Zur Höhe von Schadensersatz und Abmahnkosten bei Filesharing von Musiktiteln
Für Musiktitel, die in einer Tauschbörse im Internet mittels Filesharing illegal zum Download angeboten werden, ist ein Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen. Da es für Filesharing Fälle keine konkreten Tarifregelungen gibt, wird von der Rechtsprechung teilweise auf vergleichbare Tarife der GEMA zurückgegriffen. Eine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs für Abmahnkosten wird verneint, da aufgrund der weltweit möglichen Verbreitung der Musiktitel eine erhebliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

