Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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11. August 2014

Zur Notwendigkeit von Pflichtangaben in Arzneimittelwerbungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2014, Az.: 12 O 3/13

Arzneimittelwerbungen müssen grundsätzlich die Pflichtangabe "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie ihre Arzt oder Apotheker" beinhalten. Ausgenommen sind Erinnerungswerbungen, die nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder mit dem Namen des pharmazeutischen Unternehmens werben. Im Fall einer Apotheke, die Arzneimittel mit der Abbildung der jeweiligen Originalverpackung und den Aussagen "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen" und "Bei Verstopfung" bewirbt, handelt es sich nicht um Erinnerungswerbung, wenn in dem Flyer auf die medizinisch-pharmakologische Wirkung hingewiesen wird. Durch diese Werbeaussagen werden auch solche Verbraucher angesprochen, die die Arzneien noch nicht kennen.

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07. August 2014

Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2014, Az.: 6 U 160/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen, die der Hersteller hätte vermeiden können. Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus ihrer Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln.

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07. August 2014

Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Berlin vom 22.05.2014, Az.: 52 O 286/13

Lebensmittel, die der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Nur wenn Angaben in einer anderen leicht verständlichen Sprache erfolgen und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt ist, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

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06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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06. August 2014

Zur Haftung eines File-Hosting-Dienstes wegen Beihilfe durch Unterlassen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 05.02.2014, Az.: 2-06 O 319/13

Ein File-Hosting-Dienst, der vom Rechteinhaber auf konkrete Rechtsverletzungen an einem urheberrechtlich geschützten Werk hingewiesen worden ist, muss ab Kenntnis das Angebot sperren, sowie Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Urheberrechtsverletzungen an diesem Werk auf seinem Server kommt. Löscht er die ihm bekannten Verlinkungen auf andere Internetseiten, auf denen das Werk urheberrechtswidrig Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, nicht, so haftet er dem Rechteinhaber gegenüber wegen Beihilfe durch Unterlassen auf Schadensersatz. Der notwendige Gehilfenvorsatz ist schon gegeben, wenn der File-Hosting-Dienst mit weiteren, hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnen muss und diese billigend in Kauf nimmt. Nicht notwendig ist eine genaue Kenntnis der exakten weiteren Rechtsverletzungen. Für die Abgrenzung zwischen einer Beihilfe und einer Störerhaftung ist letztlich das subjektive Moment entscheidend. Teilnehmer durch Unterlassen kann nur sein, wer mit (weiteren), hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnet musste und diese billigend in Kauf nimmt.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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05. August 2014

„Made im Saarland“ nicht als Marke schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 21.05.2014, Az.: 27 W (pat) 35/14

Die Wortfolge „Made im Saarland“ ist nicht als Marke schutzfähig, da sie rein beschreibend ist und nicht als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dienen kann. Auch die Verwendung von „im“ anstatt „in“ kann dem Zeichen keine Unterscheidungskraft verleihen.

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05. August 2014

Herkunftshinweis durch Gestaltung der Automobilkarosserie

Beschluss des BGH vom 15.12.2005, Az.: I ZB 33/04

Die Gestaltung der Form von Automobilen muss grundsätzlich frei wählbar sein und darf nicht einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben. An der Gestaltungsfreiheit besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit, welches ein markenrechtliches Eintragungshindernis begründen kann. Ein solches ist jedoch zu verneinen, wenn der Verkehr in einer besonderen Gestaltung einen Herkunftshinweis erblickt. In Deutschland kann von einer Verkehrsdurchsetzung von Neuerscheinungen bekannter Hersteller bereits nach kurzer Zeit die Rede sein. So soll dies zumindest für die Karosserie des Modells "Porsche Boxster" gelten, das durch umfangreiche Werbung und hohe Verkaufszahlen zu einem Herkunftshinweis für den Verkehr geworden ist.

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