediglich unter Gebrauch der üblichen fachspezifischen Ausdrücke und Formulierungen erfolgt und Sprache, Gedankenführung und Gliederung keine besondere individuelle Gestaltung erkennen lässt.
Ein lediglich marginales Wettbewerbsverhältnis, das die geschäftlichen Interessen allenfalls geringfügig berührt wie vorliegend im Verhältnis Onlinehändler – lokaler Einzelhändler, kann ein Indiz für eine rechtswidrige Abmahnung sein.
Es besteht ein Urheberschutz an einem Text, welcher der Verfasserin ihrer Ansicht nach in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth eingegeben wurde. Jenseitige Inspiration ist dem menschlichen Verfasser zuzurechnen, da es für die Begründung von Urheberschutz auf den schöpferischen Realakt ankommt und nicht darauf, ob metaphysische Einflüsse das Werk erschafften. Ebenso unerheblich ist der geistige Zustand des Verfassers, auch Wachträumende können Urheber sein.
Eine Vertragsstrafe im Urheberrecht muss so hoch festgesetzt werden, dass von Ihr eine abschreckende Wirkung ausgeht und dadurch den Verletzer von weiteren Urheberrechtsverstößen abhält. Eine abschreckende Wirkung ist bei Vertragsstrafen unter 2500 Euro im Geschäftsbereich von normaler wirtschaftlicher Betätigung zu verneinen, da hier kein ausreichender Anreiz gegeben wird, zukünftig auf Urheberrechtsverletzungen zu verzichten.
Die für zweisprachige Wörterbücher in Printform eingetragene Farbmarke „Gelb“ ist schutzwürdig und es bestehen Abwehransprüche gegen anderweitige Sprachlehrmittel, vorliegend einer Sprachlernsoftware in einer gelben Verpackung, wenn Verwechslungsgefahr vorliegt.
Werbeaussagen wie "Unsere Atemluft wird so zum gesundheitsrelevanten Wirkstoff" oder "Basistherapie gegen Zivilisationskrankheiten" für eine Sauerstoff-Technologie, bei der es zu einem Energetisierungseffekt auf die von dem Anwender einzuatmende Luft kommen soll, sind irreführend, wenn sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen. Wegen der Gefahr des Einzelnen bei irreführenden Angaben sind deshalb bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.
Die Weitergabe von Datensätzen und Kundendaten eines potentiellen Neukunden in der Finanzbranche (sogenannten Leads) ist nur an eine Bank erlaubt. Es verstößt gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht, wenn die Daten über google AdWords an außenstehende Personen ohne Banklizenz weitergeleitet und von dieser verkauft werden.
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